Kapitel: | II Energie |
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Antragsteller*in: | LFG Energie (dort beschlossen am: 18.04.2021) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 18.04.2021, 21:20 |
K-1-2-297: II Energie
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 299 bis 303:
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch die Haushalte.und Reduzierung der Lichtverschmutzung zu mindern. Durch Umrüstung auf sparsame Leuchtmittel, intelligente Schaltung und Bewegungssensoren werden auch die Haushalte der Kommunen entlastet. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Die Zukunft der Energieversorgung sind die Erneuerbaren Energien. Um die
Auswirkungen der Klimakrise zu begrenzen und die Klimaschutzziele zu erreichen,
ist die Energiewende unabdingbar. Fossile Energien wie Braunkohle, Gas und
Atomkraft haben ausgedient. Wir unterstützen die Bepreisung von CO2-Emissionen,
damit die Kosten der fossilen Energienutzung mit ihren schädlichen
Umweltauswirkungen im Wettbewerb mit den sauberen Erneuerbaren Energien fair
berücksichtigt werden.
Die mit Abstand effizienteste Klimaschutzmaßnahme ist die Vermeidung von
unnötigem Energieverbrauch. Deshalb ist die Senkung des Energieverbrauchs eine
wichtige Säule der Energiewende. Der aktuelle Stand der Technik, alternative
Materialien und neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe lassen schon heute
zu, dass bei weniger Energieeinsatz gleiche Ergebnisse erzielt werden. Das
erfolgreiche Förderprogramm des Landes zur CO2-Einsparung in kleinen und
mittleren Unternehmen wollen wir fortsetzen. Das macht die Unternehmen fit für
die Zukunft und ist gut für das Klima.
Mit dem weiteren Ausbau Erneuerbaren Energien bleibt Sachsen-Anhalt ein Land der
Energie.
Dezentrale Energieversorgung
Wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist für uns die dezentrale
Energieerzeugung. Bürger*innen mit eigenen Energiegenossenschaften, Stadtwerke
und Kommunen müssen als Akteur*innen stärker eingebunden werden.
Auf Landesebene muss es den Kommunen ermöglicht werden, Energieanlagen mit
Erneuerbaren Energien zu betreiben. Hierfür wollen wir das
Kommunalverfassungsgesetz novellieren.
Unabhängige Beratungsstelle für Erneuerbare Energien
schaffen
Die Energiewende braucht umfassende sowie neutrale Information und Beratung zu
allen Aspekten der Umsetzung von Projekten mit Erneuerbaren Energien und der
Nutzung von Potentialen aus der Sektorenkopplung. Für Kommunen und Bürger*innen
bieten die dezentralen Erneuerbaren Energien eine Vielzahl von Möglichkeiten der
Umsetzung auf lokaler Ebene. Damit Konzepte für die dezentrale Erneuerbare
Energieversorgung in gemeinsamen Quartieren, die Umsetzung von Fern- und
Nahwärmenetzen mit Erneuerbaren Energien, die Nutzung von Abwärme sowie die
Nutzung flexibler Lasten und Speicher umgesetzt werden können, müssen die
lokalen Akteur*innen besser unterstützt werden.
Wir schaffen dafür eine unabhängige Beratungsstelle. Diese soll bei der
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) angesiedelt werden. Die LENA soll
dafür personell besser ausgestattet werden, um eine aktive, professionelle
Unterstützung von Bürger*innen bei der Umsetzung von Vorhaben oder der
Begleitung von Genehmigungsverfahren mit dem Ziel der Steigerung der Akzeptanz
zu leisten.
100 Prozent erneuerbare Energien bis spätestens 2035
Klimaneutral zu werden heißt, bis 2035 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen
Bereichen der Energienutzung – von der Wärme über den Verkehr bis zur
industriellen Produktion –zu erreichen. Für die Deckung des durchschnittlichen
Energiebedarfs Deutschlands ist im Vergleich zu heute die 3- bis 7-fache
installierte Leistung an Windkraft und Photovoltaik nötig.
Die jährlichen Zubauraten an Windenergie und Photovoltaik müssen deshalb
deutlich größer werden. Wir wollen dafür sorgen, dass das Land Sachsen-Anhalt
einen konkreten Plan mit Zwischenzielen 2025 und 2030 zum Ausbau der
regenerativen Stromversorgung erstellt, mit dem bis 2035 Klimaneutralität
erreicht wird.
Windenergie als wichtigen Wirtschaftssektor für Sachsen-
Anhalt sichern
Die Standorte der Fertigung von Windkraftanlagen sollen von Bund und Land mit
Mitteln aus dem europäischen Green Deal durch eine Förderung der Forschungs- und
Entwicklungskompetenzen gestärkt werden. Wir wollen die wissenschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den Standorten und den Universitäten und
Forschungsinstituten fördern.
Repowering vorantreiben
Wir setzen zudem auf Repowering, die Erneuerung der bestehenden
Windkraftanlagen, um mehr Windenergie mit neuer und effizienter Technik in
Sachsen-Anhalt zu produzieren.
Wir nehmen den Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und Windenergieausbau
ernst. Daher gilt es, den Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen“ von
Sachsen-Anhalt anzuwenden und fortzuschreiben. Technologien zur Minimierung von
Kollision mit Vögeln und Fledermäusen durch automatische Abschalteinrichtungen
sind entsprechend der naturschutzfachlichen Notwendigkeit bei allen Neuplanungen
und Repowering-Maßnahmen konsequent einzusetzen. Die Forschung auf Bundes- und
Landesebene zum Abbau von Konflikten zwischen Naturschutz und Windkraftnutzung
wollen wir unterstützen. Die bereits umgesetzten Regelungen auf Landesebene
fördern die Installation neuer leistungsstarker Anlagen in den Windvorrang- und
Eignungsgebieten unter Achtung von Arten- und Naturschutz. Für die komplexen und
umfassenden Genehmigungsprozesse wollen wir eine bessere Personalausstattung in
den Genehmigungsbehörden.
Um mehr Winderenergie zu gewinnen, braucht es mehr Flächen für Windkraft. Wir
wollen im Landesentwicklungsgesetz als Ziel verankern, dass mindestens zwei
Prozent der Flächen als Windvorrangs- oder Eignungsgebiete in den regionalen
Entwicklungsplänen ausgewiesen werden.
Wir unterstützen Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung von Repowering an
Standorten mit hoher Akzeptanz.
Abstimmung beim Programmparteitag:
Potential sehen wir dabei insbesondere in der Nähe von Straßen und Stromtrassen.
Auch Wirtschaftswald geprägt durch Monokulturen bietet für moderne, effiziente
Windkraftanlagen an geeigneten Standorten Flächenpotential. Hierfür wollen wir
das Landeswaldgesetz anpassen. Naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen mit
Schutzstatus sind für die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen.
Kommunen an der Windenergienutzung finanziell beteiligen
Die Energiewende lebt von der Akzeptanz der Bevölkerung. Wir treten für eine
verpflichtende Außenbereichsabgabe auf Bundesebene ein. Die dazugehörige
Initiative des grün geführten Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie in dieser Legislatur wollen wir weiter vorantreiben. Außerdem fordern
wir die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten der EU-Erneuerbaren-Energien-
Richtlinie zu nutzen und gesetzlich zu verankern, dass die
Bürger*innenwindenergieanlagen ohne Ausschreibungsverfahren im EEG gefördert
werden.
Wir wollen eine Leitlinie zur Förderung der Bürgerbeteiligung an Wind- und
Freiflächensolaranlagen entwickeln, damit sich insbesondere die Bürger*innen aus
der Region beteiligen können.
Wir wollen einen Rahmen schaffen, dass sich Gemeinden mit bestehenden
Flächenbesitzanteilen durch Verpachtung der Flächen direkt an Wind- und
Solarprojekten beteiligen können.
Solarenergie ausbauen
Jedes Gebäude, jeder Verkehrsweg und jede alte Mülldeponie soll, soweit möglich,
mit Solarmodulen ausgestattet werden. Die Nutzung der Potentiale für die
Solarenergie an Gebäuden und über versiegelten Flächen wie Parkplätzen muss
forciert werden. Wir fordern deshalb, dass die Nutzung von Solaranergie
(Photovoltaik und Solarthermie) bei jedem Neubau und bei jeder Dachsanierung
gesetzlich verpflichtend ist. Mit Photovoltaik und Solarthermie kann Strom und
Wärme vor Ort, wo sie gebraucht werden, produziert werden.
Wir wollen Pilotprojekte in Sachsen-Anhalt zur Nutzung von Solarmodulen an
Lärmschutzwänden und anderen Infrastruktureinrichtungen nutzen.
Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen
Wir wollen die Landwirt*innen durch zusätzliche Einnahmen aus der Energiewende
wirtschaftlich stärken. Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung
der landwirtschaftlichen Flächen und die Stromproduktion auf ein und derselben
Fläche. Die landwirtschaftlichen Flächen bieten ein enormes Potential, gerade
auf den Anbauflächen schattentoleranter Kulturen wie zum Beispiel Kartoffeln.
Wir begrüßen die Aufnahme der Agri-Photovoltaik im Erneuerbare-Energie-Gesetz
(EEG) auf Bundesebene. Wir fordern vom Bund die weiteren gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch und der Agrarförderung zu schaffen, um die
einfache Umsetzung von Projekten zu ermöglichen. Wir streben an, Pilotprojekte
zu initiieren, um Erfahrungen mit Agri-Photovoltaik zu sammeln.
Wir wollen die Möglichkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in
benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten sowie deren Vergütung nach dem EEG
durch Landesverordnung ermöglichen und dabei auch den Landesentwicklungsplan,
der das bisher ablehnt, ändern. Die Umsetzung von PV - Projekten im EEG entlang
von Bundesstraßen, Autobahnen und Bahntrassen wollen wir fördern. Vergleichend
zur Außenbereichsabgabe für Windkraftanlagen fordern wir akzeptanzfördernde
Maßnahmen für alle Freiflächenanlagen, z.B. durch eine Pflichtabgabe an die
betroffenen Gemeinden. Die Freiflächenanlagen sind mit geringer Prägung in der
Landschaft z.B. durch Hecken zu integrieren.
Mieterstrom und Eigenstromnutzung fördern.
Bei Eigenstromnutzung wird Solarenergie genutzt, wo diese gebraucht wird. Wir
fordern die Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene zur Eigenstromnutzung endlich
konsequent abzubauen. Wir wollen eine unbürokratische und wirtschaftliche
Nutzung sowohl von Kleinstsolaranlagen wie Balkonsolaranlagen als auch für große
Anlagen in Gewerbebetrieben oder für Mieterstromkonzepte. Wir wollen, dass die
Landesenergieagentur als zentrale und neutrale Beratungsstelle für
Mieterstrommodelle in Partnerschaft mit der Wohnungswirtschaft tätig werden
kann. Durch die Maßnahmen können die Vorteile einer dezentralen Energiewende
auch Mieter*innen und Menschen mit geringem Einkommen erreichen.
Bioenergie noch ökologischer machen
Wir wollen die Bioenergie im Land in ihrem Bestand stärken und noch ökologischer
machen. Sie ist nach der Windkraft die zweitgrößte Energiequelle für
erneuerbaren Strom in Sachsen-Anhalt. Die Nutzung von Bioenergie muss sich
künftig den neuen Herausforderungen einer 100-prozentig Erneuerbaren
Energieversorgung stellen. Die wirtschaftliche Nutzung von Biomasse zur
Stromerzeugung muss ohne Maismonokulturen erfolgen. Sie muss im Einklang mit den
Zielen des Arten- und Naturschutzes ihre Potentiale als speicherbare Energie und
flexible Stromerzeugung voll entfalten. Wir fordern vom Bund Rahmenregelungen,
die sich an den technologischen Bedingungen der Biomasseanlagen und dem Ziel 100
Prozent Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung orientieren.
Wir fordern eine 100% Nutzung der erzeugten Energie. Überschüssige Abwärme aus
der Stromerzeugung ist z.B. durch Nachwärmekonzepte bei bestehenden und neuen
Anlagen zu nutzen. Wir fordern vom Bund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
im Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter zu verbessern.
Die Nutzung von Bioabfällen zur Biogaserzeugung aus Bioabfällen in geschlossenen
Anlagen ist ein Baustein hin zu einer treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft.
Durch die Vergärung des Bioabfalles werden CO2- und Methanemissionen vermieden,
zugleich wird Strom und Wärme erzeugt und der feste und flüssige Gärrest kann
als Dünger genutzt werden. Gartenabfälle sollen den Bioabfällen zugeführt
werden, ihr Verbrennen wollen wir verbieten.
Energiewendedörfer fördern
Energiewendedörfer ergreifen die Chancen, die Energiewende und Klimaschutz
bieten. Davon profitiert die Gemeinde wirtschaftlich, der regionale Zusammenhalt
wird gestärkt und gemeinsame Initiativen werden auf dem Weg gebracht. Kommunen
wie Saerbeck im nördlichen Münsterland oder der Rhein-Hunsrück-Kreis haben es
bewiesen und auch Dardesheim, Tangeln und Sieben Linden in Sachsen-Anhalt
zeigen, wie die Energiewende gelingen kann und zu einem echten Gewinn für die
Kommune wird.
Förderprogramm für alternative Wärmeversorgungsanlagen
Mit Blick auf die Endlichkeit fossiler Energieträger und die Alternativen, die
es im Heizungsbereich bereits gibt, sind Neu-Installationen von Öl- und
Erdgasheizungen unvereinbar mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035. Es
gibt bereits zahlreiche alternative Wärmeversorger-Anlagen: Solarthermieanlagen
mit großen dezentralen und/oder saisonalen Speichern, Biomasseanlagen mit
nachhaltiger Biomasseproduktion, vorzugsweise aus der Region, oberflächennahe
Erdwärmepumpenanlagen sowie Elektro- oder Gas-Wärmepumpen. Wir fordern den Bund
auf, die bestehenden Bundesförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) mit höheren
Zuschüssen und Tilgungszuschüssen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung
auszustatten, solange die CO2-Preise des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
nicht die realen Umweltkosten abbilden.
Die bisherige Förderung von Anlagen zur Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) sollte es
nur noch geben, wenn die Brennstoffe auf regenerativer Basis wie Biomasse,
Power-to-Liquid oder Power-to-Gas basieren.
Straßenbeleuchtung energieeffizient machen
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei
gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch
die Haushalte.und Reduzierung der Lichtverschmutzung zu mindern. Durch Umrüstung auf sparsame Leuchtmittel, intelligente Schaltung und Bewegungssensoren werden auch die Haushalte der Kommunen entlastet. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese
rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Neuplanung unter Beachtung der Minimierung der Lichtverschmutzung ist der
Sanierung durch Austausch der Leuchtkörper vorzuziehen. Erfahrungen aus dem
Pilotprojekt in Bernburg sind zu nutzen.
Förderung für Stromspeicher
100 Prozent Erneuerbare Energien erfordert die Speicherung von Strom. Dezentrale
Speicher für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind am Markt verfügbar. Wir fordern,
dass die Forschung, Entwicklung und Anwendung von Speichern aus Mitteln des EFRE
und der Strukturförderung des Kohleausstiegs gefördert werden. Wir wollen, dass
Sachsen-Anhalt frühzeitig die wirtschaftliche Chance dieser Technologie nutzt.
Gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wollen wir in Sachsen-
Anhalt die Kurz-, Mittel- und Langzeitspeicher voranbringen. Neben
elektrochemischen Speichern wollen wir auch andere Speichertechnologien wie
mechanische Speicher und sektorenübergreifende Speicher wie Power-to-X weiter
erforschen und ihr Potential für Sachsen-Anhalt identifizieren, speziell auch
bei der Rekultivierung der Alttagebauflächen im Süden von Sachsen-Anhalt. Das
erfolgreiche Förderprogramm für elektrochemische Stromspeicher wollen wir
verstetigen.
Sachsen-Anhalt muss Schrittmacher beim grünen Wasserstoff
werden
Im grünen – und nur im grünen! – Wasserstoff, bei dem durch Elektrolyse oder
andere noch effizientere Verfahren Strom aus Wind und Sonne gespeichert wird
(Power-to-Gas), sehen wir ein bedeutendes Standbein für die Energiewende in
Sachsen-Anhalt. Das Mitteldeutsche Revier ist ein Zentrum der Chemieindustrie.
Daher setzen wir uns im Rahmen des Strukturwandels dafür ein, dass die Region
eine Modellregion für grünen Wasserstoff wird. Damit sollen Arbeitsplätze der
Kohleindustrie ersetzt und neue geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir auch in anderen Landesteilen die Gasinfrastruktur
wasserstofftauglich machen. Wir fordern vom Bund im Rahmen der nationalen
Wasserstoffstrategie die Forschungs- und Wirtschaftszweige rund um Wasserstoff
landesweit zu unterstützten und zu fördern. Die Brennstoffzellentechnologie muss
für alle nicht elektrotauglichen Verkehrsträger, Heim- und Industrieanwendungen
weiterentwickelt und durch den Bund gefördert werden. Dafür braucht es neben
Prüfständen vor allem auch Fertigungs- und Forschungsstandorte. Auch die
Infrastrukturplanung zum Transport von Wasserstoff (zum Beispiel
Wasserstofftankstellen, Gasleitungssysteme und Druckbehälter) muss geschaffen
werden.
Verteilnetze für die Elektromobilität und
Wärmepumpenanwendungen stärken
Wir müssen die Stromnetze sanieren, optimieren und ausbauen, um sie für die
erneuerbaren Energien fit zu machen. Die neuen Anwendungsfelder von elektrischer
Energie in der Mobilität und beim Heizen durch Wärmepumpen stellen zusätzliche
Anforderungen an die lokalen Netze. Daher wird neben dem Stromleitungsnetzausbau
intelligente dezentrale Speichertechnologien für den Ausgleich von Lastspitzen
und Erzeugerspitzen ein wichtiger Beitrag sein. Wir wollen Projekte für
Netzstabilität, Spannungs- und Frequenzhaltung fördern. Ein Netzausbau und
dessen Verstärkung ist daher sowohl im Lokalen als auch bei großen
Übertragungsleitungen unabdingbar. Wir wollen den Ausbau auf das absolut
notwendige Maß beschränken, um die Natur zu schonen. Für die energiepolitische
Unabhängigkeit des Kontinents von fossiler Energie setzen wir uns dafür ein,
dass Sachsen-Anhalt im Rahmen einer bundesweiten Strategie seinen Beitrag zu
europäischen länderübergreifenden Stromnetzen leistet.
Aus der Braunkohle früher aussteigen
Das Kohleausstiegsgesetz hat festgelegt, dass die Braunkohlekraftwerke in
Sachsen-Anhalt spätestens 2034 stillgelegt werden. Mit diesem Datum besteht nun
für alle Beteiligten Planungssicherheit. Je früher wir aus der Braunkohle
aussteigen, desto besser bringen wir zukunftsfähige Jobs und Zukunftsbranchen
bei uns im Land voran und desto sicherer erreichen wir unser Ziel der
Klimaneutralität bis 2035. Wir wollen über eine Änderung des
Landesentwicklungsplans den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unumkehrbar
machen. Wir wollen deshalb im Landesentwicklungsplan die Vorranggebiete für
Rohstoffgewinnung „Braunkohle Profen/Domsen“ und „Braunkohle Lützen“ durch
Vorranggebiete für andere Funktionen oder Nutzungen ersetzen.
Der Kohleausstieg ist eine gesamteuropäische Aufgabe, die nicht allein den
Regionen überlassen werden darf. Deshalb setzen wir uns auf EU-Ebene für die
Aufstockung der Strukturfonds – vor allem des Just Transition Funds – im
Haushalt der Europäischen Union ein.
Braunkohleunternehmen müssen Folgekosten tragen
Die Nutzung der Braunkohle hat immense Folgekosten. Für uns ist klar, dass diese
von den Braunkohleunternehmen getragen werden müssen, die in der Vergangenheit
Milliardengewinne an ihre Aktionär*innen ausgeschüttet haben. Als Verursacher
müssen die Unternehmen für die Finanzierung der Folgekosten aufkommen. Wir
fordern, dass die Unternehmen das volle Wasserentnahmegeld zur Entwässerung der
Tagebaue zahlen. Damit sollen die öffentlichen Haushalte geschützt werden. Wir
setzen uns dafür ein, unverzüglich insolvenzsichere Sicherheitsleistungen von
den Tagebaubetreibern einzufordern. So sichern wir ab, dass die Tagebaue wieder
anderweitig nutzbar gemacht werden können, beispielsweise zu Freizeit- und
Erholungszwecken.
Kein Fracking und keine Endlagerung von Kohlendioxid
zulassen
Fracking ist für uns keine Option. Ebenfalls lehnen wir die CCS-Technologiekette
(Carbon, Capture and Storage) ab, die Kohlendioxid abscheidet, transportiert und
unterirdisch verpresst.
Sicherheit des Atommüllendlagers Morsleben muss Priorität
haben
Wir fordern ein tragfähiges und sicheres Stilllegungskonzept für das Endlager
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM). Die
Bundesregierung hat diese Abfälle von den AKW-Betreibern übernommen und ist
somit auch für die sichere Entsorgung verantwortlich. Wir fordern deshalb von
der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) die zügige Vorlage der für das
Stilllegungskonzept notwendigen Unterlagen. In diesem Zusammenhang müssen auch
die zwischengelagerten Abfälle (Radiumfass), für die es keine
Endlagergenehmigung gibt, und das nicht genehmigte Ostfeld geräumt werden.
Der Bund hat 2020 endlich Geld freigegeben, um die strukturellen Nachteile des
Standortes abzufedern. Dennoch wird Morsleben im Vergleich zu den beiden anderen
Atommüll-Standorten Asse und Schacht Konrad ungleich behandelt. Der
Zukunftsfonds Asse erhält seit 2015 jährlich drei Millionen Euro vom Bund. In
den Konrad-Fonds fließen seit 2011 pro Jahr jeweils 700 000 Euro. In Morsleben
sollen nur 400 000 Euro jährlich fließen. Wir wollen, dass der Bund die
finanziellen Zuwendungen anpasst.
Bei der erneuten Endlagersuche für den radioaktiven Abfall von deutschen
Atomkraftwerken zählen wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht politischer
Druck. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Regionen, die geologisch betrachtet dafür
grundsätzlich in Frage kommen. Wir unterstützen einen offenen und transparenten,
deutschlandweiten Prozess für die Suche nach einem sicheren Endlager für
radioaktiven Abfall.
Text
Von Zeile 299 bis 303:
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch die Haushalte.efizienter zu gestlten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts und Reduzierung der Lischtverschmutzung.. Dieses lässt sich durch die Umrüstung inteliegenten Schaltungn und Beweungssensoren realisierung zund entlastet somit die Haushalte der kommuen. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Die Zukunft der Energieversorgung sind die Erneuerbaren Energien. Um die
Auswirkungen der Klimakrise zu begrenzen und die Klimaschutzziele zu erreichen,
ist die Energiewende unabdingbar. Fossile Energien wie Braunkohle, Gas und
Atomkraft haben ausgedient. Wir unterstützen die Bepreisung von CO2-Emissionen,
damit die Kosten der fossilen Energienutzung mit ihren schädlichen
Umweltauswirkungen im Wettbewerb mit den sauberen Erneuerbaren Energien fair
berücksichtigt werden.
Die mit Abstand effizienteste Klimaschutzmaßnahme ist die Vermeidung von
unnötigem Energieverbrauch. Deshalb ist die Senkung des Energieverbrauchs eine
wichtige Säule der Energiewende. Der aktuelle Stand der Technik, alternative
Materialien und neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe lassen schon heute
zu, dass bei weniger Energieeinsatz gleiche Ergebnisse erzielt werden. Das
erfolgreiche Förderprogramm des Landes zur CO2-Einsparung in kleinen und
mittleren Unternehmen wollen wir fortsetzen. Das macht die Unternehmen fit für
die Zukunft und ist gut für das Klima.
Mit dem weiteren Ausbau Erneuerbaren Energien bleibt Sachsen-Anhalt ein Land der
Energie.
Dezentrale Energieversorgung
Wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist für uns die dezentrale
Energieerzeugung. Bürger*innen mit eigenen Energiegenossenschaften, Stadtwerke
und Kommunen müssen als Akteur*innen stärker eingebunden werden.
Auf Landesebene muss es den Kommunen ermöglicht werden, Energieanlagen mit
Erneuerbaren Energien zu betreiben. Hierfür wollen wir das
Kommunalverfassungsgesetz novellieren.
Unabhängige Beratungsstelle für Erneuerbare Energien
schaffen
Die Energiewende braucht umfassende sowie neutrale Information und Beratung zu
allen Aspekten der Umsetzung von Projekten mit Erneuerbaren Energien und der
Nutzung von Potentialen aus der Sektorenkopplung. Für Kommunen und Bürger*innen
bieten die dezentralen Erneuerbaren Energien eine Vielzahl von Möglichkeiten der
Umsetzung auf lokaler Ebene. Damit Konzepte für die dezentrale Erneuerbare
Energieversorgung in gemeinsamen Quartieren, die Umsetzung von Fern- und
Nahwärmenetzen mit Erneuerbaren Energien, die Nutzung von Abwärme sowie die
Nutzung flexibler Lasten und Speicher umgesetzt werden können, müssen die
lokalen Akteur*innen besser unterstützt werden.
Wir schaffen dafür eine unabhängige Beratungsstelle. Diese soll bei der
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) angesiedelt werden. Die LENA soll
dafür personell besser ausgestattet werden, um eine aktive, professionelle
Unterstützung von Bürger*innen bei der Umsetzung von Vorhaben oder der
Begleitung von Genehmigungsverfahren mit dem Ziel der Steigerung der Akzeptanz
zu leisten.
100 Prozent erneuerbare Energien bis spätestens 2035
Klimaneutral zu werden heißt, bis 2035 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen
Bereichen der Energienutzung – von der Wärme über den Verkehr bis zur
industriellen Produktion –zu erreichen. Für die Deckung des durchschnittlichen
Energiebedarfs Deutschlands ist im Vergleich zu heute die 3- bis 7-fache
installierte Leistung an Windkraft und Photovoltaik nötig.
Die jährlichen Zubauraten an Windenergie und Photovoltaik müssen deshalb
deutlich größer werden. Wir wollen dafür sorgen, dass das Land Sachsen-Anhalt
einen konkreten Plan mit Zwischenzielen 2025 und 2030 zum Ausbau der
regenerativen Stromversorgung erstellt, mit dem bis 2035 Klimaneutralität
erreicht wird.
Windenergie als wichtigen Wirtschaftssektor für Sachsen-
Anhalt sichern
Die Standorte der Fertigung von Windkraftanlagen sollen von Bund und Land mit
Mitteln aus dem europäischen Green Deal durch eine Förderung der Forschungs- und
Entwicklungskompetenzen gestärkt werden. Wir wollen die wissenschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den Standorten und den Universitäten und
Forschungsinstituten fördern.
Repowering vorantreiben
Wir setzen zudem auf Repowering, die Erneuerung der bestehenden
Windkraftanlagen, um mehr Windenergie mit neuer und effizienter Technik in
Sachsen-Anhalt zu produzieren.
Wir nehmen den Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und Windenergieausbau
ernst. Daher gilt es, den Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen“ von
Sachsen-Anhalt anzuwenden und fortzuschreiben. Technologien zur Minimierung von
Kollision mit Vögeln und Fledermäusen durch automatische Abschalteinrichtungen
sind entsprechend der naturschutzfachlichen Notwendigkeit bei allen Neuplanungen
und Repowering-Maßnahmen konsequent einzusetzen. Die Forschung auf Bundes- und
Landesebene zum Abbau von Konflikten zwischen Naturschutz und Windkraftnutzung
wollen wir unterstützen. Die bereits umgesetzten Regelungen auf Landesebene
fördern die Installation neuer leistungsstarker Anlagen in den Windvorrang- und
Eignungsgebieten unter Achtung von Arten- und Naturschutz. Für die komplexen und
umfassenden Genehmigungsprozesse wollen wir eine bessere Personalausstattung in
den Genehmigungsbehörden.
Um mehr Winderenergie zu gewinnen, braucht es mehr Flächen für Windkraft. Wir
wollen im Landesentwicklungsgesetz als Ziel verankern, dass mindestens zwei
Prozent der Flächen als Windvorrangs- oder Eignungsgebiete in den regionalen
Entwicklungsplänen ausgewiesen werden.
Wir unterstützen Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung von Repowering an
Standorten mit hoher Akzeptanz.
Abstimmung beim Programmparteitag:
Potential sehen wir dabei insbesondere in der Nähe von Straßen und Stromtrassen.
Auch Wirtschaftswald geprägt durch Monokulturen bietet für moderne, effiziente
Windkraftanlagen an geeigneten Standorten Flächenpotential. Hierfür wollen wir
das Landeswaldgesetz anpassen. Naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen mit
Schutzstatus sind für die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen.
Kommunen an der Windenergienutzung finanziell beteiligen
Die Energiewende lebt von der Akzeptanz der Bevölkerung. Wir treten für eine
verpflichtende Außenbereichsabgabe auf Bundesebene ein. Die dazugehörige
Initiative des grün geführten Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie in dieser Legislatur wollen wir weiter vorantreiben. Außerdem fordern
wir die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten der EU-Erneuerbaren-Energien-
Richtlinie zu nutzen und gesetzlich zu verankern, dass die
Bürger*innenwindenergieanlagen ohne Ausschreibungsverfahren im EEG gefördert
werden.
Wir wollen eine Leitlinie zur Förderung der Bürgerbeteiligung an Wind- und
Freiflächensolaranlagen entwickeln, damit sich insbesondere die Bürger*innen aus
der Region beteiligen können.
Wir wollen einen Rahmen schaffen, dass sich Gemeinden mit bestehenden
Flächenbesitzanteilen durch Verpachtung der Flächen direkt an Wind- und
Solarprojekten beteiligen können.
Solarenergie ausbauen
Jedes Gebäude, jeder Verkehrsweg und jede alte Mülldeponie soll, soweit möglich,
mit Solarmodulen ausgestattet werden. Die Nutzung der Potentiale für die
Solarenergie an Gebäuden und über versiegelten Flächen wie Parkplätzen muss
forciert werden. Wir fordern deshalb, dass die Nutzung von Solaranergie
(Photovoltaik und Solarthermie) bei jedem Neubau und bei jeder Dachsanierung
gesetzlich verpflichtend ist. Mit Photovoltaik und Solarthermie kann Strom und
Wärme vor Ort, wo sie gebraucht werden, produziert werden.
Wir wollen Pilotprojekte in Sachsen-Anhalt zur Nutzung von Solarmodulen an
Lärmschutzwänden und anderen Infrastruktureinrichtungen nutzen.
Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen
Wir wollen die Landwirt*innen durch zusätzliche Einnahmen aus der Energiewende
wirtschaftlich stärken. Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung
der landwirtschaftlichen Flächen und die Stromproduktion auf ein und derselben
Fläche. Die landwirtschaftlichen Flächen bieten ein enormes Potential, gerade
auf den Anbauflächen schattentoleranter Kulturen wie zum Beispiel Kartoffeln.
Wir begrüßen die Aufnahme der Agri-Photovoltaik im Erneuerbare-Energie-Gesetz
(EEG) auf Bundesebene. Wir fordern vom Bund die weiteren gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch und der Agrarförderung zu schaffen, um die
einfache Umsetzung von Projekten zu ermöglichen. Wir streben an, Pilotprojekte
zu initiieren, um Erfahrungen mit Agri-Photovoltaik zu sammeln.
Wir wollen die Möglichkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in
benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten sowie deren Vergütung nach dem EEG
durch Landesverordnung ermöglichen und dabei auch den Landesentwicklungsplan,
der das bisher ablehnt, ändern. Die Umsetzung von PV - Projekten im EEG entlang
von Bundesstraßen, Autobahnen und Bahntrassen wollen wir fördern. Vergleichend
zur Außenbereichsabgabe für Windkraftanlagen fordern wir akzeptanzfördernde
Maßnahmen für alle Freiflächenanlagen, z.B. durch eine Pflichtabgabe an die
betroffenen Gemeinden. Die Freiflächenanlagen sind mit geringer Prägung in der
Landschaft z.B. durch Hecken zu integrieren.
Mieterstrom und Eigenstromnutzung fördern.
Bei Eigenstromnutzung wird Solarenergie genutzt, wo diese gebraucht wird. Wir
fordern die Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene zur Eigenstromnutzung endlich
konsequent abzubauen. Wir wollen eine unbürokratische und wirtschaftliche
Nutzung sowohl von Kleinstsolaranlagen wie Balkonsolaranlagen als auch für große
Anlagen in Gewerbebetrieben oder für Mieterstromkonzepte. Wir wollen, dass die
Landesenergieagentur als zentrale und neutrale Beratungsstelle für
Mieterstrommodelle in Partnerschaft mit der Wohnungswirtschaft tätig werden
kann. Durch die Maßnahmen können die Vorteile einer dezentralen Energiewende
auch Mieter*innen und Menschen mit geringem Einkommen erreichen.
Bioenergie noch ökologischer machen
Wir wollen die Bioenergie im Land in ihrem Bestand stärken und noch ökologischer
machen. Sie ist nach der Windkraft die zweitgrößte Energiequelle für
erneuerbaren Strom in Sachsen-Anhalt. Die Nutzung von Bioenergie muss sich
künftig den neuen Herausforderungen einer 100-prozentig Erneuerbaren
Energieversorgung stellen. Die wirtschaftliche Nutzung von Biomasse zur
Stromerzeugung muss ohne Maismonokulturen erfolgen. Sie muss im Einklang mit den
Zielen des Arten- und Naturschutzes ihre Potentiale als speicherbare Energie und
flexible Stromerzeugung voll entfalten. Wir fordern vom Bund Rahmenregelungen,
die sich an den technologischen Bedingungen der Biomasseanlagen und dem Ziel 100
Prozent Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung orientieren.
Wir fordern eine 100% Nutzung der erzeugten Energie. Überschüssige Abwärme aus
der Stromerzeugung ist z.B. durch Nachwärmekonzepte bei bestehenden und neuen
Anlagen zu nutzen. Wir fordern vom Bund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
im Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter zu verbessern.
Die Nutzung von Bioabfällen zur Biogaserzeugung aus Bioabfällen in geschlossenen
Anlagen ist ein Baustein hin zu einer treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft.
Durch die Vergärung des Bioabfalles werden CO2- und Methanemissionen vermieden,
zugleich wird Strom und Wärme erzeugt und der feste und flüssige Gärrest kann
als Dünger genutzt werden. Gartenabfälle sollen den Bioabfällen zugeführt
werden, ihr Verbrennen wollen wir verbieten.
Energiewendedörfer fördern
Energiewendedörfer ergreifen die Chancen, die Energiewende und Klimaschutz
bieten. Davon profitiert die Gemeinde wirtschaftlich, der regionale Zusammenhalt
wird gestärkt und gemeinsame Initiativen werden auf dem Weg gebracht. Kommunen
wie Saerbeck im nördlichen Münsterland oder der Rhein-Hunsrück-Kreis haben es
bewiesen und auch Dardesheim, Tangeln und Sieben Linden in Sachsen-Anhalt
zeigen, wie die Energiewende gelingen kann und zu einem echten Gewinn für die
Kommune wird.
Förderprogramm für alternative Wärmeversorgungsanlagen
Mit Blick auf die Endlichkeit fossiler Energieträger und die Alternativen, die
es im Heizungsbereich bereits gibt, sind Neu-Installationen von Öl- und
Erdgasheizungen unvereinbar mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035. Es
gibt bereits zahlreiche alternative Wärmeversorger-Anlagen: Solarthermieanlagen
mit großen dezentralen und/oder saisonalen Speichern, Biomasseanlagen mit
nachhaltiger Biomasseproduktion, vorzugsweise aus der Region, oberflächennahe
Erdwärmepumpenanlagen sowie Elektro- oder Gas-Wärmepumpen. Wir fordern den Bund
auf, die bestehenden Bundesförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) mit höheren
Zuschüssen und Tilgungszuschüssen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung
auszustatten, solange die CO2-Preise des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
nicht die realen Umweltkosten abbilden.
Die bisherige Förderung von Anlagen zur Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) sollte es
nur noch geben, wenn die Brennstoffe auf regenerativer Basis wie Biomasse,
Power-to-Liquid oder Power-to-Gas basieren.
Straßenbeleuchtung energieeffizient machen
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei
gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch
die Haushalte.efizienter zu gestlten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts und Reduzierung der Lischtverschmutzung.. Dieses lässt sich durch die Umrüstung inteliegenten Schaltungn und Beweungssensoren realisierung zund entlastet somit die Haushalte der kommuen. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese
rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Neuplanung unter Beachtung der Minimierung der Lichtverschmutzung ist der
Sanierung durch Austausch der Leuchtkörper vorzuziehen. Erfahrungen aus dem
Pilotprojekt in Bernburg sind zu nutzen.
Förderung für Stromspeicher
100 Prozent Erneuerbare Energien erfordert die Speicherung von Strom. Dezentrale
Speicher für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind am Markt verfügbar. Wir fordern,
dass die Forschung, Entwicklung und Anwendung von Speichern aus Mitteln des EFRE
und der Strukturförderung des Kohleausstiegs gefördert werden. Wir wollen, dass
Sachsen-Anhalt frühzeitig die wirtschaftliche Chance dieser Technologie nutzt.
Gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wollen wir in Sachsen-
Anhalt die Kurz-, Mittel- und Langzeitspeicher voranbringen. Neben
elektrochemischen Speichern wollen wir auch andere Speichertechnologien wie
mechanische Speicher und sektorenübergreifende Speicher wie Power-to-X weiter
erforschen und ihr Potential für Sachsen-Anhalt identifizieren, speziell auch
bei der Rekultivierung der Alttagebauflächen im Süden von Sachsen-Anhalt. Das
erfolgreiche Förderprogramm für elektrochemische Stromspeicher wollen wir
verstetigen.
Sachsen-Anhalt muss Schrittmacher beim grünen Wasserstoff
werden
Im grünen – und nur im grünen! – Wasserstoff, bei dem durch Elektrolyse oder
andere noch effizientere Verfahren Strom aus Wind und Sonne gespeichert wird
(Power-to-Gas), sehen wir ein bedeutendes Standbein für die Energiewende in
Sachsen-Anhalt. Das Mitteldeutsche Revier ist ein Zentrum der Chemieindustrie.
Daher setzen wir uns im Rahmen des Strukturwandels dafür ein, dass die Region
eine Modellregion für grünen Wasserstoff wird. Damit sollen Arbeitsplätze der
Kohleindustrie ersetzt und neue geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir auch in anderen Landesteilen die Gasinfrastruktur
wasserstofftauglich machen. Wir fordern vom Bund im Rahmen der nationalen
Wasserstoffstrategie die Forschungs- und Wirtschaftszweige rund um Wasserstoff
landesweit zu unterstützten und zu fördern. Die Brennstoffzellentechnologie muss
für alle nicht elektrotauglichen Verkehrsträger, Heim- und Industrieanwendungen
weiterentwickelt und durch den Bund gefördert werden. Dafür braucht es neben
Prüfständen vor allem auch Fertigungs- und Forschungsstandorte. Auch die
Infrastrukturplanung zum Transport von Wasserstoff (zum Beispiel
Wasserstofftankstellen, Gasleitungssysteme und Druckbehälter) muss geschaffen
werden.
Verteilnetze für die Elektromobilität und
Wärmepumpenanwendungen stärken
Wir müssen die Stromnetze sanieren, optimieren und ausbauen, um sie für die
erneuerbaren Energien fit zu machen. Die neuen Anwendungsfelder von elektrischer
Energie in der Mobilität und beim Heizen durch Wärmepumpen stellen zusätzliche
Anforderungen an die lokalen Netze. Daher wird neben dem Stromleitungsnetzausbau
intelligente dezentrale Speichertechnologien für den Ausgleich von Lastspitzen
und Erzeugerspitzen ein wichtiger Beitrag sein. Wir wollen Projekte für
Netzstabilität, Spannungs- und Frequenzhaltung fördern. Ein Netzausbau und
dessen Verstärkung ist daher sowohl im Lokalen als auch bei großen
Übertragungsleitungen unabdingbar. Wir wollen den Ausbau auf das absolut
notwendige Maß beschränken, um die Natur zu schonen. Für die energiepolitische
Unabhängigkeit des Kontinents von fossiler Energie setzen wir uns dafür ein,
dass Sachsen-Anhalt im Rahmen einer bundesweiten Strategie seinen Beitrag zu
europäischen länderübergreifenden Stromnetzen leistet.
Aus der Braunkohle früher aussteigen
Das Kohleausstiegsgesetz hat festgelegt, dass die Braunkohlekraftwerke in
Sachsen-Anhalt spätestens 2034 stillgelegt werden. Mit diesem Datum besteht nun
für alle Beteiligten Planungssicherheit. Je früher wir aus der Braunkohle
aussteigen, desto besser bringen wir zukunftsfähige Jobs und Zukunftsbranchen
bei uns im Land voran und desto sicherer erreichen wir unser Ziel der
Klimaneutralität bis 2035. Wir wollen über eine Änderung des
Landesentwicklungsplans den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unumkehrbar
machen. Wir wollen deshalb im Landesentwicklungsplan die Vorranggebiete für
Rohstoffgewinnung „Braunkohle Profen/Domsen“ und „Braunkohle Lützen“ durch
Vorranggebiete für andere Funktionen oder Nutzungen ersetzen.
Der Kohleausstieg ist eine gesamteuropäische Aufgabe, die nicht allein den
Regionen überlassen werden darf. Deshalb setzen wir uns auf EU-Ebene für die
Aufstockung der Strukturfonds – vor allem des Just Transition Funds – im
Haushalt der Europäischen Union ein.
Braunkohleunternehmen müssen Folgekosten tragen
Die Nutzung der Braunkohle hat immense Folgekosten. Für uns ist klar, dass diese
von den Braunkohleunternehmen getragen werden müssen, die in der Vergangenheit
Milliardengewinne an ihre Aktionär*innen ausgeschüttet haben. Als Verursacher
müssen die Unternehmen für die Finanzierung der Folgekosten aufkommen. Wir
fordern, dass die Unternehmen das volle Wasserentnahmegeld zur Entwässerung der
Tagebaue zahlen. Damit sollen die öffentlichen Haushalte geschützt werden. Wir
setzen uns dafür ein, unverzüglich insolvenzsichere Sicherheitsleistungen von
den Tagebaubetreibern einzufordern. So sichern wir ab, dass die Tagebaue wieder
anderweitig nutzbar gemacht werden können, beispielsweise zu Freizeit- und
Erholungszwecken.
Kein Fracking und keine Endlagerung von Kohlendioxid
zulassen
Fracking ist für uns keine Option. Ebenfalls lehnen wir die CCS-Technologiekette
(Carbon, Capture and Storage) ab, die Kohlendioxid abscheidet, transportiert und
unterirdisch verpresst.
Sicherheit des Atommüllendlagers Morsleben muss Priorität
haben
Wir fordern ein tragfähiges und sicheres Stilllegungskonzept für das Endlager
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM). Die
Bundesregierung hat diese Abfälle von den AKW-Betreibern übernommen und ist
somit auch für die sichere Entsorgung verantwortlich. Wir fordern deshalb von
der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) die zügige Vorlage der für das
Stilllegungskonzept notwendigen Unterlagen. In diesem Zusammenhang müssen auch
die zwischengelagerten Abfälle (Radiumfass), für die es keine
Endlagergenehmigung gibt, und das nicht genehmigte Ostfeld geräumt werden.
Der Bund hat 2020 endlich Geld freigegeben, um die strukturellen Nachteile des
Standortes abzufedern. Dennoch wird Morsleben im Vergleich zu den beiden anderen
Atommüll-Standorten Asse und Schacht Konrad ungleich behandelt. Der
Zukunftsfonds Asse erhält seit 2015 jährlich drei Millionen Euro vom Bund. In
den Konrad-Fonds fließen seit 2011 pro Jahr jeweils 700 000 Euro. In Morsleben
sollen nur 400 000 Euro jährlich fließen. Wir wollen, dass der Bund die
finanziellen Zuwendungen anpasst.
Bei der erneuten Endlagersuche für den radioaktiven Abfall von deutschen
Atomkraftwerken zählen wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht politischer
Druck. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Regionen, die geologisch betrachtet dafür
grundsätzlich in Frage kommen. Wir unterstützen einen offenen und transparenten,
deutschlandweiten Prozess für die Suche nach einem sicheren Endlager für
radioaktiven Abfall.
Von Zeile 299 bis 303:
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch die Haushalte.und Reduzierung der Lichtverschmutzung zu mindern. Durch Umrüstung auf sparsame Leuchtmittel, intelligente Schaltung und Bewegungssensoren werden auch die Haushalte der Kommunen entlastet. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Die Zukunft der Energieversorgung sind die Erneuerbaren Energien. Um die
Auswirkungen der Klimakrise zu begrenzen und die Klimaschutzziele zu erreichen,
ist die Energiewende unabdingbar. Fossile Energien wie Braunkohle, Gas und
Atomkraft haben ausgedient. Wir unterstützen die Bepreisung von CO2-Emissionen,
damit die Kosten der fossilen Energienutzung mit ihren schädlichen
Umweltauswirkungen im Wettbewerb mit den sauberen Erneuerbaren Energien fair
berücksichtigt werden.
Die mit Abstand effizienteste Klimaschutzmaßnahme ist die Vermeidung von
unnötigem Energieverbrauch. Deshalb ist die Senkung des Energieverbrauchs eine
wichtige Säule der Energiewende. Der aktuelle Stand der Technik, alternative
Materialien und neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe lassen schon heute
zu, dass bei weniger Energieeinsatz gleiche Ergebnisse erzielt werden. Das
erfolgreiche Förderprogramm des Landes zur CO2-Einsparung in kleinen und
mittleren Unternehmen wollen wir fortsetzen. Das macht die Unternehmen fit für
die Zukunft und ist gut für das Klima.
Mit dem weiteren Ausbau Erneuerbaren Energien bleibt Sachsen-Anhalt ein Land der
Energie.
Dezentrale Energieversorgung
Wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist für uns die dezentrale
Energieerzeugung. Bürger*innen mit eigenen Energiegenossenschaften, Stadtwerke
und Kommunen müssen als Akteur*innen stärker eingebunden werden.
Auf Landesebene muss es den Kommunen ermöglicht werden, Energieanlagen mit
Erneuerbaren Energien zu betreiben. Hierfür wollen wir das
Kommunalverfassungsgesetz novellieren.
Unabhängige Beratungsstelle für Erneuerbare Energien
schaffen
Die Energiewende braucht umfassende sowie neutrale Information und Beratung zu
allen Aspekten der Umsetzung von Projekten mit Erneuerbaren Energien und der
Nutzung von Potentialen aus der Sektorenkopplung. Für Kommunen und Bürger*innen
bieten die dezentralen Erneuerbaren Energien eine Vielzahl von Möglichkeiten der
Umsetzung auf lokaler Ebene. Damit Konzepte für die dezentrale Erneuerbare
Energieversorgung in gemeinsamen Quartieren, die Umsetzung von Fern- und
Nahwärmenetzen mit Erneuerbaren Energien, die Nutzung von Abwärme sowie die
Nutzung flexibler Lasten und Speicher umgesetzt werden können, müssen die
lokalen Akteur*innen besser unterstützt werden.
Wir schaffen dafür eine unabhängige Beratungsstelle. Diese soll bei der
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) angesiedelt werden. Die LENA soll
dafür personell besser ausgestattet werden, um eine aktive, professionelle
Unterstützung von Bürger*innen bei der Umsetzung von Vorhaben oder der
Begleitung von Genehmigungsverfahren mit dem Ziel der Steigerung der Akzeptanz
zu leisten.
100 Prozent erneuerbare Energien bis spätestens 2035
Klimaneutral zu werden heißt, bis 2035 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen
Bereichen der Energienutzung – von der Wärme über den Verkehr bis zur
industriellen Produktion –zu erreichen. Für die Deckung des durchschnittlichen
Energiebedarfs Deutschlands ist im Vergleich zu heute die 3- bis 7-fache
installierte Leistung an Windkraft und Photovoltaik nötig.
Die jährlichen Zubauraten an Windenergie und Photovoltaik müssen deshalb
deutlich größer werden. Wir wollen dafür sorgen, dass das Land Sachsen-Anhalt
einen konkreten Plan mit Zwischenzielen 2025 und 2030 zum Ausbau der
regenerativen Stromversorgung erstellt, mit dem bis 2035 Klimaneutralität
erreicht wird.
Windenergie als wichtigen Wirtschaftssektor für Sachsen-
Anhalt sichern
Die Standorte der Fertigung von Windkraftanlagen sollen von Bund und Land mit
Mitteln aus dem europäischen Green Deal durch eine Förderung der Forschungs- und
Entwicklungskompetenzen gestärkt werden. Wir wollen die wissenschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den Standorten und den Universitäten und
Forschungsinstituten fördern.
Repowering vorantreiben
Wir setzen zudem auf Repowering, die Erneuerung der bestehenden
Windkraftanlagen, um mehr Windenergie mit neuer und effizienter Technik in
Sachsen-Anhalt zu produzieren.
Wir nehmen den Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und Windenergieausbau
ernst. Daher gilt es, den Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen“ von
Sachsen-Anhalt anzuwenden und fortzuschreiben. Technologien zur Minimierung von
Kollision mit Vögeln und Fledermäusen durch automatische Abschalteinrichtungen
sind entsprechend der naturschutzfachlichen Notwendigkeit bei allen Neuplanungen
und Repowering-Maßnahmen konsequent einzusetzen. Die Forschung auf Bundes- und
Landesebene zum Abbau von Konflikten zwischen Naturschutz und Windkraftnutzung
wollen wir unterstützen. Die bereits umgesetzten Regelungen auf Landesebene
fördern die Installation neuer leistungsstarker Anlagen in den Windvorrang- und
Eignungsgebieten unter Achtung von Arten- und Naturschutz. Für die komplexen und
umfassenden Genehmigungsprozesse wollen wir eine bessere Personalausstattung in
den Genehmigungsbehörden.
Um mehr Winderenergie zu gewinnen, braucht es mehr Flächen für Windkraft. Wir
wollen im Landesentwicklungsgesetz als Ziel verankern, dass mindestens zwei
Prozent der Flächen als Windvorrangs- oder Eignungsgebiete in den regionalen
Entwicklungsplänen ausgewiesen werden.
Wir unterstützen Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung von Repowering an
Standorten mit hoher Akzeptanz.
Abstimmung beim Programmparteitag:
Potential sehen wir dabei insbesondere in der Nähe von Straßen und Stromtrassen.
Auch Wirtschaftswald geprägt durch Monokulturen bietet für moderne, effiziente
Windkraftanlagen an geeigneten Standorten Flächenpotential. Hierfür wollen wir
das Landeswaldgesetz anpassen. Naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen mit
Schutzstatus sind für die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen.
Kommunen an der Windenergienutzung finanziell beteiligen
Die Energiewende lebt von der Akzeptanz der Bevölkerung. Wir treten für eine
verpflichtende Außenbereichsabgabe auf Bundesebene ein. Die dazugehörige
Initiative des grün geführten Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie in dieser Legislatur wollen wir weiter vorantreiben. Außerdem fordern
wir die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten der EU-Erneuerbaren-Energien-
Richtlinie zu nutzen und gesetzlich zu verankern, dass die
Bürger*innenwindenergieanlagen ohne Ausschreibungsverfahren im EEG gefördert
werden.
Wir wollen eine Leitlinie zur Förderung der Bürgerbeteiligung an Wind- und
Freiflächensolaranlagen entwickeln, damit sich insbesondere die Bürger*innen aus
der Region beteiligen können.
Wir wollen einen Rahmen schaffen, dass sich Gemeinden mit bestehenden
Flächenbesitzanteilen durch Verpachtung der Flächen direkt an Wind- und
Solarprojekten beteiligen können.
Solarenergie ausbauen
Jedes Gebäude, jeder Verkehrsweg und jede alte Mülldeponie soll, soweit möglich,
mit Solarmodulen ausgestattet werden. Die Nutzung der Potentiale für die
Solarenergie an Gebäuden und über versiegelten Flächen wie Parkplätzen muss
forciert werden. Wir fordern deshalb, dass die Nutzung von Solaranergie
(Photovoltaik und Solarthermie) bei jedem Neubau und bei jeder Dachsanierung
gesetzlich verpflichtend ist. Mit Photovoltaik und Solarthermie kann Strom und
Wärme vor Ort, wo sie gebraucht werden, produziert werden.
Wir wollen Pilotprojekte in Sachsen-Anhalt zur Nutzung von Solarmodulen an
Lärmschutzwänden und anderen Infrastruktureinrichtungen nutzen.
Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen
Wir wollen die Landwirt*innen durch zusätzliche Einnahmen aus der Energiewende
wirtschaftlich stärken. Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung
der landwirtschaftlichen Flächen und die Stromproduktion auf ein und derselben
Fläche. Die landwirtschaftlichen Flächen bieten ein enormes Potential, gerade
auf den Anbauflächen schattentoleranter Kulturen wie zum Beispiel Kartoffeln.
Wir begrüßen die Aufnahme der Agri-Photovoltaik im Erneuerbare-Energie-Gesetz
(EEG) auf Bundesebene. Wir fordern vom Bund die weiteren gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch und der Agrarförderung zu schaffen, um die
einfache Umsetzung von Projekten zu ermöglichen. Wir streben an, Pilotprojekte
zu initiieren, um Erfahrungen mit Agri-Photovoltaik zu sammeln.
Wir wollen die Möglichkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in
benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten sowie deren Vergütung nach dem EEG
durch Landesverordnung ermöglichen und dabei auch den Landesentwicklungsplan,
der das bisher ablehnt, ändern. Die Umsetzung von PV - Projekten im EEG entlang
von Bundesstraßen, Autobahnen und Bahntrassen wollen wir fördern. Vergleichend
zur Außenbereichsabgabe für Windkraftanlagen fordern wir akzeptanzfördernde
Maßnahmen für alle Freiflächenanlagen, z.B. durch eine Pflichtabgabe an die
betroffenen Gemeinden. Die Freiflächenanlagen sind mit geringer Prägung in der
Landschaft z.B. durch Hecken zu integrieren.
Mieterstrom und Eigenstromnutzung fördern.
Bei Eigenstromnutzung wird Solarenergie genutzt, wo diese gebraucht wird. Wir
fordern die Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene zur Eigenstromnutzung endlich
konsequent abzubauen. Wir wollen eine unbürokratische und wirtschaftliche
Nutzung sowohl von Kleinstsolaranlagen wie Balkonsolaranlagen als auch für große
Anlagen in Gewerbebetrieben oder für Mieterstromkonzepte. Wir wollen, dass die
Landesenergieagentur als zentrale und neutrale Beratungsstelle für
Mieterstrommodelle in Partnerschaft mit der Wohnungswirtschaft tätig werden
kann. Durch die Maßnahmen können die Vorteile einer dezentralen Energiewende
auch Mieter*innen und Menschen mit geringem Einkommen erreichen.
Bioenergie noch ökologischer machen
Wir wollen die Bioenergie im Land in ihrem Bestand stärken und noch ökologischer
machen. Sie ist nach der Windkraft die zweitgrößte Energiequelle für
erneuerbaren Strom in Sachsen-Anhalt. Die Nutzung von Bioenergie muss sich
künftig den neuen Herausforderungen einer 100-prozentig Erneuerbaren
Energieversorgung stellen. Die wirtschaftliche Nutzung von Biomasse zur
Stromerzeugung muss ohne Maismonokulturen erfolgen. Sie muss im Einklang mit den
Zielen des Arten- und Naturschutzes ihre Potentiale als speicherbare Energie und
flexible Stromerzeugung voll entfalten. Wir fordern vom Bund Rahmenregelungen,
die sich an den technologischen Bedingungen der Biomasseanlagen und dem Ziel 100
Prozent Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung orientieren.
Wir fordern eine 100% Nutzung der erzeugten Energie. Überschüssige Abwärme aus
der Stromerzeugung ist z.B. durch Nachwärmekonzepte bei bestehenden und neuen
Anlagen zu nutzen. Wir fordern vom Bund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
im Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter zu verbessern.
Die Nutzung von Bioabfällen zur Biogaserzeugung aus Bioabfällen in geschlossenen
Anlagen ist ein Baustein hin zu einer treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft.
Durch die Vergärung des Bioabfalles werden CO2- und Methanemissionen vermieden,
zugleich wird Strom und Wärme erzeugt und der feste und flüssige Gärrest kann
als Dünger genutzt werden. Gartenabfälle sollen den Bioabfällen zugeführt
werden, ihr Verbrennen wollen wir verbieten.
Energiewendedörfer fördern
Energiewendedörfer ergreifen die Chancen, die Energiewende und Klimaschutz
bieten. Davon profitiert die Gemeinde wirtschaftlich, der regionale Zusammenhalt
wird gestärkt und gemeinsame Initiativen werden auf dem Weg gebracht. Kommunen
wie Saerbeck im nördlichen Münsterland oder der Rhein-Hunsrück-Kreis haben es
bewiesen und auch Dardesheim, Tangeln und Sieben Linden in Sachsen-Anhalt
zeigen, wie die Energiewende gelingen kann und zu einem echten Gewinn für die
Kommune wird.
Förderprogramm für alternative Wärmeversorgungsanlagen
Mit Blick auf die Endlichkeit fossiler Energieträger und die Alternativen, die
es im Heizungsbereich bereits gibt, sind Neu-Installationen von Öl- und
Erdgasheizungen unvereinbar mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035. Es
gibt bereits zahlreiche alternative Wärmeversorger-Anlagen: Solarthermieanlagen
mit großen dezentralen und/oder saisonalen Speichern, Biomasseanlagen mit
nachhaltiger Biomasseproduktion, vorzugsweise aus der Region, oberflächennahe
Erdwärmepumpenanlagen sowie Elektro- oder Gas-Wärmepumpen. Wir fordern den Bund
auf, die bestehenden Bundesförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) mit höheren
Zuschüssen und Tilgungszuschüssen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung
auszustatten, solange die CO2-Preise des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
nicht die realen Umweltkosten abbilden.
Die bisherige Förderung von Anlagen zur Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) sollte es
nur noch geben, wenn die Brennstoffe auf regenerativer Basis wie Biomasse,
Power-to-Liquid oder Power-to-Gas basieren.
Straßenbeleuchtung energieeffizient machen
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei
gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die und Reduzierung der Lichtverschmutzung zu mindern. Durch Umrüstung auf sparsame Leuchtmittel, intelligente Schaltung und Bewegungssensoren werden auch die Haushalte der Kommunen entlastet. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese
Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch
die Haushalte.
rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Neuplanung unter Beachtung der Minimierung der Lichtverschmutzung ist der
Sanierung durch Austausch der Leuchtkörper vorzuziehen. Erfahrungen aus dem
Pilotprojekt in Bernburg sind zu nutzen.
Förderung für Stromspeicher
100 Prozent Erneuerbare Energien erfordert die Speicherung von Strom. Dezentrale
Speicher für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind am Markt verfügbar. Wir fordern,
dass die Forschung, Entwicklung und Anwendung von Speichern aus Mitteln des EFRE
und der Strukturförderung des Kohleausstiegs gefördert werden. Wir wollen, dass
Sachsen-Anhalt frühzeitig die wirtschaftliche Chance dieser Technologie nutzt.
Gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wollen wir in Sachsen-
Anhalt die Kurz-, Mittel- und Langzeitspeicher voranbringen. Neben
elektrochemischen Speichern wollen wir auch andere Speichertechnologien wie
mechanische Speicher und sektorenübergreifende Speicher wie Power-to-X weiter
erforschen und ihr Potential für Sachsen-Anhalt identifizieren, speziell auch
bei der Rekultivierung der Alttagebauflächen im Süden von Sachsen-Anhalt. Das
erfolgreiche Förderprogramm für elektrochemische Stromspeicher wollen wir
verstetigen.
Sachsen-Anhalt muss Schrittmacher beim grünen Wasserstoff
werden
Im grünen – und nur im grünen! – Wasserstoff, bei dem durch Elektrolyse oder
andere noch effizientere Verfahren Strom aus Wind und Sonne gespeichert wird
(Power-to-Gas), sehen wir ein bedeutendes Standbein für die Energiewende in
Sachsen-Anhalt. Das Mitteldeutsche Revier ist ein Zentrum der Chemieindustrie.
Daher setzen wir uns im Rahmen des Strukturwandels dafür ein, dass die Region
eine Modellregion für grünen Wasserstoff wird. Damit sollen Arbeitsplätze der
Kohleindustrie ersetzt und neue geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir auch in anderen Landesteilen die Gasinfrastruktur
wasserstofftauglich machen. Wir fordern vom Bund im Rahmen der nationalen
Wasserstoffstrategie die Forschungs- und Wirtschaftszweige rund um Wasserstoff
landesweit zu unterstützten und zu fördern. Die Brennstoffzellentechnologie muss
für alle nicht elektrotauglichen Verkehrsträger, Heim- und Industrieanwendungen
weiterentwickelt und durch den Bund gefördert werden. Dafür braucht es neben
Prüfständen vor allem auch Fertigungs- und Forschungsstandorte. Auch die
Infrastrukturplanung zum Transport von Wasserstoff (zum Beispiel
Wasserstofftankstellen, Gasleitungssysteme und Druckbehälter) muss geschaffen
werden.
Verteilnetze für die Elektromobilität und
Wärmepumpenanwendungen stärken
Wir müssen die Stromnetze sanieren, optimieren und ausbauen, um sie für die
erneuerbaren Energien fit zu machen. Die neuen Anwendungsfelder von elektrischer
Energie in der Mobilität und beim Heizen durch Wärmepumpen stellen zusätzliche
Anforderungen an die lokalen Netze. Daher wird neben dem Stromleitungsnetzausbau
intelligente dezentrale Speichertechnologien für den Ausgleich von Lastspitzen
und Erzeugerspitzen ein wichtiger Beitrag sein. Wir wollen Projekte für
Netzstabilität, Spannungs- und Frequenzhaltung fördern. Ein Netzausbau und
dessen Verstärkung ist daher sowohl im Lokalen als auch bei großen
Übertragungsleitungen unabdingbar. Wir wollen den Ausbau auf das absolut
notwendige Maß beschränken, um die Natur zu schonen. Für die energiepolitische
Unabhängigkeit des Kontinents von fossiler Energie setzen wir uns dafür ein,
dass Sachsen-Anhalt im Rahmen einer bundesweiten Strategie seinen Beitrag zu
europäischen länderübergreifenden Stromnetzen leistet.
Aus der Braunkohle früher aussteigen
Das Kohleausstiegsgesetz hat festgelegt, dass die Braunkohlekraftwerke in
Sachsen-Anhalt spätestens 2034 stillgelegt werden. Mit diesem Datum besteht nun
für alle Beteiligten Planungssicherheit. Je früher wir aus der Braunkohle
aussteigen, desto besser bringen wir zukunftsfähige Jobs und Zukunftsbranchen
bei uns im Land voran und desto sicherer erreichen wir unser Ziel der
Klimaneutralität bis 2035. Wir wollen über eine Änderung des
Landesentwicklungsplans den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unumkehrbar
machen. Wir wollen deshalb im Landesentwicklungsplan die Vorranggebiete für
Rohstoffgewinnung „Braunkohle Profen/Domsen“ und „Braunkohle Lützen“ durch
Vorranggebiete für andere Funktionen oder Nutzungen ersetzen.
Der Kohleausstieg ist eine gesamteuropäische Aufgabe, die nicht allein den
Regionen überlassen werden darf. Deshalb setzen wir uns auf EU-Ebene für die
Aufstockung der Strukturfonds – vor allem des Just Transition Funds – im
Haushalt der Europäischen Union ein.
Braunkohleunternehmen müssen Folgekosten tragen
Die Nutzung der Braunkohle hat immense Folgekosten. Für uns ist klar, dass diese
von den Braunkohleunternehmen getragen werden müssen, die in der Vergangenheit
Milliardengewinne an ihre Aktionär*innen ausgeschüttet haben. Als Verursacher
müssen die Unternehmen für die Finanzierung der Folgekosten aufkommen. Wir
fordern, dass die Unternehmen das volle Wasserentnahmegeld zur Entwässerung der
Tagebaue zahlen. Damit sollen die öffentlichen Haushalte geschützt werden. Wir
setzen uns dafür ein, unverzüglich insolvenzsichere Sicherheitsleistungen von
den Tagebaubetreibern einzufordern. So sichern wir ab, dass die Tagebaue wieder
anderweitig nutzbar gemacht werden können, beispielsweise zu Freizeit- und
Erholungszwecken.
Kein Fracking und keine Endlagerung von Kohlendioxid
zulassen
Fracking ist für uns keine Option. Ebenfalls lehnen wir die CCS-Technologiekette
(Carbon, Capture and Storage) ab, die Kohlendioxid abscheidet, transportiert und
unterirdisch verpresst.
Sicherheit des Atommüllendlagers Morsleben muss Priorität
haben
Wir fordern ein tragfähiges und sicheres Stilllegungskonzept für das Endlager
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM). Die
Bundesregierung hat diese Abfälle von den AKW-Betreibern übernommen und ist
somit auch für die sichere Entsorgung verantwortlich. Wir fordern deshalb von
der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) die zügige Vorlage der für das
Stilllegungskonzept notwendigen Unterlagen. In diesem Zusammenhang müssen auch
die zwischengelagerten Abfälle (Radiumfass), für die es keine
Endlagergenehmigung gibt, und das nicht genehmigte Ostfeld geräumt werden.
Der Bund hat 2020 endlich Geld freigegeben, um die strukturellen Nachteile des
Standortes abzufedern. Dennoch wird Morsleben im Vergleich zu den beiden anderen
Atommüll-Standorten Asse und Schacht Konrad ungleich behandelt. Der
Zukunftsfonds Asse erhält seit 2015 jährlich drei Millionen Euro vom Bund. In
den Konrad-Fonds fließen seit 2011 pro Jahr jeweils 700 000 Euro. In Morsleben
sollen nur 400 000 Euro jährlich fließen. Wir wollen, dass der Bund die
finanziellen Zuwendungen anpasst.
Bei der erneuten Endlagersuche für den radioaktiven Abfall von deutschen
Atomkraftwerken zählen wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht politischer
Druck. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Regionen, die geologisch betrachtet dafür
grundsätzlich in Frage kommen. Wir unterstützen einen offenen und transparenten,
deutschlandweiten Prozess für die Suche nach einem sicheren Endlager für
radioaktiven Abfall.
Text
Von Zeile 299 bis 303:
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch die Haushalte.efizienter zu gestlten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts und Reduzierung der Lischtverschmutzung.. Dieses lässt sich durch die Umrüstung inteliegenten Schaltungn und Beweungssensoren realisierung zund entlastet somit die Haushalte der kommuen. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Die Zukunft der Energieversorgung sind die Erneuerbaren Energien. Um die
Auswirkungen der Klimakrise zu begrenzen und die Klimaschutzziele zu erreichen,
ist die Energiewende unabdingbar. Fossile Energien wie Braunkohle, Gas und
Atomkraft haben ausgedient. Wir unterstützen die Bepreisung von CO2-Emissionen,
damit die Kosten der fossilen Energienutzung mit ihren schädlichen
Umweltauswirkungen im Wettbewerb mit den sauberen Erneuerbaren Energien fair
berücksichtigt werden.
Die mit Abstand effizienteste Klimaschutzmaßnahme ist die Vermeidung von
unnötigem Energieverbrauch. Deshalb ist die Senkung des Energieverbrauchs eine
wichtige Säule der Energiewende. Der aktuelle Stand der Technik, alternative
Materialien und neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe lassen schon heute
zu, dass bei weniger Energieeinsatz gleiche Ergebnisse erzielt werden. Das
erfolgreiche Förderprogramm des Landes zur CO2-Einsparung in kleinen und
mittleren Unternehmen wollen wir fortsetzen. Das macht die Unternehmen fit für
die Zukunft und ist gut für das Klima.
Mit dem weiteren Ausbau Erneuerbaren Energien bleibt Sachsen-Anhalt ein Land der
Energie.
Dezentrale Energieversorgung
Wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist für uns die dezentrale
Energieerzeugung. Bürger*innen mit eigenen Energiegenossenschaften, Stadtwerke
und Kommunen müssen als Akteur*innen stärker eingebunden werden.
Auf Landesebene muss es den Kommunen ermöglicht werden, Energieanlagen mit
Erneuerbaren Energien zu betreiben. Hierfür wollen wir das
Kommunalverfassungsgesetz novellieren.
Unabhängige Beratungsstelle für Erneuerbare Energien
schaffen
Die Energiewende braucht umfassende sowie neutrale Information und Beratung zu
allen Aspekten der Umsetzung von Projekten mit Erneuerbaren Energien und der
Nutzung von Potentialen aus der Sektorenkopplung. Für Kommunen und Bürger*innen
bieten die dezentralen Erneuerbaren Energien eine Vielzahl von Möglichkeiten der
Umsetzung auf lokaler Ebene. Damit Konzepte für die dezentrale Erneuerbare
Energieversorgung in gemeinsamen Quartieren, die Umsetzung von Fern- und
Nahwärmenetzen mit Erneuerbaren Energien, die Nutzung von Abwärme sowie die
Nutzung flexibler Lasten und Speicher umgesetzt werden können, müssen die
lokalen Akteur*innen besser unterstützt werden.
Wir schaffen dafür eine unabhängige Beratungsstelle. Diese soll bei der
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) angesiedelt werden. Die LENA soll
dafür personell besser ausgestattet werden, um eine aktive, professionelle
Unterstützung von Bürger*innen bei der Umsetzung von Vorhaben oder der
Begleitung von Genehmigungsverfahren mit dem Ziel der Steigerung der Akzeptanz
zu leisten.
100 Prozent erneuerbare Energien bis spätestens 2035
Klimaneutral zu werden heißt, bis 2035 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen
Bereichen der Energienutzung – von der Wärme über den Verkehr bis zur
industriellen Produktion –zu erreichen. Für die Deckung des durchschnittlichen
Energiebedarfs Deutschlands ist im Vergleich zu heute die 3- bis 7-fache
installierte Leistung an Windkraft und Photovoltaik nötig.
Die jährlichen Zubauraten an Windenergie und Photovoltaik müssen deshalb
deutlich größer werden. Wir wollen dafür sorgen, dass das Land Sachsen-Anhalt
einen konkreten Plan mit Zwischenzielen 2025 und 2030 zum Ausbau der
regenerativen Stromversorgung erstellt, mit dem bis 2035 Klimaneutralität
erreicht wird.
Windenergie als wichtigen Wirtschaftssektor für Sachsen-
Anhalt sichern
Die Standorte der Fertigung von Windkraftanlagen sollen von Bund und Land mit
Mitteln aus dem europäischen Green Deal durch eine Förderung der Forschungs- und
Entwicklungskompetenzen gestärkt werden. Wir wollen die wissenschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den Standorten und den Universitäten und
Forschungsinstituten fördern.
Repowering vorantreiben
Wir setzen zudem auf Repowering, die Erneuerung der bestehenden
Windkraftanlagen, um mehr Windenergie mit neuer und effizienter Technik in
Sachsen-Anhalt zu produzieren.
Wir nehmen den Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und Windenergieausbau
ernst. Daher gilt es, den Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen“ von
Sachsen-Anhalt anzuwenden und fortzuschreiben. Technologien zur Minimierung von
Kollision mit Vögeln und Fledermäusen durch automatische Abschalteinrichtungen
sind entsprechend der naturschutzfachlichen Notwendigkeit bei allen Neuplanungen
und Repowering-Maßnahmen konsequent einzusetzen. Die Forschung auf Bundes- und
Landesebene zum Abbau von Konflikten zwischen Naturschutz und Windkraftnutzung
wollen wir unterstützen. Die bereits umgesetzten Regelungen auf Landesebene
fördern die Installation neuer leistungsstarker Anlagen in den Windvorrang- und
Eignungsgebieten unter Achtung von Arten- und Naturschutz. Für die komplexen und
umfassenden Genehmigungsprozesse wollen wir eine bessere Personalausstattung in
den Genehmigungsbehörden.
Um mehr Winderenergie zu gewinnen, braucht es mehr Flächen für Windkraft. Wir
wollen im Landesentwicklungsgesetz als Ziel verankern, dass mindestens zwei
Prozent der Flächen als Windvorrangs- oder Eignungsgebiete in den regionalen
Entwicklungsplänen ausgewiesen werden.
Wir unterstützen Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung von Repowering an
Standorten mit hoher Akzeptanz.
Abstimmung beim Programmparteitag:
Potential sehen wir dabei insbesondere in der Nähe von Straßen und Stromtrassen.
Auch Wirtschaftswald geprägt durch Monokulturen bietet für moderne, effiziente
Windkraftanlagen an geeigneten Standorten Flächenpotential. Hierfür wollen wir
das Landeswaldgesetz anpassen. Naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen mit
Schutzstatus sind für die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen.
Kommunen an der Windenergienutzung finanziell beteiligen
Die Energiewende lebt von der Akzeptanz der Bevölkerung. Wir treten für eine
verpflichtende Außenbereichsabgabe auf Bundesebene ein. Die dazugehörige
Initiative des grün geführten Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie in dieser Legislatur wollen wir weiter vorantreiben. Außerdem fordern
wir die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten der EU-Erneuerbaren-Energien-
Richtlinie zu nutzen und gesetzlich zu verankern, dass die
Bürger*innenwindenergieanlagen ohne Ausschreibungsverfahren im EEG gefördert
werden.
Wir wollen eine Leitlinie zur Förderung der Bürgerbeteiligung an Wind- und
Freiflächensolaranlagen entwickeln, damit sich insbesondere die Bürger*innen aus
der Region beteiligen können.
Wir wollen einen Rahmen schaffen, dass sich Gemeinden mit bestehenden
Flächenbesitzanteilen durch Verpachtung der Flächen direkt an Wind- und
Solarprojekten beteiligen können.
Solarenergie ausbauen
Jedes Gebäude, jeder Verkehrsweg und jede alte Mülldeponie soll, soweit möglich,
mit Solarmodulen ausgestattet werden. Die Nutzung der Potentiale für die
Solarenergie an Gebäuden und über versiegelten Flächen wie Parkplätzen muss
forciert werden. Wir fordern deshalb, dass die Nutzung von Solaranergie
(Photovoltaik und Solarthermie) bei jedem Neubau und bei jeder Dachsanierung
gesetzlich verpflichtend ist. Mit Photovoltaik und Solarthermie kann Strom und
Wärme vor Ort, wo sie gebraucht werden, produziert werden.
Wir wollen Pilotprojekte in Sachsen-Anhalt zur Nutzung von Solarmodulen an
Lärmschutzwänden und anderen Infrastruktureinrichtungen nutzen.
Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen
Wir wollen die Landwirt*innen durch zusätzliche Einnahmen aus der Energiewende
wirtschaftlich stärken. Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung
der landwirtschaftlichen Flächen und die Stromproduktion auf ein und derselben
Fläche. Die landwirtschaftlichen Flächen bieten ein enormes Potential, gerade
auf den Anbauflächen schattentoleranter Kulturen wie zum Beispiel Kartoffeln.
Wir begrüßen die Aufnahme der Agri-Photovoltaik im Erneuerbare-Energie-Gesetz
(EEG) auf Bundesebene. Wir fordern vom Bund die weiteren gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch und der Agrarförderung zu schaffen, um die
einfache Umsetzung von Projekten zu ermöglichen. Wir streben an, Pilotprojekte
zu initiieren, um Erfahrungen mit Agri-Photovoltaik zu sammeln.
Wir wollen die Möglichkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in
benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten sowie deren Vergütung nach dem EEG
durch Landesverordnung ermöglichen und dabei auch den Landesentwicklungsplan,
der das bisher ablehnt, ändern. Die Umsetzung von PV - Projekten im EEG entlang
von Bundesstraßen, Autobahnen und Bahntrassen wollen wir fördern. Vergleichend
zur Außenbereichsabgabe für Windkraftanlagen fordern wir akzeptanzfördernde
Maßnahmen für alle Freiflächenanlagen, z.B. durch eine Pflichtabgabe an die
betroffenen Gemeinden. Die Freiflächenanlagen sind mit geringer Prägung in der
Landschaft z.B. durch Hecken zu integrieren.
Mieterstrom und Eigenstromnutzung fördern.
Bei Eigenstromnutzung wird Solarenergie genutzt, wo diese gebraucht wird. Wir
fordern die Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene zur Eigenstromnutzung endlich
konsequent abzubauen. Wir wollen eine unbürokratische und wirtschaftliche
Nutzung sowohl von Kleinstsolaranlagen wie Balkonsolaranlagen als auch für große
Anlagen in Gewerbebetrieben oder für Mieterstromkonzepte. Wir wollen, dass die
Landesenergieagentur als zentrale und neutrale Beratungsstelle für
Mieterstrommodelle in Partnerschaft mit der Wohnungswirtschaft tätig werden
kann. Durch die Maßnahmen können die Vorteile einer dezentralen Energiewende
auch Mieter*innen und Menschen mit geringem Einkommen erreichen.
Bioenergie noch ökologischer machen
Wir wollen die Bioenergie im Land in ihrem Bestand stärken und noch ökologischer
machen. Sie ist nach der Windkraft die zweitgrößte Energiequelle für
erneuerbaren Strom in Sachsen-Anhalt. Die Nutzung von Bioenergie muss sich
künftig den neuen Herausforderungen einer 100-prozentig Erneuerbaren
Energieversorgung stellen. Die wirtschaftliche Nutzung von Biomasse zur
Stromerzeugung muss ohne Maismonokulturen erfolgen. Sie muss im Einklang mit den
Zielen des Arten- und Naturschutzes ihre Potentiale als speicherbare Energie und
flexible Stromerzeugung voll entfalten. Wir fordern vom Bund Rahmenregelungen,
die sich an den technologischen Bedingungen der Biomasseanlagen und dem Ziel 100
Prozent Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung orientieren.
Wir fordern eine 100% Nutzung der erzeugten Energie. Überschüssige Abwärme aus
der Stromerzeugung ist z.B. durch Nachwärmekonzepte bei bestehenden und neuen
Anlagen zu nutzen. Wir fordern vom Bund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
im Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter zu verbessern.
Die Nutzung von Bioabfällen zur Biogaserzeugung aus Bioabfällen in geschlossenen
Anlagen ist ein Baustein hin zu einer treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft.
Durch die Vergärung des Bioabfalles werden CO2- und Methanemissionen vermieden,
zugleich wird Strom und Wärme erzeugt und der feste und flüssige Gärrest kann
als Dünger genutzt werden. Gartenabfälle sollen den Bioabfällen zugeführt
werden, ihr Verbrennen wollen wir verbieten.
Energiewendedörfer fördern
Energiewendedörfer ergreifen die Chancen, die Energiewende und Klimaschutz
bieten. Davon profitiert die Gemeinde wirtschaftlich, der regionale Zusammenhalt
wird gestärkt und gemeinsame Initiativen werden auf dem Weg gebracht. Kommunen
wie Saerbeck im nördlichen Münsterland oder der Rhein-Hunsrück-Kreis haben es
bewiesen und auch Dardesheim, Tangeln und Sieben Linden in Sachsen-Anhalt
zeigen, wie die Energiewende gelingen kann und zu einem echten Gewinn für die
Kommune wird.
Förderprogramm für alternative Wärmeversorgungsanlagen
Mit Blick auf die Endlichkeit fossiler Energieträger und die Alternativen, die
es im Heizungsbereich bereits gibt, sind Neu-Installationen von Öl- und
Erdgasheizungen unvereinbar mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035. Es
gibt bereits zahlreiche alternative Wärmeversorger-Anlagen: Solarthermieanlagen
mit großen dezentralen und/oder saisonalen Speichern, Biomasseanlagen mit
nachhaltiger Biomasseproduktion, vorzugsweise aus der Region, oberflächennahe
Erdwärmepumpenanlagen sowie Elektro- oder Gas-Wärmepumpen. Wir fordern den Bund
auf, die bestehenden Bundesförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) mit höheren
Zuschüssen und Tilgungszuschüssen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung
auszustatten, solange die CO2-Preise des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
nicht die realen Umweltkosten abbilden.
Die bisherige Förderung von Anlagen zur Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) sollte es
nur noch geben, wenn die Brennstoffe auf regenerativer Basis wie Biomasse,
Power-to-Liquid oder Power-to-Gas basieren.
Straßenbeleuchtung energieeffizient machen
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei
gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch
die Haushalte.efizienter zu gestlten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts und Reduzierung der Lischtverschmutzung.. Dieses lässt sich durch die Umrüstung inteliegenten Schaltungn und Beweungssensoren realisierung zund entlastet somit die Haushalte der kommuen. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese
rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Neuplanung unter Beachtung der Minimierung der Lichtverschmutzung ist der
Sanierung durch Austausch der Leuchtkörper vorzuziehen. Erfahrungen aus dem
Pilotprojekt in Bernburg sind zu nutzen.
Förderung für Stromspeicher
100 Prozent Erneuerbare Energien erfordert die Speicherung von Strom. Dezentrale
Speicher für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind am Markt verfügbar. Wir fordern,
dass die Forschung, Entwicklung und Anwendung von Speichern aus Mitteln des EFRE
und der Strukturförderung des Kohleausstiegs gefördert werden. Wir wollen, dass
Sachsen-Anhalt frühzeitig die wirtschaftliche Chance dieser Technologie nutzt.
Gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wollen wir in Sachsen-
Anhalt die Kurz-, Mittel- und Langzeitspeicher voranbringen. Neben
elektrochemischen Speichern wollen wir auch andere Speichertechnologien wie
mechanische Speicher und sektorenübergreifende Speicher wie Power-to-X weiter
erforschen und ihr Potential für Sachsen-Anhalt identifizieren, speziell auch
bei der Rekultivierung der Alttagebauflächen im Süden von Sachsen-Anhalt. Das
erfolgreiche Förderprogramm für elektrochemische Stromspeicher wollen wir
verstetigen.
Sachsen-Anhalt muss Schrittmacher beim grünen Wasserstoff
werden
Im grünen – und nur im grünen! – Wasserstoff, bei dem durch Elektrolyse oder
andere noch effizientere Verfahren Strom aus Wind und Sonne gespeichert wird
(Power-to-Gas), sehen wir ein bedeutendes Standbein für die Energiewende in
Sachsen-Anhalt. Das Mitteldeutsche Revier ist ein Zentrum der Chemieindustrie.
Daher setzen wir uns im Rahmen des Strukturwandels dafür ein, dass die Region
eine Modellregion für grünen Wasserstoff wird. Damit sollen Arbeitsplätze der
Kohleindustrie ersetzt und neue geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir auch in anderen Landesteilen die Gasinfrastruktur
wasserstofftauglich machen. Wir fordern vom Bund im Rahmen der nationalen
Wasserstoffstrategie die Forschungs- und Wirtschaftszweige rund um Wasserstoff
landesweit zu unterstützten und zu fördern. Die Brennstoffzellentechnologie muss
für alle nicht elektrotauglichen Verkehrsträger, Heim- und Industrieanwendungen
weiterentwickelt und durch den Bund gefördert werden. Dafür braucht es neben
Prüfständen vor allem auch Fertigungs- und Forschungsstandorte. Auch die
Infrastrukturplanung zum Transport von Wasserstoff (zum Beispiel
Wasserstofftankstellen, Gasleitungssysteme und Druckbehälter) muss geschaffen
werden.
Verteilnetze für die Elektromobilität und
Wärmepumpenanwendungen stärken
Wir müssen die Stromnetze sanieren, optimieren und ausbauen, um sie für die
erneuerbaren Energien fit zu machen. Die neuen Anwendungsfelder von elektrischer
Energie in der Mobilität und beim Heizen durch Wärmepumpen stellen zusätzliche
Anforderungen an die lokalen Netze. Daher wird neben dem Stromleitungsnetzausbau
intelligente dezentrale Speichertechnologien für den Ausgleich von Lastspitzen
und Erzeugerspitzen ein wichtiger Beitrag sein. Wir wollen Projekte für
Netzstabilität, Spannungs- und Frequenzhaltung fördern. Ein Netzausbau und
dessen Verstärkung ist daher sowohl im Lokalen als auch bei großen
Übertragungsleitungen unabdingbar. Wir wollen den Ausbau auf das absolut
notwendige Maß beschränken, um die Natur zu schonen. Für die energiepolitische
Unabhängigkeit des Kontinents von fossiler Energie setzen wir uns dafür ein,
dass Sachsen-Anhalt im Rahmen einer bundesweiten Strategie seinen Beitrag zu
europäischen länderübergreifenden Stromnetzen leistet.
Aus der Braunkohle früher aussteigen
Das Kohleausstiegsgesetz hat festgelegt, dass die Braunkohlekraftwerke in
Sachsen-Anhalt spätestens 2034 stillgelegt werden. Mit diesem Datum besteht nun
für alle Beteiligten Planungssicherheit. Je früher wir aus der Braunkohle
aussteigen, desto besser bringen wir zukunftsfähige Jobs und Zukunftsbranchen
bei uns im Land voran und desto sicherer erreichen wir unser Ziel der
Klimaneutralität bis 2035. Wir wollen über eine Änderung des
Landesentwicklungsplans den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unumkehrbar
machen. Wir wollen deshalb im Landesentwicklungsplan die Vorranggebiete für
Rohstoffgewinnung „Braunkohle Profen/Domsen“ und „Braunkohle Lützen“ durch
Vorranggebiete für andere Funktionen oder Nutzungen ersetzen.
Der Kohleausstieg ist eine gesamteuropäische Aufgabe, die nicht allein den
Regionen überlassen werden darf. Deshalb setzen wir uns auf EU-Ebene für die
Aufstockung der Strukturfonds – vor allem des Just Transition Funds – im
Haushalt der Europäischen Union ein.
Braunkohleunternehmen müssen Folgekosten tragen
Die Nutzung der Braunkohle hat immense Folgekosten. Für uns ist klar, dass diese
von den Braunkohleunternehmen getragen werden müssen, die in der Vergangenheit
Milliardengewinne an ihre Aktionär*innen ausgeschüttet haben. Als Verursacher
müssen die Unternehmen für die Finanzierung der Folgekosten aufkommen. Wir
fordern, dass die Unternehmen das volle Wasserentnahmegeld zur Entwässerung der
Tagebaue zahlen. Damit sollen die öffentlichen Haushalte geschützt werden. Wir
setzen uns dafür ein, unverzüglich insolvenzsichere Sicherheitsleistungen von
den Tagebaubetreibern einzufordern. So sichern wir ab, dass die Tagebaue wieder
anderweitig nutzbar gemacht werden können, beispielsweise zu Freizeit- und
Erholungszwecken.
Kein Fracking und keine Endlagerung von Kohlendioxid
zulassen
Fracking ist für uns keine Option. Ebenfalls lehnen wir die CCS-Technologiekette
(Carbon, Capture and Storage) ab, die Kohlendioxid abscheidet, transportiert und
unterirdisch verpresst.
Sicherheit des Atommüllendlagers Morsleben muss Priorität
haben
Wir fordern ein tragfähiges und sicheres Stilllegungskonzept für das Endlager
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM). Die
Bundesregierung hat diese Abfälle von den AKW-Betreibern übernommen und ist
somit auch für die sichere Entsorgung verantwortlich. Wir fordern deshalb von
der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) die zügige Vorlage der für das
Stilllegungskonzept notwendigen Unterlagen. In diesem Zusammenhang müssen auch
die zwischengelagerten Abfälle (Radiumfass), für die es keine
Endlagergenehmigung gibt, und das nicht genehmigte Ostfeld geräumt werden.
Der Bund hat 2020 endlich Geld freigegeben, um die strukturellen Nachteile des
Standortes abzufedern. Dennoch wird Morsleben im Vergleich zu den beiden anderen
Atommüll-Standorten Asse und Schacht Konrad ungleich behandelt. Der
Zukunftsfonds Asse erhält seit 2015 jährlich drei Millionen Euro vom Bund. In
den Konrad-Fonds fließen seit 2011 pro Jahr jeweils 700 000 Euro. In Morsleben
sollen nur 400 000 Euro jährlich fließen. Wir wollen, dass der Bund die
finanziellen Zuwendungen anpasst.
Bei der erneuten Endlagersuche für den radioaktiven Abfall von deutschen
Atomkraftwerken zählen wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht politischer
Druck. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Regionen, die geologisch betrachtet dafür
grundsätzlich in Frage kommen. Wir unterstützen einen offenen und transparenten,
deutschlandweiten Prozess für die Suche nach einem sicheren Endlager für
radioaktiven Abfall.
Von Zeile 299 bis 303:
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch die Haushalte.efizienter zu gestlten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts und Reduzierung der Lischtverschmutzung.. Dieses lässt sich durch die Umrüstung inteliegenten Schaltungn und Beweungssensoren realisierung zund entlastet somit die Haushalte der kommuen. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Die Zukunft der Energieversorgung sind die Erneuerbaren Energien. Um die
Auswirkungen der Klimakrise zu begrenzen und die Klimaschutzziele zu erreichen,
ist die Energiewende unabdingbar. Fossile Energien wie Braunkohle, Gas und
Atomkraft haben ausgedient. Wir unterstützen die Bepreisung von CO2-Emissionen,
damit die Kosten der fossilen Energienutzung mit ihren schädlichen
Umweltauswirkungen im Wettbewerb mit den sauberen Erneuerbaren Energien fair
berücksichtigt werden.
Die mit Abstand effizienteste Klimaschutzmaßnahme ist die Vermeidung von
unnötigem Energieverbrauch. Deshalb ist die Senkung des Energieverbrauchs eine
wichtige Säule der Energiewende. Der aktuelle Stand der Technik, alternative
Materialien und neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe lassen schon heute
zu, dass bei weniger Energieeinsatz gleiche Ergebnisse erzielt werden. Das
erfolgreiche Förderprogramm des Landes zur CO2-Einsparung in kleinen und
mittleren Unternehmen wollen wir fortsetzen. Das macht die Unternehmen fit für
die Zukunft und ist gut für das Klima.
Mit dem weiteren Ausbau Erneuerbaren Energien bleibt Sachsen-Anhalt ein Land der
Energie.
Dezentrale Energieversorgung
Wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist für uns die dezentrale
Energieerzeugung. Bürger*innen mit eigenen Energiegenossenschaften, Stadtwerke
und Kommunen müssen als Akteur*innen stärker eingebunden werden.
Auf Landesebene muss es den Kommunen ermöglicht werden, Energieanlagen mit
Erneuerbaren Energien zu betreiben. Hierfür wollen wir das
Kommunalverfassungsgesetz novellieren.
Unabhängige Beratungsstelle für Erneuerbare Energien
schaffen
Die Energiewende braucht umfassende sowie neutrale Information und Beratung zu
allen Aspekten der Umsetzung von Projekten mit Erneuerbaren Energien und der
Nutzung von Potentialen aus der Sektorenkopplung. Für Kommunen und Bürger*innen
bieten die dezentralen Erneuerbaren Energien eine Vielzahl von Möglichkeiten der
Umsetzung auf lokaler Ebene. Damit Konzepte für die dezentrale Erneuerbare
Energieversorgung in gemeinsamen Quartieren, die Umsetzung von Fern- und
Nahwärmenetzen mit Erneuerbaren Energien, die Nutzung von Abwärme sowie die
Nutzung flexibler Lasten und Speicher umgesetzt werden können, müssen die
lokalen Akteur*innen besser unterstützt werden.
Wir schaffen dafür eine unabhängige Beratungsstelle. Diese soll bei der
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) angesiedelt werden. Die LENA soll
dafür personell besser ausgestattet werden, um eine aktive, professionelle
Unterstützung von Bürger*innen bei der Umsetzung von Vorhaben oder der
Begleitung von Genehmigungsverfahren mit dem Ziel der Steigerung der Akzeptanz
zu leisten.
100 Prozent erneuerbare Energien bis spätestens 2035
Klimaneutral zu werden heißt, bis 2035 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen
Bereichen der Energienutzung – von der Wärme über den Verkehr bis zur
industriellen Produktion –zu erreichen. Für die Deckung des durchschnittlichen
Energiebedarfs Deutschlands ist im Vergleich zu heute die 3- bis 7-fache
installierte Leistung an Windkraft und Photovoltaik nötig.
Die jährlichen Zubauraten an Windenergie und Photovoltaik müssen deshalb
deutlich größer werden. Wir wollen dafür sorgen, dass das Land Sachsen-Anhalt
einen konkreten Plan mit Zwischenzielen 2025 und 2030 zum Ausbau der
regenerativen Stromversorgung erstellt, mit dem bis 2035 Klimaneutralität
erreicht wird.
Windenergie als wichtigen Wirtschaftssektor für Sachsen-
Anhalt sichern
Die Standorte der Fertigung von Windkraftanlagen sollen von Bund und Land mit
Mitteln aus dem europäischen Green Deal durch eine Förderung der Forschungs- und
Entwicklungskompetenzen gestärkt werden. Wir wollen die wissenschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den Standorten und den Universitäten und
Forschungsinstituten fördern.
Repowering vorantreiben
Wir setzen zudem auf Repowering, die Erneuerung der bestehenden
Windkraftanlagen, um mehr Windenergie mit neuer und effizienter Technik in
Sachsen-Anhalt zu produzieren.
Wir nehmen den Interessenkonflikt zwischen Naturschutz und Windenergieausbau
ernst. Daher gilt es, den Leitfaden „Artenschutz an Windenergieanlagen“ von
Sachsen-Anhalt anzuwenden und fortzuschreiben. Technologien zur Minimierung von
Kollision mit Vögeln und Fledermäusen durch automatische Abschalteinrichtungen
sind entsprechend der naturschutzfachlichen Notwendigkeit bei allen Neuplanungen
und Repowering-Maßnahmen konsequent einzusetzen. Die Forschung auf Bundes- und
Landesebene zum Abbau von Konflikten zwischen Naturschutz und Windkraftnutzung
wollen wir unterstützen. Die bereits umgesetzten Regelungen auf Landesebene
fördern die Installation neuer leistungsstarker Anlagen in den Windvorrang- und
Eignungsgebieten unter Achtung von Arten- und Naturschutz. Für die komplexen und
umfassenden Genehmigungsprozesse wollen wir eine bessere Personalausstattung in
den Genehmigungsbehörden.
Um mehr Winderenergie zu gewinnen, braucht es mehr Flächen für Windkraft. Wir
wollen im Landesentwicklungsgesetz als Ziel verankern, dass mindestens zwei
Prozent der Flächen als Windvorrangs- oder Eignungsgebiete in den regionalen
Entwicklungsplänen ausgewiesen werden.
Wir unterstützen Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung von Repowering an
Standorten mit hoher Akzeptanz.
Abstimmung beim Programmparteitag:
Potential sehen wir dabei insbesondere in der Nähe von Straßen und Stromtrassen.
Auch Wirtschaftswald geprägt durch Monokulturen bietet für moderne, effiziente
Windkraftanlagen an geeigneten Standorten Flächenpotential. Hierfür wollen wir
das Landeswaldgesetz anpassen. Naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen mit
Schutzstatus sind für die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen.
Kommunen an der Windenergienutzung finanziell beteiligen
Die Energiewende lebt von der Akzeptanz der Bevölkerung. Wir treten für eine
verpflichtende Außenbereichsabgabe auf Bundesebene ein. Die dazugehörige
Initiative des grün geführten Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie in dieser Legislatur wollen wir weiter vorantreiben. Außerdem fordern
wir die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten der EU-Erneuerbaren-Energien-
Richtlinie zu nutzen und gesetzlich zu verankern, dass die
Bürger*innenwindenergieanlagen ohne Ausschreibungsverfahren im EEG gefördert
werden.
Wir wollen eine Leitlinie zur Förderung der Bürgerbeteiligung an Wind- und
Freiflächensolaranlagen entwickeln, damit sich insbesondere die Bürger*innen aus
der Region beteiligen können.
Wir wollen einen Rahmen schaffen, dass sich Gemeinden mit bestehenden
Flächenbesitzanteilen durch Verpachtung der Flächen direkt an Wind- und
Solarprojekten beteiligen können.
Solarenergie ausbauen
Jedes Gebäude, jeder Verkehrsweg und jede alte Mülldeponie soll, soweit möglich,
mit Solarmodulen ausgestattet werden. Die Nutzung der Potentiale für die
Solarenergie an Gebäuden und über versiegelten Flächen wie Parkplätzen muss
forciert werden. Wir fordern deshalb, dass die Nutzung von Solaranergie
(Photovoltaik und Solarthermie) bei jedem Neubau und bei jeder Dachsanierung
gesetzlich verpflichtend ist. Mit Photovoltaik und Solarthermie kann Strom und
Wärme vor Ort, wo sie gebraucht werden, produziert werden.
Wir wollen Pilotprojekte in Sachsen-Anhalt zur Nutzung von Solarmodulen an
Lärmschutzwänden und anderen Infrastruktureinrichtungen nutzen.
Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen
Wir wollen die Landwirt*innen durch zusätzliche Einnahmen aus der Energiewende
wirtschaftlich stärken. Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung
der landwirtschaftlichen Flächen und die Stromproduktion auf ein und derselben
Fläche. Die landwirtschaftlichen Flächen bieten ein enormes Potential, gerade
auf den Anbauflächen schattentoleranter Kulturen wie zum Beispiel Kartoffeln.
Wir begrüßen die Aufnahme der Agri-Photovoltaik im Erneuerbare-Energie-Gesetz
(EEG) auf Bundesebene. Wir fordern vom Bund die weiteren gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch und der Agrarförderung zu schaffen, um die
einfache Umsetzung von Projekten zu ermöglichen. Wir streben an, Pilotprojekte
zu initiieren, um Erfahrungen mit Agri-Photovoltaik zu sammeln.
Wir wollen die Möglichkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in
benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten sowie deren Vergütung nach dem EEG
durch Landesverordnung ermöglichen und dabei auch den Landesentwicklungsplan,
der das bisher ablehnt, ändern. Die Umsetzung von PV - Projekten im EEG entlang
von Bundesstraßen, Autobahnen und Bahntrassen wollen wir fördern. Vergleichend
zur Außenbereichsabgabe für Windkraftanlagen fordern wir akzeptanzfördernde
Maßnahmen für alle Freiflächenanlagen, z.B. durch eine Pflichtabgabe an die
betroffenen Gemeinden. Die Freiflächenanlagen sind mit geringer Prägung in der
Landschaft z.B. durch Hecken zu integrieren.
Mieterstrom und Eigenstromnutzung fördern.
Bei Eigenstromnutzung wird Solarenergie genutzt, wo diese gebraucht wird. Wir
fordern die Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene zur Eigenstromnutzung endlich
konsequent abzubauen. Wir wollen eine unbürokratische und wirtschaftliche
Nutzung sowohl von Kleinstsolaranlagen wie Balkonsolaranlagen als auch für große
Anlagen in Gewerbebetrieben oder für Mieterstromkonzepte. Wir wollen, dass die
Landesenergieagentur als zentrale und neutrale Beratungsstelle für
Mieterstrommodelle in Partnerschaft mit der Wohnungswirtschaft tätig werden
kann. Durch die Maßnahmen können die Vorteile einer dezentralen Energiewende
auch Mieter*innen und Menschen mit geringem Einkommen erreichen.
Bioenergie noch ökologischer machen
Wir wollen die Bioenergie im Land in ihrem Bestand stärken und noch ökologischer
machen. Sie ist nach der Windkraft die zweitgrößte Energiequelle für
erneuerbaren Strom in Sachsen-Anhalt. Die Nutzung von Bioenergie muss sich
künftig den neuen Herausforderungen einer 100-prozentig Erneuerbaren
Energieversorgung stellen. Die wirtschaftliche Nutzung von Biomasse zur
Stromerzeugung muss ohne Maismonokulturen erfolgen. Sie muss im Einklang mit den
Zielen des Arten- und Naturschutzes ihre Potentiale als speicherbare Energie und
flexible Stromerzeugung voll entfalten. Wir fordern vom Bund Rahmenregelungen,
die sich an den technologischen Bedingungen der Biomasseanlagen und dem Ziel 100
Prozent Erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung orientieren.
Wir fordern eine 100% Nutzung der erzeugten Energie. Überschüssige Abwärme aus
der Stromerzeugung ist z.B. durch Nachwärmekonzepte bei bestehenden und neuen
Anlagen zu nutzen. Wir fordern vom Bund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
im Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter zu verbessern.
Die Nutzung von Bioabfällen zur Biogaserzeugung aus Bioabfällen in geschlossenen
Anlagen ist ein Baustein hin zu einer treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft.
Durch die Vergärung des Bioabfalles werden CO2- und Methanemissionen vermieden,
zugleich wird Strom und Wärme erzeugt und der feste und flüssige Gärrest kann
als Dünger genutzt werden. Gartenabfälle sollen den Bioabfällen zugeführt
werden, ihr Verbrennen wollen wir verbieten.
Energiewendedörfer fördern
Energiewendedörfer ergreifen die Chancen, die Energiewende und Klimaschutz
bieten. Davon profitiert die Gemeinde wirtschaftlich, der regionale Zusammenhalt
wird gestärkt und gemeinsame Initiativen werden auf dem Weg gebracht. Kommunen
wie Saerbeck im nördlichen Münsterland oder der Rhein-Hunsrück-Kreis haben es
bewiesen und auch Dardesheim, Tangeln und Sieben Linden in Sachsen-Anhalt
zeigen, wie die Energiewende gelingen kann und zu einem echten Gewinn für die
Kommune wird.
Förderprogramm für alternative Wärmeversorgungsanlagen
Mit Blick auf die Endlichkeit fossiler Energieträger und die Alternativen, die
es im Heizungsbereich bereits gibt, sind Neu-Installationen von Öl- und
Erdgasheizungen unvereinbar mit dem Ziel einer Klimaneutralität bis 2035. Es
gibt bereits zahlreiche alternative Wärmeversorger-Anlagen: Solarthermieanlagen
mit großen dezentralen und/oder saisonalen Speichern, Biomasseanlagen mit
nachhaltiger Biomasseproduktion, vorzugsweise aus der Region, oberflächennahe
Erdwärmepumpenanlagen sowie Elektro- oder Gas-Wärmepumpen. Wir fordern den Bund
auf, die bestehenden Bundesförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) mit höheren
Zuschüssen und Tilgungszuschüssen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung
auszustatten, solange die CO2-Preise des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
nicht die realen Umweltkosten abbilden.
Die bisherige Förderung von Anlagen zur Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) sollte es
nur noch geben, wenn die Brennstoffe auf regenerativer Basis wie Biomasse,
Power-to-Liquid oder Power-to-Gas basieren.
Straßenbeleuchtung energieeffizient machen
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung bei efizienter zu gestlten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts und Reduzierung der Lischtverschmutzung.. Dieses lässt sich durch die Umrüstung inteliegenten Schaltungn und Beweungssensoren realisierung zund entlastet somit die Haushalte der kommuen. Wir fordern, dass auch finanzschwache Kommunen diese
gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts zu reduzieren. Die
Umrüstung der Straßenbeleuchtung entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch
die Haushalte.
rentierlichen Investitionen durch günstige Kredite finanzieren können. Die
Neuplanung unter Beachtung der Minimierung der Lichtverschmutzung ist der
Sanierung durch Austausch der Leuchtkörper vorzuziehen. Erfahrungen aus dem
Pilotprojekt in Bernburg sind zu nutzen.
Förderung für Stromspeicher
100 Prozent Erneuerbare Energien erfordert die Speicherung von Strom. Dezentrale
Speicher für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind am Markt verfügbar. Wir fordern,
dass die Forschung, Entwicklung und Anwendung von Speichern aus Mitteln des EFRE
und der Strukturförderung des Kohleausstiegs gefördert werden. Wir wollen, dass
Sachsen-Anhalt frühzeitig die wirtschaftliche Chance dieser Technologie nutzt.
Gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen wollen wir in Sachsen-
Anhalt die Kurz-, Mittel- und Langzeitspeicher voranbringen. Neben
elektrochemischen Speichern wollen wir auch andere Speichertechnologien wie
mechanische Speicher und sektorenübergreifende Speicher wie Power-to-X weiter
erforschen und ihr Potential für Sachsen-Anhalt identifizieren, speziell auch
bei der Rekultivierung der Alttagebauflächen im Süden von Sachsen-Anhalt. Das
erfolgreiche Förderprogramm für elektrochemische Stromspeicher wollen wir
verstetigen.
Sachsen-Anhalt muss Schrittmacher beim grünen Wasserstoff
werden
Im grünen – und nur im grünen! – Wasserstoff, bei dem durch Elektrolyse oder
andere noch effizientere Verfahren Strom aus Wind und Sonne gespeichert wird
(Power-to-Gas), sehen wir ein bedeutendes Standbein für die Energiewende in
Sachsen-Anhalt. Das Mitteldeutsche Revier ist ein Zentrum der Chemieindustrie.
Daher setzen wir uns im Rahmen des Strukturwandels dafür ein, dass die Region
eine Modellregion für grünen Wasserstoff wird. Damit sollen Arbeitsplätze der
Kohleindustrie ersetzt und neue geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir auch in anderen Landesteilen die Gasinfrastruktur
wasserstofftauglich machen. Wir fordern vom Bund im Rahmen der nationalen
Wasserstoffstrategie die Forschungs- und Wirtschaftszweige rund um Wasserstoff
landesweit zu unterstützten und zu fördern. Die Brennstoffzellentechnologie muss
für alle nicht elektrotauglichen Verkehrsträger, Heim- und Industrieanwendungen
weiterentwickelt und durch den Bund gefördert werden. Dafür braucht es neben
Prüfständen vor allem auch Fertigungs- und Forschungsstandorte. Auch die
Infrastrukturplanung zum Transport von Wasserstoff (zum Beispiel
Wasserstofftankstellen, Gasleitungssysteme und Druckbehälter) muss geschaffen
werden.
Verteilnetze für die Elektromobilität und
Wärmepumpenanwendungen stärken
Wir müssen die Stromnetze sanieren, optimieren und ausbauen, um sie für die
erneuerbaren Energien fit zu machen. Die neuen Anwendungsfelder von elektrischer
Energie in der Mobilität und beim Heizen durch Wärmepumpen stellen zusätzliche
Anforderungen an die lokalen Netze. Daher wird neben dem Stromleitungsnetzausbau
intelligente dezentrale Speichertechnologien für den Ausgleich von Lastspitzen
und Erzeugerspitzen ein wichtiger Beitrag sein. Wir wollen Projekte für
Netzstabilität, Spannungs- und Frequenzhaltung fördern. Ein Netzausbau und
dessen Verstärkung ist daher sowohl im Lokalen als auch bei großen
Übertragungsleitungen unabdingbar. Wir wollen den Ausbau auf das absolut
notwendige Maß beschränken, um die Natur zu schonen. Für die energiepolitische
Unabhängigkeit des Kontinents von fossiler Energie setzen wir uns dafür ein,
dass Sachsen-Anhalt im Rahmen einer bundesweiten Strategie seinen Beitrag zu
europäischen länderübergreifenden Stromnetzen leistet.
Aus der Braunkohle früher aussteigen
Das Kohleausstiegsgesetz hat festgelegt, dass die Braunkohlekraftwerke in
Sachsen-Anhalt spätestens 2034 stillgelegt werden. Mit diesem Datum besteht nun
für alle Beteiligten Planungssicherheit. Je früher wir aus der Braunkohle
aussteigen, desto besser bringen wir zukunftsfähige Jobs und Zukunftsbranchen
bei uns im Land voran und desto sicherer erreichen wir unser Ziel der
Klimaneutralität bis 2035. Wir wollen über eine Änderung des
Landesentwicklungsplans den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unumkehrbar
machen. Wir wollen deshalb im Landesentwicklungsplan die Vorranggebiete für
Rohstoffgewinnung „Braunkohle Profen/Domsen“ und „Braunkohle Lützen“ durch
Vorranggebiete für andere Funktionen oder Nutzungen ersetzen.
Der Kohleausstieg ist eine gesamteuropäische Aufgabe, die nicht allein den
Regionen überlassen werden darf. Deshalb setzen wir uns auf EU-Ebene für die
Aufstockung der Strukturfonds – vor allem des Just Transition Funds – im
Haushalt der Europäischen Union ein.
Braunkohleunternehmen müssen Folgekosten tragen
Die Nutzung der Braunkohle hat immense Folgekosten. Für uns ist klar, dass diese
von den Braunkohleunternehmen getragen werden müssen, die in der Vergangenheit
Milliardengewinne an ihre Aktionär*innen ausgeschüttet haben. Als Verursacher
müssen die Unternehmen für die Finanzierung der Folgekosten aufkommen. Wir
fordern, dass die Unternehmen das volle Wasserentnahmegeld zur Entwässerung der
Tagebaue zahlen. Damit sollen die öffentlichen Haushalte geschützt werden. Wir
setzen uns dafür ein, unverzüglich insolvenzsichere Sicherheitsleistungen von
den Tagebaubetreibern einzufordern. So sichern wir ab, dass die Tagebaue wieder
anderweitig nutzbar gemacht werden können, beispielsweise zu Freizeit- und
Erholungszwecken.
Kein Fracking und keine Endlagerung von Kohlendioxid
zulassen
Fracking ist für uns keine Option. Ebenfalls lehnen wir die CCS-Technologiekette
(Carbon, Capture and Storage) ab, die Kohlendioxid abscheidet, transportiert und
unterirdisch verpresst.
Sicherheit des Atommüllendlagers Morsleben muss Priorität
haben
Wir fordern ein tragfähiges und sicheres Stilllegungskonzept für das Endlager
für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM). Die
Bundesregierung hat diese Abfälle von den AKW-Betreibern übernommen und ist
somit auch für die sichere Entsorgung verantwortlich. Wir fordern deshalb von
der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) die zügige Vorlage der für das
Stilllegungskonzept notwendigen Unterlagen. In diesem Zusammenhang müssen auch
die zwischengelagerten Abfälle (Radiumfass), für die es keine
Endlagergenehmigung gibt, und das nicht genehmigte Ostfeld geräumt werden.
Der Bund hat 2020 endlich Geld freigegeben, um die strukturellen Nachteile des
Standortes abzufedern. Dennoch wird Morsleben im Vergleich zu den beiden anderen
Atommüll-Standorten Asse und Schacht Konrad ungleich behandelt. Der
Zukunftsfonds Asse erhält seit 2015 jährlich drei Millionen Euro vom Bund. In
den Konrad-Fonds fließen seit 2011 pro Jahr jeweils 700 000 Euro. In Morsleben
sollen nur 400 000 Euro jährlich fließen. Wir wollen, dass der Bund die
finanziellen Zuwendungen anpasst.
Bei der erneuten Endlagersuche für den radioaktiven Abfall von deutschen
Atomkraftwerken zählen wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht politischer
Druck. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Regionen, die geologisch betrachtet dafür
grundsätzlich in Frage kommen. Wir unterstützen einen offenen und transparenten,
deutschlandweiten Prozess für die Suche nach einem sicheren Endlager für
radioaktiven Abfall.
Kommentare
Angelika Ophagen:
Viele Kommunen setzen darauf, die nächtliche Straßenbeleuchtung effizienter zu gestalten bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsaspekts und Reduzierung der Lichtverschmutzung. Durch die Umrüstung auf intelligente Schaltungen und Bewegungssensoren lassen sich diese Ziele realisieren und die Haushalte der Kommunen entlasten.