Kapitel: | VIII Selbstbestimmung und Gleichstellung |
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Antragsteller*in: | John Liebau (KV Wittenberg) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 20.04.2021, 22:06 |
K-3-8-4992-2: VIII Selbstbestimmung und Gleichstellung
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 4991 bis 4994:
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen Geschlecht, der sexuellen, geschlechtlichen und gender- Identität, der sexuellen OrientierungGenderidentitätGenderidentität sowie oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und nonbinäre Personen sind rechtlich und gesellschaftlich nach wie vor sehr
Von Zeile 5206 bis 5208:
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ* abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen geschlechtlichen und gender- IdentitätenGenderidentitäten u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
Von Zeile 5245 bis 5247:
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Vielfaltund Gendervielfalt intensivieren und verbessern.
VIII Selbstbestimmung und Gleichstellung
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen
Geschlecht, der sexuellen, geschlechtlichen und gender- Identität, der sexuellen
OrientierungGenderidentitätGenderidentität sowie oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
nonbinäre Personen sind rechtlich und gesellschaftlich nach wie vor sehr
benachteiligt. Daher werden wir die Selbstbestimmungsrechte und den
Diskriminierungsschutz dieser Personengruppe überall besonders stärken und
Hürden in allen gesellschaftlichen, medizinischen und behördlichen Bereichen
abbauen. Wir wollen Initiativen im Bundesrat unterstützen, die das veraltete
Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Das
ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir treten für die Freiheit unterschiedlicher
Lebensweisen und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein.
Die Zusammenführung des Programms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt,
des LSBTIQ*-Aktionsprogramms sowie des Gender Mainstreaming Konzepts halten wir
für nicht zielführend. Wir wollen alle drei unterschiedlichen Themenfelder
getrennt und nachprüfbar bearbeiten.
Die Landesverwaltung muss Vorbild sein. Wir wollen, dass alle Teile der
Landesverwaltung Diversitätskonzepte erarbeiten und umsetzen. Ausserdem wollen
wir konzeptionell unterlegt die anonymisierte Bewerbung in einem Bereich der
Landesverwaltung auf den Weg bringen.
Es braucht daher eine moderne geschlechtervielfaltsbewusste
Gleichstellungspolitik, die Nachteile aufgrund von Diskriminierungen ausgleicht.
Das bedeutet gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, uneingeschränkten Zugang zu
leitenden Positionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und konsequenten
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt vorantreiben
Auch mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
bleibt bei der Geschlechtergerechtigkeit viel zu tun. Als feministische Partei
bleibt unser Ziel die vollständige und tatsächliche Gleichstellung der
Geschlechter.
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wurde vor allem
mit unserer Hilfe auf den Weg gebracht. Wir wollen dessen Maßnahmen
konkretisieren, quantifizieren und mit konkreten Zeitschienen untersetzen.
Landesausgaben sollen künftig konsequent an Anforderungen der
Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet werden. Dies führt zu mehr Transparenz,
Qualität und Nachhaltigkeit bei der Verteilung staatlicher Ausgaben.
Geschlechtergerechte Haushaltsführung (Gender Budgeting) muss gängiges Mittel
der Haushaltsaufstellung werden. In allen Politikfeldern soll, bevor Maßnahmen
beschlossen werden, eine Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit durchgeführt
werden. Ziel ist, dass Benachteiligungen von Frauen von vornherein
ausgeschlossen werden.
In Sachsen-Anhalt soll die Sprache in öffentlichen und amtlichen Dokumenten
geschlechtergerecht sein. Wir wollen dafür verbindliche Regeln festlegen.
Verfassungskonformes Paritégesetz auf den Weg bringen
In Sachsen-Anhalt waren in dieser Legislatur zuletzt nur 20 Prozent der
Abgeordneten Frauen. Es ist an der Zeit, die politische Teilhabe von Frauen zu
stärken. Wir wollen, dass mehr Frauen aktive Rollen in Politik und Gesellschaft
übernehmen. Wir leben Geschlechtergerechtigkeit vor, bei uns Bündnisgrünen sind
mindestens 50 Prozent aller Positionen für Frauen reserviert. Die Quote ist
unser Erfolgsmodell, wie viele profilierte Politikerinnen unserer Partei
beweisen. Wir wollen für Sachsen-Anhalt ein Paritégesetz, dass die aktive und
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten unseres Landes fördert
und unter Beachtung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sichert. Um das
Paritégesetz rechtssicher auszugestalten, wollen wir die Landesverfassung
ändern.
Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz
weiterentwickeln
Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige
Arbeit. Entgeltgleichheit soll als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des
Landes aufgenommen werden. Auch Qualifizierungs- und berufliche
Wiedereinstiegsprogramme für Frauen und Männer, die nach einer Phase der
Familienarbeit wieder den Beruf aufnehmen wollen, gehören dazu. Das
Frauenfördergesetz für den öffentlichen Dienst wollen wir weiterentwickeln. Wir
werden uns weiter dafür einsetzen, dass alle Landeseinrichtungen konsequent
familienfreundlich gestaltet werden. Wir wollen politische Leitplanken
entwickeln, die auch die Privatwirtschaft auf Familienfreundlichkeit
verpflichten.
Auf allen Ebenen muss es eine Interessenvertretung für Frauen und LSBTIQ*, ihre
Rechte und Chancen geben. Wir wollen eine unabhängige Landesbeauftragte für
Frauen und Gleichstellung, die am Landtag angesiedelt und vom Parlament zu
wählen ist, gesetzlich verankern. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in den
Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner*innenmüssen weiterhin
hauptamtlich und weisungsfrei tätig sein. Zudem müssen sie in ihrer Arbeit so
gestärkt werden, dass sie ausschließlich mit gleichstellungsthematischen
Aufgaben betraut sind, was in den ländlichen Räumen bisher zumeist nicht der
Fall ist.Aufgrund der nachgewiesenen Benachteiligung zu Lasten von Frauen, soll
dieses Amt ausschließlich von Frauen ausgeübt werden.
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit weniger als 25.000
Einwohner*innen wollen wir stärken. Zudem brauchen sie Austausch in der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und
Weiterbildung.
Den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung wollen wir auf mindestens zwei
Wochen im Jahr ausweiten. Um Gleichstellungsfragen auf allen Ebenen wirksam
umzusetzen, wollen wir eine Klagebefugnis für alle Gleichstellungsbeauftragte im
Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben einführen.
Für alle Gremien des Landes und alle Entsendungen wollen wir
geschlechterparitätische Besetzung. Gleichstellungsrecht ist kein Sonderrecht
für Frauen und LSBTIQ*, sondern ein allgemeines Schutzrecht für alle
Beschäftigten vor Diskriminierungen und Benachteiligungen.
Der Landesfrauenrat als größte Dachorganisation für Fraueninteressen im Land ist
anderen Landesverbänden in sächlicher und personeller Ausstattung
gleichzustellen. Die für Sachsen-Anhalt notwendige
Landesantidiskriminierungsstelle soll dort angesiedelt werden, da auf zahlreiche
Projekterfahrungen zurückgegriffen werden kann. Aufgaben sind Studien,
Datenerfassung, Beschwerdestelle, Weiterbildung von
Gleichstellungsbeauftragt*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder
Gewerkschafter*innen.
Gründerinnen stärken
Gleichstellungs- und frauenfördernde Maßnahmen in der Wirtschaft und bei
Existenzgründungen im Land auszuweiten, hat für uns Priorität. Wir wollen ein
landesweites Gründerinnen-Programm beim Ministerium für Gleichstellung
ansiedeln. Hier sollen Frauen bei Unternehmensgründung spezifisch beraten und
entlastet werden, Gründerinnennetzwerke und Unternehmerinnen unterstützt werden.
Besondres Augenmerk ist der Ausgründung von Frauen aus Universitäten und
Hochschulen zu widmen.
Geschlechtergerechtigkeit und LSBTIQ* in den Lehrplänen
abbilden
Geschlechtsbezogene Vorurteile und stereotype Verhaltensweisen sind im
Bildungsbereich nach wie vor verbreitet. Das beeinflusst die Berufsorientierung
von Mädchen und Frauen sowie trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen und erschwert ihren Zugang zu technischen, naturwissenschaftlichen und
gehobenen Berufen. Die Vorstellung von typischen „Frauenberufen“ und
„Männerberufen“ muss bereits in der Kindertagesstätte und in der Schule
aufgebrochen werden. Außerdem muss die Unterrepräsentanz von Männern in
erzieherischen, pädagogischen und dienstleistenden Berufen beendet werden.
Prävention von Gewalt gegen Frauen, trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen beginnt im frühen Kindesalter. Daher sollten Geschlechtervielfalt und
Geschlechtergerechtigkeit bereits Thema in Kindergarten und Schule sein. Dabei
soll es nach wie vor geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen
geben.
An Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
belegen.
Die weitere Unterstützung des Kompetenzzentrums für geschlechterechte Kinder-
und Jugendhilfe ist für uns ein klares Muss. Wir sehen Geschlechtergerechtigkeit
als Querschnittsaufgabe und verweisen auf die entsprechenden Fachkapitel.
Frauen in die Wissenschaft!
Ein jährlich stattfindender, verbindlicher „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“
bietet für alle Schüler*innen gute Möglichkeiten, in der Berufsorientierung
Geschlechterstereotype zu überwinden. Die Schulen sollen verpflichtet werden,
Angebote für Jungen in so genannten frauentypischen Berufen und Angebote für
Mädchen in so genannten männertypischen Berufen zu entwickeln und den
Zukunftstag vor- und nachzubereiten. Die Unternehmen im Land werden
aufgefordert, solche Angebote zu installieren. Wir wollen die Vernetzung
zwischen allen Aktivitäten der Arbeitsagenturen, der Handwerkskammern, der
Kommunen und anderer Akteur*innen in einer Landesstelle koordinieren. An
Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
innehaben.
Antigewaltarbeit stärken
Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen, die Landesstelle für
Intervention und Koordination bei häuslicher Gewalt (LIKO) und die
Interventionsstellen bilden in Sachsen-Anhalt ein gutes Netzwerk, um Frauen vor
Gewalt zu schützen, sowie Betroffenen Rat und Hilfestellung zu geben. Dennoch
arbeiten sie an der Grenze der Belastbarkeit, ihre Situation ist trotz in dieser
Legislatur erreichter Verbesserungen prekär. Für Prävention und
Öffentlichkeitsarbeit sind fast keine Mittel vorhanden. Wir wollen die Arbeit
besser koordinieren und gemäß der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt) eine Landeskoordinierung, angesiedelt bei der LIKO (Landesinterventions-
und Koordinierungsstelle), einrichten.
Diese soll in ihrer Arbeit in Kooperation mit Sachsen-Anhalts künftigem LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum inklusive der LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle
Sachsen-Anhalt (DiMSA) und einschlägigen Verbänden insbesondere auch die
besonderen Bedarfe zum Schutz von lesbischen Frauen sowie trans*,
intergeschlechtlichen und nonbinären Personen berücksichtigen.
Diese soll auch Kampagnen, das Hilfetelefon u. ä, koordinieren.
Durch unsere Initiative gibt es in der Polizei Sachsen-Anhalt neben den
nebenamtlichen Ansprechpersonen für LSBTIQ* seit 2020 auch eine hauptamtliche
Ansprechperson auf Landesebene. Diese muss finanziell so ausgestattet werden, um
sie in ihrer Arbeit zu stärken.
Aus- und Fortbildungen der Polizei und des Justizpersonals zu
vorurteilsmotivierten Gewaltdelikten müssen ausgeweitet werden.
Wir brauchen ein Investitionsprogramm für Barrierefreiheit, zusätzliche
Personalstellen in Frauenhäusern und Ausweitung des neu etablierten mobilen
Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern auf das gesamte Land.
Im Finanzausgleichgesetz (FAG) soll ein fester Betrag festgeschrieben werden,
damit die Kommunen Frauenhäuser sowie Gewaltprävention sinnvoll betreiben
können.
Die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt haben zunehmend auch mit Situationen
umzugehen, die in der bisherigen Struktur nicht aufzufangen sind. Das Land
Sachsen-Anhalt soll gemeinsam mit den Anbieter*innen eine finanziell untersetze
Strategie entwickeln, wie Frauen mit Abhängigkeiten, Hochbetagten, Migrantinnen
oder Frauen in hochgefährdeten Situationen spezifisch geholfen werden kann. Teil
dieser Strategie muss sein, Zugriff auf Dolmetscher*innenleistungen zu bekommen,
sowohl in andere phonetische Sprachen als auch in Gebärdensprache.
Es gibt auch Männer, die von Gewalt betroffen sind oder als Täter Hilfe suchen.
Die Unterstützungsangebote, die etwa über den Verein Pro Mann oder den Deutschen
Familienverband vorgehalten werden, begrüßen wir. Wir wollen sie evaluieren und
ergebnisentsprechend fortschreiben.
Frauen mit Behinderungen unterstützen
Frauen mit Behinderungen haben - wie alle Menschen - das Recht auf die freie
Entfaltung ihrer Persönlichkeit, erleben im Alltag allerdings häufig doppelte
Diskriminierung. Wir wollen sie bei der Verwirklichung ihrer gesellschaftlichen
und rechtlichen Gleichstellung sowie bei der Arbeitsplatzsuche oder dem Besuch
von nicht barrierefreien Einrichtungen unterstützen. Frauen mit Behinderungen
erleben häufiger sexuelle Gewalt und Diskriminierungen als Frauen ohne
Behinderung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiter*innen von
Beratungsstellen für diese spezifischen Belange sensibilisiert und zu
kompetenter Beratung befähigt werden.
Ehegattensplitting abschaffen
Wir favorisieren ein Steuerrecht, das Frauen nicht als Zuverdienerinnen
versteht, sondern eigenständige Existenzsicherung und daraus resultierende
eigene Rentenansprüche sichert. Das so genannte Ehegattensplitting ist aus
unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß und daher durch eine Individualbesteuerung
und eine unabhängige Kindergrundsicherung zu ersetzen. Wir werden uns für
entsprechende Initiativen im Bundesrat einsetzen.
Akzeptanz von LSBTIQ* stärken
Wir stehen für „gleiche Liebe – gleiche Rechte“. Wir haben die
Gleichberechtigung von LSBTIQ* in den vergangenen Jahren maßgeblich
vorangetrieben. So haben wir erreicht, dass der Schutz der sexuellen Identität
in die Landesverfassung aufgenommen wurde. Jetzt gilt es, diese
Absichtserklärung mit Leben zu füllen.
Wir werden uns über den Bundesrat dafür einsetzen, den Schutz der sexuellen und
geschlechtlichen Identität auch im Gleichbehandlungsartikel 3 des Grundgesetzes
zu verankern.
Aktionsprogramm zur Akzeptanz von LSBTIQ* weiterentwickeln
Wir wollen das LSBTIQ*-Aktionsprogramm der Landesregierung als zentrale,
ressortübergreifende Daueraufgabe im Land Sachsen-Anhalt für eine nachhaltige
Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*-, intergeschlechtlichen,
nonbinären sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) unter Beteiligung von LSBTIQ*-
Verbänden weiterentwickeln und Maßnahmen konsequent umsetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie
fortgeschrieben und in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt wird.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und Homo- und Transphobie zu bekämpfen.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen geschlechtlichen und gender- IdentitätenGenderidentitäten
u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
und Homo- und Trans*-Feindlichkeit zu bekämpfen. Wir werden Kommunen ermutigen
für die Akzeptanz und zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ* ebenfalls
aktiv zu werden.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Die bestehenden zwei halben Koordinierungsstellen wollen wir durch eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle LSBTIQ* ersetzen. Sie soll eine
Netzwerkfunktion erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Landesregierung kontinuierlich mit Nichtregierungsorganisationen
zusammenarbeitet, die sich mit den Problemen von LSBTQI* beschäftigen. Eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle für das gesamte Land verbessert den
fachlichen Austausch, analysiert die gesamtgesellschaftlichen Defizite und
entwickelt und setzt Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTQI*
um.
Die beiden unabhängigen LSBTIQ*-Landeskoordinierungsstellen in Sachsen-Anhalt –
Fachstellen für Fragen zur sexuellen und geschlechtlichen Identität – wollen wir
zu einem unabhängigen LSBTIQ*- Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt bei einem
Träger mit zwei Standorten in Magdeburg und Halle zusammenfassen und es
personell und finanziell auskömmlich ausstatten. Das Landeskompetenzzentrum soll
in seiner Netzwerkfunktion mit fachlichen Austausch erweitert werden, die neu
eingerichtete LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle Sachsen-Anhalt (DiMSA) im
Anti-Diskriminierungsschwerpunkt ausbaut sowie der Schwerpunkt Aus- und
Fortbildung von beruflichen Multiplikator*innen und Erwachsenen gestärkt werden.
Gesicherte Finanzierung von Beratungs- und Bildungsangeboten
für LSBTIQ*
Wir zeigen homo- und trans*feindlicher Diskriminierung und Gewalt die Rote
Karte. Projekten oder Organisationen, die LSBTIQ* und Angehörige und das soziale
Umfeld beraten, unterstützen, oder die für Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung in diesem Bereich tätig sind, sichern wir auskömmliche und
kontinuierliche öffentliche Mittel. Gerade in den ländlichen Räumen fehlen
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für LSBTIQ*. Die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten sind hier oft die einzige Anlaufstelle. Wir wollen
diese stärken, um in Kooperation mit dem entwickelten LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt vorhandene soziale und kommunale
Strukturen für LSBTIQ*-Themen zu sensibilisieren und bestenfalls kommunale
LSBTIQ*-Aktionspläne zu etablieren.
Wir wollen auch die Aufklärung, Bildung und Ausbildung von allen Pflege- und
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum
Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Vielfaltund Gendervielfalt intensivieren und
verbessern.
Regenbogenfamilien familienrechtlich gleichstellen
Wir wollen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Rechtsbereichen
gleichgestellt werden. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war
dafür ein zentraler Meilenstein. Nun kommt es darauf an, Regenbogenfamilien auch
familienrechtlich gleichzustellen und voll anzuerkennen. Dazu gehören für uns
die umfassende Gleichstellung für alle Personen im Sozialrecht, im Sorge- und
Adoptionsrecht, bei Pflegschaften, im Miet-, Erb-, Beamt*innen- und Steuerrecht
ebenso wie im Ausländer*innenrecht, im Abstammungsrecht und beim Recht auf
Familiengründung durch Insemination. Familienformen wie bspw. Regenbogenfamilien
und Patchworkfamilien wollen wir rechtlich absichern, um das Wohlergehen der
Kinder zu garantieren.
Wir werden entsprechende Initiativen über den Bundesrat offensiv begleiten.
Text
Von Zeile 4991 bis 4993:
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen Geschlecht, der geschlechtlichen und gender- IdentitätGenderidentität, der sexuellen Orientierung oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
Von Zeile 5206 bis 5208:
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ* abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen und gender- IdentitätenGenderidentitäten u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
Von Zeile 5245 bis 5247:
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Gender-Vielfalt intensivieren und verbessern.
VIII Selbstbestimmung und Gleichstellung
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen
Geschlecht, der geschlechtlichen und gender- IdentitätGenderidentität, der sexuellen
Orientierung oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
nonbinäre Personen sind rechtlich und gesellschaftlich nach wie vor sehr
benachteiligt. Daher werden wir die Selbstbestimmungsrechte und den
Diskriminierungsschutz dieser Personengruppe überall besonders stärken und
Hürden in allen gesellschaftlichen, medizinischen und behördlichen Bereichen
abbauen. Wir wollen Initiativen im Bundesrat unterstützen, die das veraltete
Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Das
ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir treten für die Freiheit unterschiedlicher
Lebensweisen und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein.
Die Zusammenführung des Programms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt,
des LSBTIQ*-Aktionsprogramms sowie des Gender Mainstreaming Konzepts halten wir
für nicht zielführend. Wir wollen alle drei unterschiedlichen Themenfelder
getrennt und nachprüfbar bearbeiten.
Die Landesverwaltung muss Vorbild sein. Wir wollen, dass alle Teile der
Landesverwaltung Diversitätskonzepte erarbeiten und umsetzen. Ausserdem wollen
wir konzeptionell unterlegt die anonymisierte Bewerbung in einem Bereich der
Landesverwaltung auf den Weg bringen.
Es braucht daher eine moderne geschlechtervielfaltsbewusste
Gleichstellungspolitik, die Nachteile aufgrund von Diskriminierungen ausgleicht.
Das bedeutet gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, uneingeschränkten Zugang zu
leitenden Positionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und konsequenten
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt vorantreiben
Auch mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
bleibt bei der Geschlechtergerechtigkeit viel zu tun. Als feministische Partei
bleibt unser Ziel die vollständige und tatsächliche Gleichstellung der
Geschlechter.
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wurde vor allem
mit unserer Hilfe auf den Weg gebracht. Wir wollen dessen Maßnahmen
konkretisieren, quantifizieren und mit konkreten Zeitschienen untersetzen.
Landesausgaben sollen künftig konsequent an Anforderungen der
Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet werden. Dies führt zu mehr Transparenz,
Qualität und Nachhaltigkeit bei der Verteilung staatlicher Ausgaben.
Geschlechtergerechte Haushaltsführung (Gender Budgeting) muss gängiges Mittel
der Haushaltsaufstellung werden. In allen Politikfeldern soll, bevor Maßnahmen
beschlossen werden, eine Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit durchgeführt
werden. Ziel ist, dass Benachteiligungen von Frauen von vornherein
ausgeschlossen werden.
In Sachsen-Anhalt soll die Sprache in öffentlichen und amtlichen Dokumenten
geschlechtergerecht sein. Wir wollen dafür verbindliche Regeln festlegen.
Verfassungskonformes Paritégesetz auf den Weg bringen
In Sachsen-Anhalt waren in dieser Legislatur zuletzt nur 20 Prozent der
Abgeordneten Frauen. Es ist an der Zeit, die politische Teilhabe von Frauen zu
stärken. Wir wollen, dass mehr Frauen aktive Rollen in Politik und Gesellschaft
übernehmen. Wir leben Geschlechtergerechtigkeit vor, bei uns Bündnisgrünen sind
mindestens 50 Prozent aller Positionen für Frauen reserviert. Die Quote ist
unser Erfolgsmodell, wie viele profilierte Politikerinnen unserer Partei
beweisen. Wir wollen für Sachsen-Anhalt ein Paritégesetz, dass die aktive und
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten unseres Landes fördert
und unter Beachtung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sichert. Um das
Paritégesetz rechtssicher auszugestalten, wollen wir die Landesverfassung
ändern.
Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz
weiterentwickeln
Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige
Arbeit. Entgeltgleichheit soll als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des
Landes aufgenommen werden. Auch Qualifizierungs- und berufliche
Wiedereinstiegsprogramme für Frauen und Männer, die nach einer Phase der
Familienarbeit wieder den Beruf aufnehmen wollen, gehören dazu. Das
Frauenfördergesetz für den öffentlichen Dienst wollen wir weiterentwickeln. Wir
werden uns weiter dafür einsetzen, dass alle Landeseinrichtungen konsequent
familienfreundlich gestaltet werden. Wir wollen politische Leitplanken
entwickeln, die auch die Privatwirtschaft auf Familienfreundlichkeit
verpflichten.
Auf allen Ebenen muss es eine Interessenvertretung für Frauen und LSBTIQ*, ihre
Rechte und Chancen geben. Wir wollen eine unabhängige Landesbeauftragte für
Frauen und Gleichstellung, die am Landtag angesiedelt und vom Parlament zu
wählen ist, gesetzlich verankern. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in den
Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner*innenmüssen weiterhin
hauptamtlich und weisungsfrei tätig sein. Zudem müssen sie in ihrer Arbeit so
gestärkt werden, dass sie ausschließlich mit gleichstellungsthematischen
Aufgaben betraut sind, was in den ländlichen Räumen bisher zumeist nicht der
Fall ist.Aufgrund der nachgewiesenen Benachteiligung zu Lasten von Frauen, soll
dieses Amt ausschließlich von Frauen ausgeübt werden.
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit weniger als 25.000
Einwohner*innen wollen wir stärken. Zudem brauchen sie Austausch in der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und
Weiterbildung.
Den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung wollen wir auf mindestens zwei
Wochen im Jahr ausweiten. Um Gleichstellungsfragen auf allen Ebenen wirksam
umzusetzen, wollen wir eine Klagebefugnis für alle Gleichstellungsbeauftragte im
Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben einführen.
Für alle Gremien des Landes und alle Entsendungen wollen wir
geschlechterparitätische Besetzung. Gleichstellungsrecht ist kein Sonderrecht
für Frauen und LSBTIQ*, sondern ein allgemeines Schutzrecht für alle
Beschäftigten vor Diskriminierungen und Benachteiligungen.
Der Landesfrauenrat als größte Dachorganisation für Fraueninteressen im Land ist
anderen Landesverbänden in sächlicher und personeller Ausstattung
gleichzustellen. Die für Sachsen-Anhalt notwendige
Landesantidiskriminierungsstelle soll dort angesiedelt werden, da auf zahlreiche
Projekterfahrungen zurückgegriffen werden kann. Aufgaben sind Studien,
Datenerfassung, Beschwerdestelle, Weiterbildung von
Gleichstellungsbeauftragt*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder
Gewerkschafter*innen.
Gründerinnen stärken
Gleichstellungs- und frauenfördernde Maßnahmen in der Wirtschaft und bei
Existenzgründungen im Land auszuweiten, hat für uns Priorität. Wir wollen ein
landesweites Gründerinnen-Programm beim Ministerium für Gleichstellung
ansiedeln. Hier sollen Frauen bei Unternehmensgründung spezifisch beraten und
entlastet werden, Gründerinnennetzwerke und Unternehmerinnen unterstützt werden.
Besondres Augenmerk ist der Ausgründung von Frauen aus Universitäten und
Hochschulen zu widmen.
Geschlechtergerechtigkeit und LSBTIQ* in den Lehrplänen
abbilden
Geschlechtsbezogene Vorurteile und stereotype Verhaltensweisen sind im
Bildungsbereich nach wie vor verbreitet. Das beeinflusst die Berufsorientierung
von Mädchen und Frauen sowie trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen und erschwert ihren Zugang zu technischen, naturwissenschaftlichen und
gehobenen Berufen. Die Vorstellung von typischen „Frauenberufen“ und
„Männerberufen“ muss bereits in der Kindertagesstätte und in der Schule
aufgebrochen werden. Außerdem muss die Unterrepräsentanz von Männern in
erzieherischen, pädagogischen und dienstleistenden Berufen beendet werden.
Prävention von Gewalt gegen Frauen, trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen beginnt im frühen Kindesalter. Daher sollten Geschlechtervielfalt und
Geschlechtergerechtigkeit bereits Thema in Kindergarten und Schule sein. Dabei
soll es nach wie vor geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen
geben.
An Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
belegen.
Die weitere Unterstützung des Kompetenzzentrums für geschlechterechte Kinder-
und Jugendhilfe ist für uns ein klares Muss. Wir sehen Geschlechtergerechtigkeit
als Querschnittsaufgabe und verweisen auf die entsprechenden Fachkapitel.
Frauen in die Wissenschaft!
Ein jährlich stattfindender, verbindlicher „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“
bietet für alle Schüler*innen gute Möglichkeiten, in der Berufsorientierung
Geschlechterstereotype zu überwinden. Die Schulen sollen verpflichtet werden,
Angebote für Jungen in so genannten frauentypischen Berufen und Angebote für
Mädchen in so genannten männertypischen Berufen zu entwickeln und den
Zukunftstag vor- und nachzubereiten. Die Unternehmen im Land werden
aufgefordert, solche Angebote zu installieren. Wir wollen die Vernetzung
zwischen allen Aktivitäten der Arbeitsagenturen, der Handwerkskammern, der
Kommunen und anderer Akteur*innen in einer Landesstelle koordinieren. An
Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
innehaben.
Antigewaltarbeit stärken
Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen, die Landesstelle für
Intervention und Koordination bei häuslicher Gewalt (LIKO) und die
Interventionsstellen bilden in Sachsen-Anhalt ein gutes Netzwerk, um Frauen vor
Gewalt zu schützen, sowie Betroffenen Rat und Hilfestellung zu geben. Dennoch
arbeiten sie an der Grenze der Belastbarkeit, ihre Situation ist trotz in dieser
Legislatur erreichter Verbesserungen prekär. Für Prävention und
Öffentlichkeitsarbeit sind fast keine Mittel vorhanden. Wir wollen die Arbeit
besser koordinieren und gemäß der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt) eine Landeskoordinierung, angesiedelt bei der LIKO (Landesinterventions-
und Koordinierungsstelle), einrichten.
Diese soll in ihrer Arbeit in Kooperation mit Sachsen-Anhalts künftigem LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum inklusive der LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle
Sachsen-Anhalt (DiMSA) und einschlägigen Verbänden insbesondere auch die
besonderen Bedarfe zum Schutz von lesbischen Frauen sowie trans*,
intergeschlechtlichen und nonbinären Personen berücksichtigen.
Diese soll auch Kampagnen, das Hilfetelefon u. ä, koordinieren.
Durch unsere Initiative gibt es in der Polizei Sachsen-Anhalt neben den
nebenamtlichen Ansprechpersonen für LSBTIQ* seit 2020 auch eine hauptamtliche
Ansprechperson auf Landesebene. Diese muss finanziell so ausgestattet werden, um
sie in ihrer Arbeit zu stärken.
Aus- und Fortbildungen der Polizei und des Justizpersonals zu
vorurteilsmotivierten Gewaltdelikten müssen ausgeweitet werden.
Wir brauchen ein Investitionsprogramm für Barrierefreiheit, zusätzliche
Personalstellen in Frauenhäusern und Ausweitung des neu etablierten mobilen
Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern auf das gesamte Land.
Im Finanzausgleichgesetz (FAG) soll ein fester Betrag festgeschrieben werden,
damit die Kommunen Frauenhäuser sowie Gewaltprävention sinnvoll betreiben
können.
Die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt haben zunehmend auch mit Situationen
umzugehen, die in der bisherigen Struktur nicht aufzufangen sind. Das Land
Sachsen-Anhalt soll gemeinsam mit den Anbieter*innen eine finanziell untersetze
Strategie entwickeln, wie Frauen mit Abhängigkeiten, Hochbetagten, Migrantinnen
oder Frauen in hochgefährdeten Situationen spezifisch geholfen werden kann. Teil
dieser Strategie muss sein, Zugriff auf Dolmetscher*innenleistungen zu bekommen,
sowohl in andere phonetische Sprachen als auch in Gebärdensprache.
Es gibt auch Männer, die von Gewalt betroffen sind oder als Täter Hilfe suchen.
Die Unterstützungsangebote, die etwa über den Verein Pro Mann oder den Deutschen
Familienverband vorgehalten werden, begrüßen wir. Wir wollen sie evaluieren und
ergebnisentsprechend fortschreiben.
Frauen mit Behinderungen unterstützen
Frauen mit Behinderungen haben - wie alle Menschen - das Recht auf die freie
Entfaltung ihrer Persönlichkeit, erleben im Alltag allerdings häufig doppelte
Diskriminierung. Wir wollen sie bei der Verwirklichung ihrer gesellschaftlichen
und rechtlichen Gleichstellung sowie bei der Arbeitsplatzsuche oder dem Besuch
von nicht barrierefreien Einrichtungen unterstützen. Frauen mit Behinderungen
erleben häufiger sexuelle Gewalt und Diskriminierungen als Frauen ohne
Behinderung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiter*innen von
Beratungsstellen für diese spezifischen Belange sensibilisiert und zu
kompetenter Beratung befähigt werden.
Ehegattensplitting abschaffen
Wir favorisieren ein Steuerrecht, das Frauen nicht als Zuverdienerinnen
versteht, sondern eigenständige Existenzsicherung und daraus resultierende
eigene Rentenansprüche sichert. Das so genannte Ehegattensplitting ist aus
unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß und daher durch eine Individualbesteuerung
und eine unabhängige Kindergrundsicherung zu ersetzen. Wir werden uns für
entsprechende Initiativen im Bundesrat einsetzen.
Akzeptanz von LSBTIQ* stärken
Wir stehen für „gleiche Liebe – gleiche Rechte“. Wir haben die
Gleichberechtigung von LSBTIQ* in den vergangenen Jahren maßgeblich
vorangetrieben. So haben wir erreicht, dass der Schutz der sexuellen Identität
in die Landesverfassung aufgenommen wurde. Jetzt gilt es, diese
Absichtserklärung mit Leben zu füllen.
Wir werden uns über den Bundesrat dafür einsetzen, den Schutz der sexuellen und
geschlechtlichen Identität auch im Gleichbehandlungsartikel 3 des Grundgesetzes
zu verankern.
Aktionsprogramm zur Akzeptanz von LSBTIQ* weiterentwickeln
Wir wollen das LSBTIQ*-Aktionsprogramm der Landesregierung als zentrale,
ressortübergreifende Daueraufgabe im Land Sachsen-Anhalt für eine nachhaltige
Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*-, intergeschlechtlichen,
nonbinären sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) unter Beteiligung von LSBTIQ*-
Verbänden weiterentwickeln und Maßnahmen konsequent umsetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie
fortgeschrieben und in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt wird.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und Homo- und Transphobie zu bekämpfen.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen und gender- IdentitätenGenderidentitäten
u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
und Homo- und Trans*-Feindlichkeit zu bekämpfen. Wir werden Kommunen ermutigen
für die Akzeptanz und zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ* ebenfalls
aktiv zu werden.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Die bestehenden zwei halben Koordinierungsstellen wollen wir durch eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle LSBTIQ* ersetzen. Sie soll eine
Netzwerkfunktion erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Landesregierung kontinuierlich mit Nichtregierungsorganisationen
zusammenarbeitet, die sich mit den Problemen von LSBTQI* beschäftigen. Eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle für das gesamte Land verbessert den
fachlichen Austausch, analysiert die gesamtgesellschaftlichen Defizite und
entwickelt und setzt Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTQI*
um.
Die beiden unabhängigen LSBTIQ*-Landeskoordinierungsstellen in Sachsen-Anhalt –
Fachstellen für Fragen zur sexuellen und geschlechtlichen Identität – wollen wir
zu einem unabhängigen LSBTIQ*- Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt bei einem
Träger mit zwei Standorten in Magdeburg und Halle zusammenfassen und es
personell und finanziell auskömmlich ausstatten. Das Landeskompetenzzentrum soll
in seiner Netzwerkfunktion mit fachlichen Austausch erweitert werden, die neu
eingerichtete LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle Sachsen-Anhalt (DiMSA) im
Anti-Diskriminierungsschwerpunkt ausbaut sowie der Schwerpunkt Aus- und
Fortbildung von beruflichen Multiplikator*innen und Erwachsenen gestärkt werden.
Gesicherte Finanzierung von Beratungs- und Bildungsangeboten
für LSBTIQ*
Wir zeigen homo- und trans*feindlicher Diskriminierung und Gewalt die Rote
Karte. Projekten oder Organisationen, die LSBTIQ* und Angehörige und das soziale
Umfeld beraten, unterstützen, oder die für Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung in diesem Bereich tätig sind, sichern wir auskömmliche und
kontinuierliche öffentliche Mittel. Gerade in den ländlichen Räumen fehlen
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für LSBTIQ*. Die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten sind hier oft die einzige Anlaufstelle. Wir wollen
diese stärken, um in Kooperation mit dem entwickelten LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt vorhandene soziale und kommunale
Strukturen für LSBTIQ*-Themen zu sensibilisieren und bestenfalls kommunale
LSBTIQ*-Aktionspläne zu etablieren.
Wir wollen auch die Aufklärung, Bildung und Ausbildung von allen Pflege- und
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum
Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Gender-Vielfalt intensivieren und
verbessern.
Regenbogenfamilien familienrechtlich gleichstellen
Wir wollen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Rechtsbereichen
gleichgestellt werden. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war
dafür ein zentraler Meilenstein. Nun kommt es darauf an, Regenbogenfamilien auch
familienrechtlich gleichzustellen und voll anzuerkennen. Dazu gehören für uns
die umfassende Gleichstellung für alle Personen im Sozialrecht, im Sorge- und
Adoptionsrecht, bei Pflegschaften, im Miet-, Erb-, Beamt*innen- und Steuerrecht
ebenso wie im Ausländer*innenrecht, im Abstammungsrecht und beim Recht auf
Familiengründung durch Insemination. Familienformen wie bspw. Regenbogenfamilien
und Patchworkfamilien wollen wir rechtlich absichern, um das Wohlergehen der
Kinder zu garantieren.
Wir werden entsprechende Initiativen über den Bundesrat offensiv begleiten.
Von Zeile 4991 bis 4994:
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen Geschlecht, der sexuellen, geschlechtlichen und gender- Identität, der sexuellen OrientierungGenderidentitätGenderidentität sowie oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und nonbinäre Personen sind rechtlich und gesellschaftlich nach wie vor sehr
Von Zeile 5206 bis 5208:
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ* abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen geschlechtlichen und gender- IdentitätenGenderidentitäten u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
Von Zeile 5245 bis 5247:
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Vielfaltund Gendervielfalt intensivieren und verbessern.
VIII Selbstbestimmung und Gleichstellung
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen
Geschlecht, der sexuellen, geschlechtlichen und gender- Identität, der sexuellen GenderidentitätGenderidentität sowie oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
Orientierung
nonbinäre Personen sind rechtlich und gesellschaftlich nach wie vor sehr
benachteiligt. Daher werden wir die Selbstbestimmungsrechte und den
Diskriminierungsschutz dieser Personengruppe überall besonders stärken und
Hürden in allen gesellschaftlichen, medizinischen und behördlichen Bereichen
abbauen. Wir wollen Initiativen im Bundesrat unterstützen, die das veraltete
Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Das
ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir treten für die Freiheit unterschiedlicher
Lebensweisen und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein.
Die Zusammenführung des Programms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt,
des LSBTIQ*-Aktionsprogramms sowie des Gender Mainstreaming Konzepts halten wir
für nicht zielführend. Wir wollen alle drei unterschiedlichen Themenfelder
getrennt und nachprüfbar bearbeiten.
Die Landesverwaltung muss Vorbild sein. Wir wollen, dass alle Teile der
Landesverwaltung Diversitätskonzepte erarbeiten und umsetzen. Ausserdem wollen
wir konzeptionell unterlegt die anonymisierte Bewerbung in einem Bereich der
Landesverwaltung auf den Weg bringen.
Es braucht daher eine moderne geschlechtervielfaltsbewusste
Gleichstellungspolitik, die Nachteile aufgrund von Diskriminierungen ausgleicht.
Das bedeutet gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, uneingeschränkten Zugang zu
leitenden Positionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und konsequenten
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt vorantreiben
Auch mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
bleibt bei der Geschlechtergerechtigkeit viel zu tun. Als feministische Partei
bleibt unser Ziel die vollständige und tatsächliche Gleichstellung der
Geschlechter.
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wurde vor allem
mit unserer Hilfe auf den Weg gebracht. Wir wollen dessen Maßnahmen
konkretisieren, quantifizieren und mit konkreten Zeitschienen untersetzen.
Landesausgaben sollen künftig konsequent an Anforderungen der
Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet werden. Dies führt zu mehr Transparenz,
Qualität und Nachhaltigkeit bei der Verteilung staatlicher Ausgaben.
Geschlechtergerechte Haushaltsführung (Gender Budgeting) muss gängiges Mittel
der Haushaltsaufstellung werden. In allen Politikfeldern soll, bevor Maßnahmen
beschlossen werden, eine Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit durchgeführt
werden. Ziel ist, dass Benachteiligungen von Frauen von vornherein
ausgeschlossen werden.
In Sachsen-Anhalt soll die Sprache in öffentlichen und amtlichen Dokumenten
geschlechtergerecht sein. Wir wollen dafür verbindliche Regeln festlegen.
Verfassungskonformes Paritégesetz auf den Weg bringen
In Sachsen-Anhalt waren in dieser Legislatur zuletzt nur 20 Prozent der
Abgeordneten Frauen. Es ist an der Zeit, die politische Teilhabe von Frauen zu
stärken. Wir wollen, dass mehr Frauen aktive Rollen in Politik und Gesellschaft
übernehmen. Wir leben Geschlechtergerechtigkeit vor, bei uns Bündnisgrünen sind
mindestens 50 Prozent aller Positionen für Frauen reserviert. Die Quote ist
unser Erfolgsmodell, wie viele profilierte Politikerinnen unserer Partei
beweisen. Wir wollen für Sachsen-Anhalt ein Paritégesetz, dass die aktive und
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten unseres Landes fördert
und unter Beachtung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sichert. Um das
Paritégesetz rechtssicher auszugestalten, wollen wir die Landesverfassung
ändern.
Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz
weiterentwickeln
Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige
Arbeit. Entgeltgleichheit soll als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des
Landes aufgenommen werden. Auch Qualifizierungs- und berufliche
Wiedereinstiegsprogramme für Frauen und Männer, die nach einer Phase der
Familienarbeit wieder den Beruf aufnehmen wollen, gehören dazu. Das
Frauenfördergesetz für den öffentlichen Dienst wollen wir weiterentwickeln. Wir
werden uns weiter dafür einsetzen, dass alle Landeseinrichtungen konsequent
familienfreundlich gestaltet werden. Wir wollen politische Leitplanken
entwickeln, die auch die Privatwirtschaft auf Familienfreundlichkeit
verpflichten.
Auf allen Ebenen muss es eine Interessenvertretung für Frauen und LSBTIQ*, ihre
Rechte und Chancen geben. Wir wollen eine unabhängige Landesbeauftragte für
Frauen und Gleichstellung, die am Landtag angesiedelt und vom Parlament zu
wählen ist, gesetzlich verankern. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in den
Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner*innenmüssen weiterhin
hauptamtlich und weisungsfrei tätig sein. Zudem müssen sie in ihrer Arbeit so
gestärkt werden, dass sie ausschließlich mit gleichstellungsthematischen
Aufgaben betraut sind, was in den ländlichen Räumen bisher zumeist nicht der
Fall ist.Aufgrund der nachgewiesenen Benachteiligung zu Lasten von Frauen, soll
dieses Amt ausschließlich von Frauen ausgeübt werden.
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit weniger als 25.000
Einwohner*innen wollen wir stärken. Zudem brauchen sie Austausch in der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und
Weiterbildung.
Den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung wollen wir auf mindestens zwei
Wochen im Jahr ausweiten. Um Gleichstellungsfragen auf allen Ebenen wirksam
umzusetzen, wollen wir eine Klagebefugnis für alle Gleichstellungsbeauftragte im
Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben einführen.
Für alle Gremien des Landes und alle Entsendungen wollen wir
geschlechterparitätische Besetzung. Gleichstellungsrecht ist kein Sonderrecht
für Frauen und LSBTIQ*, sondern ein allgemeines Schutzrecht für alle
Beschäftigten vor Diskriminierungen und Benachteiligungen.
Der Landesfrauenrat als größte Dachorganisation für Fraueninteressen im Land ist
anderen Landesverbänden in sächlicher und personeller Ausstattung
gleichzustellen. Die für Sachsen-Anhalt notwendige
Landesantidiskriminierungsstelle soll dort angesiedelt werden, da auf zahlreiche
Projekterfahrungen zurückgegriffen werden kann. Aufgaben sind Studien,
Datenerfassung, Beschwerdestelle, Weiterbildung von
Gleichstellungsbeauftragt*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder
Gewerkschafter*innen.
Gründerinnen stärken
Gleichstellungs- und frauenfördernde Maßnahmen in der Wirtschaft und bei
Existenzgründungen im Land auszuweiten, hat für uns Priorität. Wir wollen ein
landesweites Gründerinnen-Programm beim Ministerium für Gleichstellung
ansiedeln. Hier sollen Frauen bei Unternehmensgründung spezifisch beraten und
entlastet werden, Gründerinnennetzwerke und Unternehmerinnen unterstützt werden.
Besondres Augenmerk ist der Ausgründung von Frauen aus Universitäten und
Hochschulen zu widmen.
Geschlechtergerechtigkeit und LSBTIQ* in den Lehrplänen
abbilden
Geschlechtsbezogene Vorurteile und stereotype Verhaltensweisen sind im
Bildungsbereich nach wie vor verbreitet. Das beeinflusst die Berufsorientierung
von Mädchen und Frauen sowie trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen und erschwert ihren Zugang zu technischen, naturwissenschaftlichen und
gehobenen Berufen. Die Vorstellung von typischen „Frauenberufen“ und
„Männerberufen“ muss bereits in der Kindertagesstätte und in der Schule
aufgebrochen werden. Außerdem muss die Unterrepräsentanz von Männern in
erzieherischen, pädagogischen und dienstleistenden Berufen beendet werden.
Prävention von Gewalt gegen Frauen, trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen beginnt im frühen Kindesalter. Daher sollten Geschlechtervielfalt und
Geschlechtergerechtigkeit bereits Thema in Kindergarten und Schule sein. Dabei
soll es nach wie vor geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen
geben.
An Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
belegen.
Die weitere Unterstützung des Kompetenzzentrums für geschlechterechte Kinder-
und Jugendhilfe ist für uns ein klares Muss. Wir sehen Geschlechtergerechtigkeit
als Querschnittsaufgabe und verweisen auf die entsprechenden Fachkapitel.
Frauen in die Wissenschaft!
Ein jährlich stattfindender, verbindlicher „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“
bietet für alle Schüler*innen gute Möglichkeiten, in der Berufsorientierung
Geschlechterstereotype zu überwinden. Die Schulen sollen verpflichtet werden,
Angebote für Jungen in so genannten frauentypischen Berufen und Angebote für
Mädchen in so genannten männertypischen Berufen zu entwickeln und den
Zukunftstag vor- und nachzubereiten. Die Unternehmen im Land werden
aufgefordert, solche Angebote zu installieren. Wir wollen die Vernetzung
zwischen allen Aktivitäten der Arbeitsagenturen, der Handwerkskammern, der
Kommunen und anderer Akteur*innen in einer Landesstelle koordinieren. An
Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
innehaben.
Antigewaltarbeit stärken
Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen, die Landesstelle für
Intervention und Koordination bei häuslicher Gewalt (LIKO) und die
Interventionsstellen bilden in Sachsen-Anhalt ein gutes Netzwerk, um Frauen vor
Gewalt zu schützen, sowie Betroffenen Rat und Hilfestellung zu geben. Dennoch
arbeiten sie an der Grenze der Belastbarkeit, ihre Situation ist trotz in dieser
Legislatur erreichter Verbesserungen prekär. Für Prävention und
Öffentlichkeitsarbeit sind fast keine Mittel vorhanden. Wir wollen die Arbeit
besser koordinieren und gemäß der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt) eine Landeskoordinierung, angesiedelt bei der LIKO (Landesinterventions-
und Koordinierungsstelle), einrichten.
Diese soll in ihrer Arbeit in Kooperation mit Sachsen-Anhalts künftigem LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum inklusive der LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle
Sachsen-Anhalt (DiMSA) und einschlägigen Verbänden insbesondere auch die
besonderen Bedarfe zum Schutz von lesbischen Frauen sowie trans*,
intergeschlechtlichen und nonbinären Personen berücksichtigen.
Diese soll auch Kampagnen, das Hilfetelefon u. ä, koordinieren.
Durch unsere Initiative gibt es in der Polizei Sachsen-Anhalt neben den
nebenamtlichen Ansprechpersonen für LSBTIQ* seit 2020 auch eine hauptamtliche
Ansprechperson auf Landesebene. Diese muss finanziell so ausgestattet werden, um
sie in ihrer Arbeit zu stärken.
Aus- und Fortbildungen der Polizei und des Justizpersonals zu
vorurteilsmotivierten Gewaltdelikten müssen ausgeweitet werden.
Wir brauchen ein Investitionsprogramm für Barrierefreiheit, zusätzliche
Personalstellen in Frauenhäusern und Ausweitung des neu etablierten mobilen
Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern auf das gesamte Land.
Im Finanzausgleichgesetz (FAG) soll ein fester Betrag festgeschrieben werden,
damit die Kommunen Frauenhäuser sowie Gewaltprävention sinnvoll betreiben
können.
Die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt haben zunehmend auch mit Situationen
umzugehen, die in der bisherigen Struktur nicht aufzufangen sind. Das Land
Sachsen-Anhalt soll gemeinsam mit den Anbieter*innen eine finanziell untersetze
Strategie entwickeln, wie Frauen mit Abhängigkeiten, Hochbetagten, Migrantinnen
oder Frauen in hochgefährdeten Situationen spezifisch geholfen werden kann. Teil
dieser Strategie muss sein, Zugriff auf Dolmetscher*innenleistungen zu bekommen,
sowohl in andere phonetische Sprachen als auch in Gebärdensprache.
Es gibt auch Männer, die von Gewalt betroffen sind oder als Täter Hilfe suchen.
Die Unterstützungsangebote, die etwa über den Verein Pro Mann oder den Deutschen
Familienverband vorgehalten werden, begrüßen wir. Wir wollen sie evaluieren und
ergebnisentsprechend fortschreiben.
Frauen mit Behinderungen unterstützen
Frauen mit Behinderungen haben - wie alle Menschen - das Recht auf die freie
Entfaltung ihrer Persönlichkeit, erleben im Alltag allerdings häufig doppelte
Diskriminierung. Wir wollen sie bei der Verwirklichung ihrer gesellschaftlichen
und rechtlichen Gleichstellung sowie bei der Arbeitsplatzsuche oder dem Besuch
von nicht barrierefreien Einrichtungen unterstützen. Frauen mit Behinderungen
erleben häufiger sexuelle Gewalt und Diskriminierungen als Frauen ohne
Behinderung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiter*innen von
Beratungsstellen für diese spezifischen Belange sensibilisiert und zu
kompetenter Beratung befähigt werden.
Ehegattensplitting abschaffen
Wir favorisieren ein Steuerrecht, das Frauen nicht als Zuverdienerinnen
versteht, sondern eigenständige Existenzsicherung und daraus resultierende
eigene Rentenansprüche sichert. Das so genannte Ehegattensplitting ist aus
unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß und daher durch eine Individualbesteuerung
und eine unabhängige Kindergrundsicherung zu ersetzen. Wir werden uns für
entsprechende Initiativen im Bundesrat einsetzen.
Akzeptanz von LSBTIQ* stärken
Wir stehen für „gleiche Liebe – gleiche Rechte“. Wir haben die
Gleichberechtigung von LSBTIQ* in den vergangenen Jahren maßgeblich
vorangetrieben. So haben wir erreicht, dass der Schutz der sexuellen Identität
in die Landesverfassung aufgenommen wurde. Jetzt gilt es, diese
Absichtserklärung mit Leben zu füllen.
Wir werden uns über den Bundesrat dafür einsetzen, den Schutz der sexuellen und
geschlechtlichen Identität auch im Gleichbehandlungsartikel 3 des Grundgesetzes
zu verankern.
Aktionsprogramm zur Akzeptanz von LSBTIQ* weiterentwickeln
Wir wollen das LSBTIQ*-Aktionsprogramm der Landesregierung als zentrale,
ressortübergreifende Daueraufgabe im Land Sachsen-Anhalt für eine nachhaltige
Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*-, intergeschlechtlichen,
nonbinären sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) unter Beteiligung von LSBTIQ*-
Verbänden weiterentwickeln und Maßnahmen konsequent umsetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie
fortgeschrieben und in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt wird.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und Homo- und Transphobie zu bekämpfen.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen geschlechtlichen und gender- IdentitätenGenderidentitäten
u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
und Homo- und Trans*-Feindlichkeit zu bekämpfen. Wir werden Kommunen ermutigen
für die Akzeptanz und zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ* ebenfalls
aktiv zu werden.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Die bestehenden zwei halben Koordinierungsstellen wollen wir durch eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle LSBTIQ* ersetzen. Sie soll eine
Netzwerkfunktion erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Landesregierung kontinuierlich mit Nichtregierungsorganisationen
zusammenarbeitet, die sich mit den Problemen von LSBTQI* beschäftigen. Eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle für das gesamte Land verbessert den
fachlichen Austausch, analysiert die gesamtgesellschaftlichen Defizite und
entwickelt und setzt Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTQI*
um.
Die beiden unabhängigen LSBTIQ*-Landeskoordinierungsstellen in Sachsen-Anhalt –
Fachstellen für Fragen zur sexuellen und geschlechtlichen Identität – wollen wir
zu einem unabhängigen LSBTIQ*- Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt bei einem
Träger mit zwei Standorten in Magdeburg und Halle zusammenfassen und es
personell und finanziell auskömmlich ausstatten. Das Landeskompetenzzentrum soll
in seiner Netzwerkfunktion mit fachlichen Austausch erweitert werden, die neu
eingerichtete LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle Sachsen-Anhalt (DiMSA) im
Anti-Diskriminierungsschwerpunkt ausbaut sowie der Schwerpunkt Aus- und
Fortbildung von beruflichen Multiplikator*innen und Erwachsenen gestärkt werden.
Gesicherte Finanzierung von Beratungs- und Bildungsangeboten
für LSBTIQ*
Wir zeigen homo- und trans*feindlicher Diskriminierung und Gewalt die Rote
Karte. Projekten oder Organisationen, die LSBTIQ* und Angehörige und das soziale
Umfeld beraten, unterstützen, oder die für Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung in diesem Bereich tätig sind, sichern wir auskömmliche und
kontinuierliche öffentliche Mittel. Gerade in den ländlichen Räumen fehlen
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für LSBTIQ*. Die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten sind hier oft die einzige Anlaufstelle. Wir wollen
diese stärken, um in Kooperation mit dem entwickelten LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt vorhandene soziale und kommunale
Strukturen für LSBTIQ*-Themen zu sensibilisieren und bestenfalls kommunale
LSBTIQ*-Aktionspläne zu etablieren.
Wir wollen auch die Aufklärung, Bildung und Ausbildung von allen Pflege- und
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum
Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Vielfaltund Gendervielfalt intensivieren und
verbessern.
Regenbogenfamilien familienrechtlich gleichstellen
Wir wollen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Rechtsbereichen
gleichgestellt werden. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war
dafür ein zentraler Meilenstein. Nun kommt es darauf an, Regenbogenfamilien auch
familienrechtlich gleichzustellen und voll anzuerkennen. Dazu gehören für uns
die umfassende Gleichstellung für alle Personen im Sozialrecht, im Sorge- und
Adoptionsrecht, bei Pflegschaften, im Miet-, Erb-, Beamt*innen- und Steuerrecht
ebenso wie im Ausländer*innenrecht, im Abstammungsrecht und beim Recht auf
Familiengründung durch Insemination. Familienformen wie bspw. Regenbogenfamilien
und Patchworkfamilien wollen wir rechtlich absichern, um das Wohlergehen der
Kinder zu garantieren.
Wir werden entsprechende Initiativen über den Bundesrat offensiv begleiten.
Text
Von Zeile 4991 bis 4993:
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen Geschlecht, der geschlechtlichen und gender- IdentitätGenderidentität, der sexuellen Orientierung oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
Von Zeile 5206 bis 5208:
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ* abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen und gender- IdentitätenGenderidentitäten u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
Von Zeile 5245 bis 5247:
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Gender-Vielfalt intensivieren und verbessern.
VIII Selbstbestimmung und Gleichstellung
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen
Geschlecht, der geschlechtlichen und gender- IdentitätGenderidentität, der sexuellen
Orientierung oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
nonbinäre Personen sind rechtlich und gesellschaftlich nach wie vor sehr
benachteiligt. Daher werden wir die Selbstbestimmungsrechte und den
Diskriminierungsschutz dieser Personengruppe überall besonders stärken und
Hürden in allen gesellschaftlichen, medizinischen und behördlichen Bereichen
abbauen. Wir wollen Initiativen im Bundesrat unterstützen, die das veraltete
Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Das
ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir treten für die Freiheit unterschiedlicher
Lebensweisen und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein.
Die Zusammenführung des Programms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt,
des LSBTIQ*-Aktionsprogramms sowie des Gender Mainstreaming Konzepts halten wir
für nicht zielführend. Wir wollen alle drei unterschiedlichen Themenfelder
getrennt und nachprüfbar bearbeiten.
Die Landesverwaltung muss Vorbild sein. Wir wollen, dass alle Teile der
Landesverwaltung Diversitätskonzepte erarbeiten und umsetzen. Ausserdem wollen
wir konzeptionell unterlegt die anonymisierte Bewerbung in einem Bereich der
Landesverwaltung auf den Weg bringen.
Es braucht daher eine moderne geschlechtervielfaltsbewusste
Gleichstellungspolitik, die Nachteile aufgrund von Diskriminierungen ausgleicht.
Das bedeutet gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, uneingeschränkten Zugang zu
leitenden Positionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und konsequenten
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt vorantreiben
Auch mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
bleibt bei der Geschlechtergerechtigkeit viel zu tun. Als feministische Partei
bleibt unser Ziel die vollständige und tatsächliche Gleichstellung der
Geschlechter.
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wurde vor allem
mit unserer Hilfe auf den Weg gebracht. Wir wollen dessen Maßnahmen
konkretisieren, quantifizieren und mit konkreten Zeitschienen untersetzen.
Landesausgaben sollen künftig konsequent an Anforderungen der
Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet werden. Dies führt zu mehr Transparenz,
Qualität und Nachhaltigkeit bei der Verteilung staatlicher Ausgaben.
Geschlechtergerechte Haushaltsführung (Gender Budgeting) muss gängiges Mittel
der Haushaltsaufstellung werden. In allen Politikfeldern soll, bevor Maßnahmen
beschlossen werden, eine Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit durchgeführt
werden. Ziel ist, dass Benachteiligungen von Frauen von vornherein
ausgeschlossen werden.
In Sachsen-Anhalt soll die Sprache in öffentlichen und amtlichen Dokumenten
geschlechtergerecht sein. Wir wollen dafür verbindliche Regeln festlegen.
Verfassungskonformes Paritégesetz auf den Weg bringen
In Sachsen-Anhalt waren in dieser Legislatur zuletzt nur 20 Prozent der
Abgeordneten Frauen. Es ist an der Zeit, die politische Teilhabe von Frauen zu
stärken. Wir wollen, dass mehr Frauen aktive Rollen in Politik und Gesellschaft
übernehmen. Wir leben Geschlechtergerechtigkeit vor, bei uns Bündnisgrünen sind
mindestens 50 Prozent aller Positionen für Frauen reserviert. Die Quote ist
unser Erfolgsmodell, wie viele profilierte Politikerinnen unserer Partei
beweisen. Wir wollen für Sachsen-Anhalt ein Paritégesetz, dass die aktive und
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten unseres Landes fördert
und unter Beachtung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sichert. Um das
Paritégesetz rechtssicher auszugestalten, wollen wir die Landesverfassung
ändern.
Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz
weiterentwickeln
Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige
Arbeit. Entgeltgleichheit soll als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des
Landes aufgenommen werden. Auch Qualifizierungs- und berufliche
Wiedereinstiegsprogramme für Frauen und Männer, die nach einer Phase der
Familienarbeit wieder den Beruf aufnehmen wollen, gehören dazu. Das
Frauenfördergesetz für den öffentlichen Dienst wollen wir weiterentwickeln. Wir
werden uns weiter dafür einsetzen, dass alle Landeseinrichtungen konsequent
familienfreundlich gestaltet werden. Wir wollen politische Leitplanken
entwickeln, die auch die Privatwirtschaft auf Familienfreundlichkeit
verpflichten.
Auf allen Ebenen muss es eine Interessenvertretung für Frauen und LSBTIQ*, ihre
Rechte und Chancen geben. Wir wollen eine unabhängige Landesbeauftragte für
Frauen und Gleichstellung, die am Landtag angesiedelt und vom Parlament zu
wählen ist, gesetzlich verankern. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in den
Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner*innenmüssen weiterhin
hauptamtlich und weisungsfrei tätig sein. Zudem müssen sie in ihrer Arbeit so
gestärkt werden, dass sie ausschließlich mit gleichstellungsthematischen
Aufgaben betraut sind, was in den ländlichen Räumen bisher zumeist nicht der
Fall ist.Aufgrund der nachgewiesenen Benachteiligung zu Lasten von Frauen, soll
dieses Amt ausschließlich von Frauen ausgeübt werden.
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit weniger als 25.000
Einwohner*innen wollen wir stärken. Zudem brauchen sie Austausch in der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und
Weiterbildung.
Den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung wollen wir auf mindestens zwei
Wochen im Jahr ausweiten. Um Gleichstellungsfragen auf allen Ebenen wirksam
umzusetzen, wollen wir eine Klagebefugnis für alle Gleichstellungsbeauftragte im
Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben einführen.
Für alle Gremien des Landes und alle Entsendungen wollen wir
geschlechterparitätische Besetzung. Gleichstellungsrecht ist kein Sonderrecht
für Frauen und LSBTIQ*, sondern ein allgemeines Schutzrecht für alle
Beschäftigten vor Diskriminierungen und Benachteiligungen.
Der Landesfrauenrat als größte Dachorganisation für Fraueninteressen im Land ist
anderen Landesverbänden in sächlicher und personeller Ausstattung
gleichzustellen. Die für Sachsen-Anhalt notwendige
Landesantidiskriminierungsstelle soll dort angesiedelt werden, da auf zahlreiche
Projekterfahrungen zurückgegriffen werden kann. Aufgaben sind Studien,
Datenerfassung, Beschwerdestelle, Weiterbildung von
Gleichstellungsbeauftragt*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder
Gewerkschafter*innen.
Gründerinnen stärken
Gleichstellungs- und frauenfördernde Maßnahmen in der Wirtschaft und bei
Existenzgründungen im Land auszuweiten, hat für uns Priorität. Wir wollen ein
landesweites Gründerinnen-Programm beim Ministerium für Gleichstellung
ansiedeln. Hier sollen Frauen bei Unternehmensgründung spezifisch beraten und
entlastet werden, Gründerinnennetzwerke und Unternehmerinnen unterstützt werden.
Besondres Augenmerk ist der Ausgründung von Frauen aus Universitäten und
Hochschulen zu widmen.
Geschlechtergerechtigkeit und LSBTIQ* in den Lehrplänen
abbilden
Geschlechtsbezogene Vorurteile und stereotype Verhaltensweisen sind im
Bildungsbereich nach wie vor verbreitet. Das beeinflusst die Berufsorientierung
von Mädchen und Frauen sowie trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen und erschwert ihren Zugang zu technischen, naturwissenschaftlichen und
gehobenen Berufen. Die Vorstellung von typischen „Frauenberufen“ und
„Männerberufen“ muss bereits in der Kindertagesstätte und in der Schule
aufgebrochen werden. Außerdem muss die Unterrepräsentanz von Männern in
erzieherischen, pädagogischen und dienstleistenden Berufen beendet werden.
Prävention von Gewalt gegen Frauen, trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen beginnt im frühen Kindesalter. Daher sollten Geschlechtervielfalt und
Geschlechtergerechtigkeit bereits Thema in Kindergarten und Schule sein. Dabei
soll es nach wie vor geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen
geben.
An Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
belegen.
Die weitere Unterstützung des Kompetenzzentrums für geschlechterechte Kinder-
und Jugendhilfe ist für uns ein klares Muss. Wir sehen Geschlechtergerechtigkeit
als Querschnittsaufgabe und verweisen auf die entsprechenden Fachkapitel.
Frauen in die Wissenschaft!
Ein jährlich stattfindender, verbindlicher „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“
bietet für alle Schüler*innen gute Möglichkeiten, in der Berufsorientierung
Geschlechterstereotype zu überwinden. Die Schulen sollen verpflichtet werden,
Angebote für Jungen in so genannten frauentypischen Berufen und Angebote für
Mädchen in so genannten männertypischen Berufen zu entwickeln und den
Zukunftstag vor- und nachzubereiten. Die Unternehmen im Land werden
aufgefordert, solche Angebote zu installieren. Wir wollen die Vernetzung
zwischen allen Aktivitäten der Arbeitsagenturen, der Handwerkskammern, der
Kommunen und anderer Akteur*innen in einer Landesstelle koordinieren. An
Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
innehaben.
Antigewaltarbeit stärken
Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen, die Landesstelle für
Intervention und Koordination bei häuslicher Gewalt (LIKO) und die
Interventionsstellen bilden in Sachsen-Anhalt ein gutes Netzwerk, um Frauen vor
Gewalt zu schützen, sowie Betroffenen Rat und Hilfestellung zu geben. Dennoch
arbeiten sie an der Grenze der Belastbarkeit, ihre Situation ist trotz in dieser
Legislatur erreichter Verbesserungen prekär. Für Prävention und
Öffentlichkeitsarbeit sind fast keine Mittel vorhanden. Wir wollen die Arbeit
besser koordinieren und gemäß der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt) eine Landeskoordinierung, angesiedelt bei der LIKO (Landesinterventions-
und Koordinierungsstelle), einrichten.
Diese soll in ihrer Arbeit in Kooperation mit Sachsen-Anhalts künftigem LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum inklusive der LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle
Sachsen-Anhalt (DiMSA) und einschlägigen Verbänden insbesondere auch die
besonderen Bedarfe zum Schutz von lesbischen Frauen sowie trans*,
intergeschlechtlichen und nonbinären Personen berücksichtigen.
Diese soll auch Kampagnen, das Hilfetelefon u. ä, koordinieren.
Durch unsere Initiative gibt es in der Polizei Sachsen-Anhalt neben den
nebenamtlichen Ansprechpersonen für LSBTIQ* seit 2020 auch eine hauptamtliche
Ansprechperson auf Landesebene. Diese muss finanziell so ausgestattet werden, um
sie in ihrer Arbeit zu stärken.
Aus- und Fortbildungen der Polizei und des Justizpersonals zu
vorurteilsmotivierten Gewaltdelikten müssen ausgeweitet werden.
Wir brauchen ein Investitionsprogramm für Barrierefreiheit, zusätzliche
Personalstellen in Frauenhäusern und Ausweitung des neu etablierten mobilen
Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern auf das gesamte Land.
Im Finanzausgleichgesetz (FAG) soll ein fester Betrag festgeschrieben werden,
damit die Kommunen Frauenhäuser sowie Gewaltprävention sinnvoll betreiben
können.
Die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt haben zunehmend auch mit Situationen
umzugehen, die in der bisherigen Struktur nicht aufzufangen sind. Das Land
Sachsen-Anhalt soll gemeinsam mit den Anbieter*innen eine finanziell untersetze
Strategie entwickeln, wie Frauen mit Abhängigkeiten, Hochbetagten, Migrantinnen
oder Frauen in hochgefährdeten Situationen spezifisch geholfen werden kann. Teil
dieser Strategie muss sein, Zugriff auf Dolmetscher*innenleistungen zu bekommen,
sowohl in andere phonetische Sprachen als auch in Gebärdensprache.
Es gibt auch Männer, die von Gewalt betroffen sind oder als Täter Hilfe suchen.
Die Unterstützungsangebote, die etwa über den Verein Pro Mann oder den Deutschen
Familienverband vorgehalten werden, begrüßen wir. Wir wollen sie evaluieren und
ergebnisentsprechend fortschreiben.
Frauen mit Behinderungen unterstützen
Frauen mit Behinderungen haben - wie alle Menschen - das Recht auf die freie
Entfaltung ihrer Persönlichkeit, erleben im Alltag allerdings häufig doppelte
Diskriminierung. Wir wollen sie bei der Verwirklichung ihrer gesellschaftlichen
und rechtlichen Gleichstellung sowie bei der Arbeitsplatzsuche oder dem Besuch
von nicht barrierefreien Einrichtungen unterstützen. Frauen mit Behinderungen
erleben häufiger sexuelle Gewalt und Diskriminierungen als Frauen ohne
Behinderung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiter*innen von
Beratungsstellen für diese spezifischen Belange sensibilisiert und zu
kompetenter Beratung befähigt werden.
Ehegattensplitting abschaffen
Wir favorisieren ein Steuerrecht, das Frauen nicht als Zuverdienerinnen
versteht, sondern eigenständige Existenzsicherung und daraus resultierende
eigene Rentenansprüche sichert. Das so genannte Ehegattensplitting ist aus
unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß und daher durch eine Individualbesteuerung
und eine unabhängige Kindergrundsicherung zu ersetzen. Wir werden uns für
entsprechende Initiativen im Bundesrat einsetzen.
Akzeptanz von LSBTIQ* stärken
Wir stehen für „gleiche Liebe – gleiche Rechte“. Wir haben die
Gleichberechtigung von LSBTIQ* in den vergangenen Jahren maßgeblich
vorangetrieben. So haben wir erreicht, dass der Schutz der sexuellen Identität
in die Landesverfassung aufgenommen wurde. Jetzt gilt es, diese
Absichtserklärung mit Leben zu füllen.
Wir werden uns über den Bundesrat dafür einsetzen, den Schutz der sexuellen und
geschlechtlichen Identität auch im Gleichbehandlungsartikel 3 des Grundgesetzes
zu verankern.
Aktionsprogramm zur Akzeptanz von LSBTIQ* weiterentwickeln
Wir wollen das LSBTIQ*-Aktionsprogramm der Landesregierung als zentrale,
ressortübergreifende Daueraufgabe im Land Sachsen-Anhalt für eine nachhaltige
Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*-, intergeschlechtlichen,
nonbinären sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) unter Beteiligung von LSBTIQ*-
Verbänden weiterentwickeln und Maßnahmen konsequent umsetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie
fortgeschrieben und in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt wird.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und Homo- und Transphobie zu bekämpfen.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen und gender- IdentitätenGenderidentitäten
u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
und Homo- und Trans*-Feindlichkeit zu bekämpfen. Wir werden Kommunen ermutigen
für die Akzeptanz und zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ* ebenfalls
aktiv zu werden.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Die bestehenden zwei halben Koordinierungsstellen wollen wir durch eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle LSBTIQ* ersetzen. Sie soll eine
Netzwerkfunktion erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Landesregierung kontinuierlich mit Nichtregierungsorganisationen
zusammenarbeitet, die sich mit den Problemen von LSBTQI* beschäftigen. Eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle für das gesamte Land verbessert den
fachlichen Austausch, analysiert die gesamtgesellschaftlichen Defizite und
entwickelt und setzt Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTQI*
um.
Die beiden unabhängigen LSBTIQ*-Landeskoordinierungsstellen in Sachsen-Anhalt –
Fachstellen für Fragen zur sexuellen und geschlechtlichen Identität – wollen wir
zu einem unabhängigen LSBTIQ*- Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt bei einem
Träger mit zwei Standorten in Magdeburg und Halle zusammenfassen und es
personell und finanziell auskömmlich ausstatten. Das Landeskompetenzzentrum soll
in seiner Netzwerkfunktion mit fachlichen Austausch erweitert werden, die neu
eingerichtete LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle Sachsen-Anhalt (DiMSA) im
Anti-Diskriminierungsschwerpunkt ausbaut sowie der Schwerpunkt Aus- und
Fortbildung von beruflichen Multiplikator*innen und Erwachsenen gestärkt werden.
Gesicherte Finanzierung von Beratungs- und Bildungsangeboten
für LSBTIQ*
Wir zeigen homo- und trans*feindlicher Diskriminierung und Gewalt die Rote
Karte. Projekten oder Organisationen, die LSBTIQ* und Angehörige und das soziale
Umfeld beraten, unterstützen, oder die für Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung in diesem Bereich tätig sind, sichern wir auskömmliche und
kontinuierliche öffentliche Mittel. Gerade in den ländlichen Räumen fehlen
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für LSBTIQ*. Die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten sind hier oft die einzige Anlaufstelle. Wir wollen
diese stärken, um in Kooperation mit dem entwickelten LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt vorhandene soziale und kommunale
Strukturen für LSBTIQ*-Themen zu sensibilisieren und bestenfalls kommunale
LSBTIQ*-Aktionspläne zu etablieren.
Wir wollen auch die Aufklärung, Bildung und Ausbildung von allen Pflege- und
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum
Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Gender-Vielfalt intensivieren und
verbessern.
Regenbogenfamilien familienrechtlich gleichstellen
Wir wollen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Rechtsbereichen
gleichgestellt werden. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war
dafür ein zentraler Meilenstein. Nun kommt es darauf an, Regenbogenfamilien auch
familienrechtlich gleichzustellen und voll anzuerkennen. Dazu gehören für uns
die umfassende Gleichstellung für alle Personen im Sozialrecht, im Sorge- und
Adoptionsrecht, bei Pflegschaften, im Miet-, Erb-, Beamt*innen- und Steuerrecht
ebenso wie im Ausländer*innenrecht, im Abstammungsrecht und beim Recht auf
Familiengründung durch Insemination. Familienformen wie bspw. Regenbogenfamilien
und Patchworkfamilien wollen wir rechtlich absichern, um das Wohlergehen der
Kinder zu garantieren.
Wir werden entsprechende Initiativen über den Bundesrat offensiv begleiten.
Von Zeile 4991 bis 4993:
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen Geschlecht, der geschlechtlichen und gender- IdentitätGenderidentität, der sexuellen Orientierung oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
Von Zeile 5206 bis 5208:
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ* abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen und gender- IdentitätenGenderidentitäten u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
Von Zeile 5245 bis 5247:
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Gender-Vielfalt intensivieren und verbessern.
VIII Selbstbestimmung und Gleichstellung
Gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen, unabhängig vom biologischen
Geschlecht, der geschlechtlichen und gender- IdentitätGenderidentität, der sexuellen
Orientierung oder Herkunft. Insbesondere trans*, intergeschlechtliche und
nonbinäre Personen sind rechtlich und gesellschaftlich nach wie vor sehr
benachteiligt. Daher werden wir die Selbstbestimmungsrechte und den
Diskriminierungsschutz dieser Personengruppe überall besonders stärken und
Hürden in allen gesellschaftlichen, medizinischen und behördlichen Bereichen
abbauen. Wir wollen Initiativen im Bundesrat unterstützen, die das veraltete
Transsexuellengesetz durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Das
ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir treten für die Freiheit unterschiedlicher
Lebensweisen und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein.
Die Zusammenführung des Programms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt,
des LSBTIQ*-Aktionsprogramms sowie des Gender Mainstreaming Konzepts halten wir
für nicht zielführend. Wir wollen alle drei unterschiedlichen Themenfelder
getrennt und nachprüfbar bearbeiten.
Die Landesverwaltung muss Vorbild sein. Wir wollen, dass alle Teile der
Landesverwaltung Diversitätskonzepte erarbeiten und umsetzen. Ausserdem wollen
wir konzeptionell unterlegt die anonymisierte Bewerbung in einem Bereich der
Landesverwaltung auf den Weg bringen.
Es braucht daher eine moderne geschlechtervielfaltsbewusste
Gleichstellungspolitik, die Nachteile aufgrund von Diskriminierungen ausgleicht.
Das bedeutet gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, uneingeschränkten Zugang zu
leitenden Positionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und konsequenten
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt vorantreiben
Auch mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
bleibt bei der Geschlechtergerechtigkeit viel zu tun. Als feministische Partei
bleibt unser Ziel die vollständige und tatsächliche Gleichstellung der
Geschlechter.
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wurde vor allem
mit unserer Hilfe auf den Weg gebracht. Wir wollen dessen Maßnahmen
konkretisieren, quantifizieren und mit konkreten Zeitschienen untersetzen.
Landesausgaben sollen künftig konsequent an Anforderungen der
Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet werden. Dies führt zu mehr Transparenz,
Qualität und Nachhaltigkeit bei der Verteilung staatlicher Ausgaben.
Geschlechtergerechte Haushaltsführung (Gender Budgeting) muss gängiges Mittel
der Haushaltsaufstellung werden. In allen Politikfeldern soll, bevor Maßnahmen
beschlossen werden, eine Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit durchgeführt
werden. Ziel ist, dass Benachteiligungen von Frauen von vornherein
ausgeschlossen werden.
In Sachsen-Anhalt soll die Sprache in öffentlichen und amtlichen Dokumenten
geschlechtergerecht sein. Wir wollen dafür verbindliche Regeln festlegen.
Verfassungskonformes Paritégesetz auf den Weg bringen
In Sachsen-Anhalt waren in dieser Legislatur zuletzt nur 20 Prozent der
Abgeordneten Frauen. Es ist an der Zeit, die politische Teilhabe von Frauen zu
stärken. Wir wollen, dass mehr Frauen aktive Rollen in Politik und Gesellschaft
übernehmen. Wir leben Geschlechtergerechtigkeit vor, bei uns Bündnisgrünen sind
mindestens 50 Prozent aller Positionen für Frauen reserviert. Die Quote ist
unser Erfolgsmodell, wie viele profilierte Politikerinnen unserer Partei
beweisen. Wir wollen für Sachsen-Anhalt ein Paritégesetz, dass die aktive und
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten unseres Landes fördert
und unter Beachtung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung sichert. Um das
Paritégesetz rechtssicher auszugestalten, wollen wir die Landesverfassung
ändern.
Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz
weiterentwickeln
Geschlechtergerechtigkeit heißt für uns, gleiche Entlohnung für gleichwertige
Arbeit. Entgeltgleichheit soll als Vergabekriterium in das Vergabegesetz des
Landes aufgenommen werden. Auch Qualifizierungs- und berufliche
Wiedereinstiegsprogramme für Frauen und Männer, die nach einer Phase der
Familienarbeit wieder den Beruf aufnehmen wollen, gehören dazu. Das
Frauenfördergesetz für den öffentlichen Dienst wollen wir weiterentwickeln. Wir
werden uns weiter dafür einsetzen, dass alle Landeseinrichtungen konsequent
familienfreundlich gestaltet werden. Wir wollen politische Leitplanken
entwickeln, die auch die Privatwirtschaft auf Familienfreundlichkeit
verpflichten.
Auf allen Ebenen muss es eine Interessenvertretung für Frauen und LSBTIQ*, ihre
Rechte und Chancen geben. Wir wollen eine unabhängige Landesbeauftragte für
Frauen und Gleichstellung, die am Landtag angesiedelt und vom Parlament zu
wählen ist, gesetzlich verankern. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in den
Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohner*innenmüssen weiterhin
hauptamtlich und weisungsfrei tätig sein. Zudem müssen sie in ihrer Arbeit so
gestärkt werden, dass sie ausschließlich mit gleichstellungsthematischen
Aufgaben betraut sind, was in den ländlichen Räumen bisher zumeist nicht der
Fall ist.Aufgrund der nachgewiesenen Benachteiligung zu Lasten von Frauen, soll
dieses Amt ausschließlich von Frauen ausgeübt werden.
Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit weniger als 25.000
Einwohner*innen wollen wir stärken. Zudem brauchen sie Austausch in der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und
Weiterbildung.
Den gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung wollen wir auf mindestens zwei
Wochen im Jahr ausweiten. Um Gleichstellungsfragen auf allen Ebenen wirksam
umzusetzen, wollen wir eine Klagebefugnis für alle Gleichstellungsbeauftragte im
Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben einführen.
Für alle Gremien des Landes und alle Entsendungen wollen wir
geschlechterparitätische Besetzung. Gleichstellungsrecht ist kein Sonderrecht
für Frauen und LSBTIQ*, sondern ein allgemeines Schutzrecht für alle
Beschäftigten vor Diskriminierungen und Benachteiligungen.
Der Landesfrauenrat als größte Dachorganisation für Fraueninteressen im Land ist
anderen Landesverbänden in sächlicher und personeller Ausstattung
gleichzustellen. Die für Sachsen-Anhalt notwendige
Landesantidiskriminierungsstelle soll dort angesiedelt werden, da auf zahlreiche
Projekterfahrungen zurückgegriffen werden kann. Aufgaben sind Studien,
Datenerfassung, Beschwerdestelle, Weiterbildung von
Gleichstellungsbeauftragt*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder
Gewerkschafter*innen.
Gründerinnen stärken
Gleichstellungs- und frauenfördernde Maßnahmen in der Wirtschaft und bei
Existenzgründungen im Land auszuweiten, hat für uns Priorität. Wir wollen ein
landesweites Gründerinnen-Programm beim Ministerium für Gleichstellung
ansiedeln. Hier sollen Frauen bei Unternehmensgründung spezifisch beraten und
entlastet werden, Gründerinnennetzwerke und Unternehmerinnen unterstützt werden.
Besondres Augenmerk ist der Ausgründung von Frauen aus Universitäten und
Hochschulen zu widmen.
Geschlechtergerechtigkeit und LSBTIQ* in den Lehrplänen
abbilden
Geschlechtsbezogene Vorurteile und stereotype Verhaltensweisen sind im
Bildungsbereich nach wie vor verbreitet. Das beeinflusst die Berufsorientierung
von Mädchen und Frauen sowie trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen und erschwert ihren Zugang zu technischen, naturwissenschaftlichen und
gehobenen Berufen. Die Vorstellung von typischen „Frauenberufen“ und
„Männerberufen“ muss bereits in der Kindertagesstätte und in der Schule
aufgebrochen werden. Außerdem muss die Unterrepräsentanz von Männern in
erzieherischen, pädagogischen und dienstleistenden Berufen beendet werden.
Prävention von Gewalt gegen Frauen, trans*, intergeschlechtlichen und nonbinären
Personen beginnt im frühen Kindesalter. Daher sollten Geschlechtervielfalt und
Geschlechtergerechtigkeit bereits Thema in Kindergarten und Schule sein. Dabei
soll es nach wie vor geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen
geben.
An Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
belegen.
Die weitere Unterstützung des Kompetenzzentrums für geschlechterechte Kinder-
und Jugendhilfe ist für uns ein klares Muss. Wir sehen Geschlechtergerechtigkeit
als Querschnittsaufgabe und verweisen auf die entsprechenden Fachkapitel.
Frauen in die Wissenschaft!
Ein jährlich stattfindender, verbindlicher „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“
bietet für alle Schüler*innen gute Möglichkeiten, in der Berufsorientierung
Geschlechterstereotype zu überwinden. Die Schulen sollen verpflichtet werden,
Angebote für Jungen in so genannten frauentypischen Berufen und Angebote für
Mädchen in so genannten männertypischen Berufen zu entwickeln und den
Zukunftstag vor- und nachzubereiten. Die Unternehmen im Land werden
aufgefordert, solche Angebote zu installieren. Wir wollen die Vernetzung
zwischen allen Aktivitäten der Arbeitsagenturen, der Handwerkskammern, der
Kommunen und anderer Akteur*innen in einer Landesstelle koordinieren. An
Universitäten wollen wir erreichen, dass mehr Frauen höhere Positionen
innehaben.
Antigewaltarbeit stärken
Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen, die Landesstelle für
Intervention und Koordination bei häuslicher Gewalt (LIKO) und die
Interventionsstellen bilden in Sachsen-Anhalt ein gutes Netzwerk, um Frauen vor
Gewalt zu schützen, sowie Betroffenen Rat und Hilfestellung zu geben. Dennoch
arbeiten sie an der Grenze der Belastbarkeit, ihre Situation ist trotz in dieser
Legislatur erreichter Verbesserungen prekär. Für Prävention und
Öffentlichkeitsarbeit sind fast keine Mittel vorhanden. Wir wollen die Arbeit
besser koordinieren und gemäß der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt) eine Landeskoordinierung, angesiedelt bei der LIKO (Landesinterventions-
und Koordinierungsstelle), einrichten.
Diese soll in ihrer Arbeit in Kooperation mit Sachsen-Anhalts künftigem LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum inklusive der LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle
Sachsen-Anhalt (DiMSA) und einschlägigen Verbänden insbesondere auch die
besonderen Bedarfe zum Schutz von lesbischen Frauen sowie trans*,
intergeschlechtlichen und nonbinären Personen berücksichtigen.
Diese soll auch Kampagnen, das Hilfetelefon u. ä, koordinieren.
Durch unsere Initiative gibt es in der Polizei Sachsen-Anhalt neben den
nebenamtlichen Ansprechpersonen für LSBTIQ* seit 2020 auch eine hauptamtliche
Ansprechperson auf Landesebene. Diese muss finanziell so ausgestattet werden, um
sie in ihrer Arbeit zu stärken.
Aus- und Fortbildungen der Polizei und des Justizpersonals zu
vorurteilsmotivierten Gewaltdelikten müssen ausgeweitet werden.
Wir brauchen ein Investitionsprogramm für Barrierefreiheit, zusätzliche
Personalstellen in Frauenhäusern und Ausweitung des neu etablierten mobilen
Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern auf das gesamte Land.
Im Finanzausgleichgesetz (FAG) soll ein fester Betrag festgeschrieben werden,
damit die Kommunen Frauenhäuser sowie Gewaltprävention sinnvoll betreiben
können.
Die Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt haben zunehmend auch mit Situationen
umzugehen, die in der bisherigen Struktur nicht aufzufangen sind. Das Land
Sachsen-Anhalt soll gemeinsam mit den Anbieter*innen eine finanziell untersetze
Strategie entwickeln, wie Frauen mit Abhängigkeiten, Hochbetagten, Migrantinnen
oder Frauen in hochgefährdeten Situationen spezifisch geholfen werden kann. Teil
dieser Strategie muss sein, Zugriff auf Dolmetscher*innenleistungen zu bekommen,
sowohl in andere phonetische Sprachen als auch in Gebärdensprache.
Es gibt auch Männer, die von Gewalt betroffen sind oder als Täter Hilfe suchen.
Die Unterstützungsangebote, die etwa über den Verein Pro Mann oder den Deutschen
Familienverband vorgehalten werden, begrüßen wir. Wir wollen sie evaluieren und
ergebnisentsprechend fortschreiben.
Frauen mit Behinderungen unterstützen
Frauen mit Behinderungen haben - wie alle Menschen - das Recht auf die freie
Entfaltung ihrer Persönlichkeit, erleben im Alltag allerdings häufig doppelte
Diskriminierung. Wir wollen sie bei der Verwirklichung ihrer gesellschaftlichen
und rechtlichen Gleichstellung sowie bei der Arbeitsplatzsuche oder dem Besuch
von nicht barrierefreien Einrichtungen unterstützen. Frauen mit Behinderungen
erleben häufiger sexuelle Gewalt und Diskriminierungen als Frauen ohne
Behinderung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiter*innen von
Beratungsstellen für diese spezifischen Belange sensibilisiert und zu
kompetenter Beratung befähigt werden.
Ehegattensplitting abschaffen
Wir favorisieren ein Steuerrecht, das Frauen nicht als Zuverdienerinnen
versteht, sondern eigenständige Existenzsicherung und daraus resultierende
eigene Rentenansprüche sichert. Das so genannte Ehegattensplitting ist aus
unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß und daher durch eine Individualbesteuerung
und eine unabhängige Kindergrundsicherung zu ersetzen. Wir werden uns für
entsprechende Initiativen im Bundesrat einsetzen.
Akzeptanz von LSBTIQ* stärken
Wir stehen für „gleiche Liebe – gleiche Rechte“. Wir haben die
Gleichberechtigung von LSBTIQ* in den vergangenen Jahren maßgeblich
vorangetrieben. So haben wir erreicht, dass der Schutz der sexuellen Identität
in die Landesverfassung aufgenommen wurde. Jetzt gilt es, diese
Absichtserklärung mit Leben zu füllen.
Wir werden uns über den Bundesrat dafür einsetzen, den Schutz der sexuellen und
geschlechtlichen Identität auch im Gleichbehandlungsartikel 3 des Grundgesetzes
zu verankern.
Aktionsprogramm zur Akzeptanz von LSBTIQ* weiterentwickeln
Wir wollen das LSBTIQ*-Aktionsprogramm der Landesregierung als zentrale,
ressortübergreifende Daueraufgabe im Land Sachsen-Anhalt für eine nachhaltige
Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*-, intergeschlechtlichen,
nonbinären sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) unter Beteiligung von LSBTIQ*-
Verbänden weiterentwickeln und Maßnahmen konsequent umsetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie
fortgeschrieben und in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt wird.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Identitäten in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und Homo- und Transphobie zu bekämpfen.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Dieser soll dazu beitragen, Vorurteile und Ressentiments gegen LSBTIQ*
abzubauen, die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen und gender- IdentitätenGenderidentitäten
u.a. über eine Landeskampagne in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern
und Homo- und Trans*-Feindlichkeit zu bekämpfen. Wir werden Kommunen ermutigen
für die Akzeptanz und zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ* ebenfalls
aktiv zu werden.
Wir wollen weniger Prüfaufträge, stattdessen mehr klar abrechenbare Aufträge.
Die bestehenden zwei halben Koordinierungsstellen wollen wir durch eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle LSBTIQ* ersetzen. Sie soll eine
Netzwerkfunktion erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Landesregierung kontinuierlich mit Nichtregierungsorganisationen
zusammenarbeitet, die sich mit den Problemen von LSBTQI* beschäftigen. Eine
unabhängige Landeskoordinierungsstelle für das gesamte Land verbessert den
fachlichen Austausch, analysiert die gesamtgesellschaftlichen Defizite und
entwickelt und setzt Ansätze zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTQI*
um.
Die beiden unabhängigen LSBTIQ*-Landeskoordinierungsstellen in Sachsen-Anhalt –
Fachstellen für Fragen zur sexuellen und geschlechtlichen Identität – wollen wir
zu einem unabhängigen LSBTIQ*- Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt bei einem
Träger mit zwei Standorten in Magdeburg und Halle zusammenfassen und es
personell und finanziell auskömmlich ausstatten. Das Landeskompetenzzentrum soll
in seiner Netzwerkfunktion mit fachlichen Austausch erweitert werden, die neu
eingerichtete LSBTIQ*-Diskriminierungs-Meldestelle Sachsen-Anhalt (DiMSA) im
Anti-Diskriminierungsschwerpunkt ausbaut sowie der Schwerpunkt Aus- und
Fortbildung von beruflichen Multiplikator*innen und Erwachsenen gestärkt werden.
Gesicherte Finanzierung von Beratungs- und Bildungsangeboten
für LSBTIQ*
Wir zeigen homo- und trans*feindlicher Diskriminierung und Gewalt die Rote
Karte. Projekten oder Organisationen, die LSBTIQ* und Angehörige und das soziale
Umfeld beraten, unterstützen, oder die für Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung in diesem Bereich tätig sind, sichern wir auskömmliche und
kontinuierliche öffentliche Mittel. Gerade in den ländlichen Räumen fehlen
Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für LSBTIQ*. Die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten sind hier oft die einzige Anlaufstelle. Wir wollen
diese stärken, um in Kooperation mit dem entwickelten LSBTIQ*-
Landeskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt vorhandene soziale und kommunale
Strukturen für LSBTIQ*-Themen zu sensibilisieren und bestenfalls kommunale
LSBTIQ*-Aktionspläne zu etablieren.
Wir wollen auch die Aufklärung, Bildung und Ausbildung von allen Pflege- und
Heilberufen, von Hebammen über Pflegekräfte bis hin zu Therapeut*innen, zum
Thema sexuelle, gender- und geschlechtliche Gender-Vielfalt intensivieren und
verbessern.
Regenbogenfamilien familienrechtlich gleichstellen
Wir wollen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Rechtsbereichen
gleichgestellt werden. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war
dafür ein zentraler Meilenstein. Nun kommt es darauf an, Regenbogenfamilien auch
familienrechtlich gleichzustellen und voll anzuerkennen. Dazu gehören für uns
die umfassende Gleichstellung für alle Personen im Sozialrecht, im Sorge- und
Adoptionsrecht, bei Pflegschaften, im Miet-, Erb-, Beamt*innen- und Steuerrecht
ebenso wie im Ausländer*innenrecht, im Abstammungsrecht und beim Recht auf
Familiengründung durch Insemination. Familienformen wie bspw. Regenbogenfamilien
und Patchworkfamilien wollen wir rechtlich absichern, um das Wohlergehen der
Kinder zu garantieren.
Wir werden entsprechende Initiativen über den Bundesrat offensiv begleiten.
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