Das Vorhaben zur Einführung einer Einzelzimmerquote für Pflegeeinrichtungen ist trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt worden. Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf liegt allerdings vor. Es gilt diese Verordnung scharf zu stellen, um den Anspruch der Bewohner*innen auf Privatsphäre und einem individuellen Rückzugsort zu stärken. Was im Strafvollzug recht ist – Recht auf eine Einzelzelle kommt 2025 – kann für den Bereich der stationären Pflege nur billig sein.
Kapitel: | VII Soziales |
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Antragsteller*in: | LFG Soziales (dort beschlossen am: 20.04.2021) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.04.2021, 08:54 |
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