Die Gesamtschule sollte bei der Aufzählung nicht fehlen. Sie stellt ebenfalls eine weitere attraktive Säule neben dem Gymnasium dar.
Bei der Berechnung um die 400.000 Euro für ein Extrabudget fehlen die Schüler*innen der Berufsbildenden Schulen. Die Summe sollte deshalb grundsätzlich gestrichen werden. Das könnte ebenfalls zu detailiert sein.
Gem. § 2 (2) unterliegt die betriebliche Ausbildung der Lernortkooperation. Dabei liegt die Entscheidung zur Personaleinstellung in den entsprechenden Berufsfeldern bei den Ausbildungsunternehmen und kann nicht staatlich angeordnet werden. Ausbildungsbetriebe haben die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, ob sie ausbilden oder nicht. Eine Garantie würde dieses Prinzip aufheben, was der frühzeitigen Vermittlung von Arbeitsplätzen ebenfalls widerspräche. Die Erstausbildung in Ausbildungsbetrieben (duale Ausbildung) sollte weiterhin im Fokus stehen.
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