Der ursprüngliche Satz ist inhatlich falsch, weil er vermittelt, dass wir den grundsätzlichen Verfahren, wie die Höhe des Rundfunksbeitrags ermittelt wird, ändern wollen. Das wollen wir gar nicht, im Gegenteil, das Verfahren soll beibehalten werden. Was wir ändern wollen, ist im Anschluss, wie über den empfohlenen Rundfunkbeitrag abgestimmt wird.
Kapitel: | IV Medienvielfalt in Sachsen-Anhalt erhalten |
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Antragsteller*in: | Mathilde Lemesle (KV Magdeburg) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 22.04.2021, 21:44 |
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