Das Widerspruchsverfahren ist für den Bürger eine zusätzliche Belastung und führt nur in wenigen Fällen zum Erfolg für die Antragsteller*innen.
Kapitel: | III Menschen- und Demokratiefeindlichkeit bekämpfen - Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | John Liebau (KV Wittenberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 13.04.2021, 12:30 |
Kommentare
Thomas Mohr:
Wenn Entscheidungen im Verfahren erneut von der selben Abteilung getroffen werden, die auch die ursprüngliche Bearbeitung inne hatte, ist dieses Widerspruchsverfahren überflüssig.