Das Widerspruchsverfahren ist für den Bürger eine zusätzliche Belastung und führt nur in wenigen Fällen zum Erfolg für die Antragsteller*innen.
| Kapitel: | III Menschen- und Demokratiefeindlichkeit bekämpfen - Demokratie stärken |
|---|---|
| Antragsteller*in: | John Liebau (KV Wittenberg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
| Angelegt: | 13.04.2021, 12:30 |

Kommentare
Thomas Mohr:
Wenn Entscheidungen im Verfahren erneut von der selben Abteilung getroffen werden, die auch die ursprüngliche Bearbeitung inne hatte, ist dieses Widerspruchsverfahren überflüssig.