Die Forderung ist in den "Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt... (RL Bau)" bereits enthalten -> Teil 1 K7 Abs. 6, wird jedoch ggf. ignoriert. Die Aufwendungen können aber ohne Probleme kontiert und in den Kostenberichten nachgewiesen werden, sind dadurch überprüfbar.
Kapitel: | IV Bauen und Wohnen |
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Antragsteller*in: | André Schlecht-Pesé (KV Dessau-Rosslau) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 22.04.2021, 18:44 |
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