In den Grundsätzen der Einleitung, in denen es um die wesentlichen Zielsetzungen für das Bauen und Wohnen geht, darf die bauliche Gestaltung als maximal den menschlichen Lebensraum prägender Aspekt nicht fehlen. Weiteres wird im Abschnitt "Integrierte Stadt- und Verkehrsplanung vom Menschen gedacht" ausgeführt, benötigt aber die Grundlage in der Einleitung.
Kapitel: | IV Bauen und Wohnen |
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Antragsteller*in: | André Schlecht-Pesé (KV Dessau-Rosslau) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 22.04.2021, 15:57 |
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