"innerhalb integrierter kommunaler Entwicklungskonzepte" -> die Formulierung soll für Land (IGEK) UND Stadt (ISEK) gelten!
"Dabei gelten die Grundsätze von Substanzerhalt und Reversibilität. " -> Diese zwei Aspekte bilden den absoluten Kern der Denkmalpflege und müssen bei allen den Denkmalschutz relativierenden Vorstellungen berücksichtigt werden. (Einfügung ist obsolet bei Streichung durch Änderungsantrag K-2-4-2850)
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