Denkmale befinden sich nicht nur im ländlichen Raum. Daher ist zunächst ein grundsätzliches Bekenntnis zum Denkmalschutz sinnvoll. Die zu streichenden Passagen suggerieren ein Erfordernis das ohnehin sehr milde Denkmalrecht des Landes weiter abzuschwächen. Dass die Denkmalschutzbehörden nur sinnvoll im gesetzten Rahmen agieren dürfen, ist aber ohnehin der Fall. Der neue Passus will Kommunen neben Privaten zukünftig bessere finanzielle Handlungsmöglichkeiten zum Denkmalerhalt eröffnen
Kapitel: | IV Bauen und Wohnen |
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Antragsteller*in: | Olaf Meister |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.04.2021, 15:17 |
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