Das geht an der denkmalpflegerischen Praxis vorbei. Die Hürden für durch Denkmalschutzbehörden veranlasste Ersatzvornahmen sind sehr hoch. Diese denkmalpflegerischen Ersatzvornahmen betreffen i.d.R. leerstehende, lange ungenutzte Gebäude. Häufig Immobilien, bei der weder Absicht noch Ansatz der Besitzer*in erkennbar ist, das Denkmal zu sichern. Der Steuerungseffekt, dass sich die Denkmalbesitzer*innen durch die Ersatzvornahme mit ihrem Denkmal auseinandersetzen und der Frage stellen müssen, ob sie in der Lage sind, das Denkmal selbst für die Allgemeinheit zu sichern, ist durchaus gewollt und im Sinne des Denkmalschutzes sinnvoll.
In Sachsen-Anhalt verfügen nur wenige Landkreise überhaupt über Mittel für solche denkmalpflegerischen Ersatzvornahmen. Die ohnehin knappen Rückläufe der Denkmalbesitzer*innen würden wir mit dieser Regelung weiter einkürzen. Das reduziert die Budgets der Kreise für denkmalpflegerische Ersatzvornahmen zusätzlich.
Kommentare