Kapitel: | IV Landwirtschaft |
---|---|
Antragsteller*in: | LFG Landwirtschaft (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 18.04.2021, 23:23 |
K-1-4-921: IV Landwirtschaft
Text
Von Zeile 922 bis 923 einfügen:
künftig vorwiegend robuste einheimische Rassen, statt anfällige Hochleistungstiere zu haben.
Die personelle Ausstattung der Veterinärbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist den gestiegenen Anforderungen des Gesetzgebers und der Gesellschaft anzupassen. Nur so kann eine Erhöhung der Kontrolldichte und die Stärkung der Vollzugs des Tierschutzes möglich werden. Das Land soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einrichten, die Probleme zu Sicherheitsvorkehrungen in Tierställen wie Brandgefahren aufgreift.
IV Landwirtschaft
Landwirtschaft prägt unsere Kulturlandschaft. Sie ist systemrelevant, sichert
unsere Lebensgrundlagen und hat große Einflüsse auf den Erhalt der
Artenvielfalt. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft verletzlich. Durch die
Klimakrise erleben wir dramatische Auswirkungen, wie extreme Trockenheit,
Starkregen und verheerende Stürme. Die Landwirtschaft ist sowohl Leidtragende
als auch Mitverursachende der Klimakrise. Neben der Klimaanpassung muss
Landwirtschaft deshalb auch ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das heutige Landwirtschaftssystem mit der Ausrichtung auf Produktionssteigerung
und Exportorientierung wollen wir grundlegend ändern. Wir wollen eine
Ökologisierung der Landwirtschaft, die allen guttut: Den Landwirt*innen, den
Tieren und Pflanzen, den Böden, den Gewässern und am Ende allen
Verbraucher*innen, die jeden Tag gesundes und nachhaltig produziertes Essen auf
dem Teller haben sollen. Dazu wollen wir schrittweise aus der Nutzung chemisch-
synthetischer Pestizide aussteigen. Die Reduzierung nach der Farm-to-Fork-
Strategie auf EU-Ebene (Strategie zur Verminderung des Einsatzes von Pestiziden)
ist dafür ein erster Schritt.
Wir wollen weniger Dünger, mehr Lebensräume für Insekten, schonendere
Bodenbearbeitung, eine Reduzierung klimarelevanter Emissionen sowie eine
effektive Anpassung an die Klimakrise. Freiwillige Umweltleistungen sollen in
der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) über den Ausgleich von
Ertragsminderungen hinaus honoriert werden. Diese Ziele wollen wir im Nationalen
Strategieplan verankern.
Europäische Subventionspolitik soll nicht nur Fläche, sondern nach Qualität und
Nachhaltigkeit der Erzeugungen fördern. Das Prinzip „Öffentliche Gelder für
öffentliche Leistungen“ wie Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie Artenvielfalt
muss endlich umgesetzt werden. Ökolandbau, Solidarische Landwirtschaft,
Direktvermarktung und regionale Versorgung sollen noch mehr an Bedeutung
gewinnen, denn für mehr Artenschutz als Produktionsziel müssen Landwirt*innen
auch entlohnt werden. Das Wohl unserer Nutztiere braucht viel mehr Beachtung.
Darüber hinaus gehen wir aktiv in den Dialog mit allen Landnutzer*innen. Eine
zukunftsfähige Landwirtschaft, die Ressourcen schützt und Artenvielfalt erhält,
gestalten wir am besten in gemeinsamer Zusammenarbeit.
Konsequente Förderung des Ökolandbaus weiterführen
Die Förderung des Ökolandbaus ist eine Erfolgsgeschichte in Sachsen-Anhalt. Seit
2016, also dem Beginn unserer Regierungsbeteiligung, hat sich der Anteil der
ökologisch bewirtschafteten Fläche von 5,2 Prozent der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 9,4 Prozent zu Beginn des Jahres 2020
erhöht. Für die kommende Wahlperiode wollen wir das Ziel von 25 Prozent
Ökolandbau erreichen und führen deshalb konsequent eine auskömmliche Förderung
fort.
Zur Stärkung des Ökolandbaus gehört für uns zudem die Beibehaltung und Bewerbung
der neu eingerichteten Ökofachschule.
Agrarräume wirksam für mehr Natur- und Artenschutz
umgestalten
Vielfältige Strukturen wie zum Beispiel Hecken und Bäume in der Agrarlandschaft
haben positive Effekte: Sie halten das Wasser, bieten Schatten, schützen gegen
Erosion und sichern die Biodiversität. Wir setzen uns für eine
standortangepasste Agrarraumgestaltung mit Schlagteilungen ein. Damit werden
Rückzugsräume für Tiere geschaffen und eine Biotopvernetzung kann realisiert
werden. Zudem unterstützen kleinteiligere Strukturen eine deutlich höhere
Anbauvielfalt, die wir dringend brauchen. Die Agrarräume bedürfen schnellstens
einer wirksameren natur- und artenschutzorientierten Gestaltung. Dafür werden
Gehölzpflanzungen einheimischer Arten, zusätzliche Feuchtareale, Streuobst und
verschiedene Formen der extensiven Weide- und Ackerbewirtschaftung benötigt. Wir
wollen, dass solche Aktivitäten im Rahmen der EU-Agrarsubventionen ermöglicht
werden und keine Nachteile wie beispielsweise einen Abzug bei Prämien erfahren.
Wir setzen uns deshalb unter anderem dafür ein, dass eine kleinteilige
Ackerbewirtschaftung mit Saumstrukturen als Öko-Regelungen (Eco-Schemes) der 1.
Säule honoriert wird. Auch soll eine Absatzförderung entsprechender Produkte wie
Obst von Streuobstwiesen und Fleisch von Weidetieren geschaffen werden.
Mit Pilotprojekten wollen wir Landwirt*innen sowie Naturschützer*innen dabei
unterstützen, gemeinsam vor Ort Konzepte zum Schutz und der Förderung der
Artenvielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Dabei beziehen wir die Wissenschaft
mit ein. Alle Betriebe haben so die Möglichkeit, mehr für den Schutz von Boden,
Gewässern, Flora und Fauna zu leisten. Schritt für Schritt gelingt so die
Ökologisierung der Landwirtschaft.
Vielfältige, humusmehrende Landwirtschaft fordern und
fördern
Die Landwirtschaft bestimmt wesentlich das Landschaftsbild, den Naturhaushalt
und den Zustand der Böden. Wir streben eine vielfältige und humusaufbauende
Landwirtschaft an und wollen unsere Förderpolitik daran ausrichten. Insbesondere
wollen wir die Erweiterung und Diversifizierung der Fruchtfolgen, den
bodenverbessernden Leguminosen- und Grünfutterbau sowie die betriebliche
Integration von Ackerbau und Tierhaltung fördern. Festmist ist ein wesentlicher
Faktor für den Humusaufbau im Boden. Stallneubauten sollen besonders gefördert
werden, wenn sie mit Einstreu- und Festmistsystemen, welche auch im Sinne des
Tierwohls sind, arbeiten.
Förderung von Streuobst verbessern
Streuobst soll zu einem wesentlichen Bestandteil des Obstmarktes im Land werden.
So können die aus Naturschutzgründen vorhandenen Streuobstflächen erhalten und
neue Streuobstflächen angelegt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die
Anforderungen in entsprechenden Förderrichtlinien an die Bewirtschaftung auf das
naturschutzfachlich Gebotene reduziert und die finanzielle Förderung erhöht
wird. In die Streuobstförderung sollen Streuobstäcker, Streuobstreihen,
aufgelassene Bäuer*innengärten sowie wertvolle einzelnstehende Obstbäume
einbezogen werden.
Auf Agroforstwirtschaft setzen
Wir wollen in der Agroforstwirtschaft das Prinzip wiederbeleben, Bäume in
ackerbaulich oder für die Tierhaltung genutzte Flächen zu integrieren. Gerade in
Trockengebieten haben Bäume positive Effekte für Klima-, Umwelt- und
Artenschutz. Durch positive Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt
steigern sie auch landwirtschaftliche Erträge. Wir setzen uns dafür ein, dass
vielfältige Agroforstsysteme im Rahmen der nächsten EU-Förderperiode einfacher
als bisher ermöglicht werden. Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt attraktive
Förderbedingungen für die Agroforstwirtschaft schafft. Ermöglicht werden soll
ein breites Spektrum an Sorten und Anbauverfahren, das verschiedene und lohnende
Nutzungsoptionen für die Landwirtinnen und Landwirte eröffnet. Besondere
Förderung verdient die Integration von hochstämmigen Obstbäumen in die
Agroforstsysteme. Sachsen-Anhalt soll Ausbildungs- und Beratungsangebote und die
Forschung zu Agroforstsystemen in den Lehr- und Versuchsanstalten des Landes
etablieren.
Weidetierhaltung erhält die Kulturlandschaft
Die Weidetierhaltung erhält unsere Kulturlandschaft und damit wichtige
Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen. Sie ist unverzichtbar zur Pflege
unserer Deiche. Damit Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde in Ruhe weiden, brauchen
sie unseren Schutz. Fachgerecht aufgestellte stromführende Zäune schützen vor
Übergriffen durch den Wolf oder den Luchs. Den Unterhalt für Herdenschutzhunde
und die Pflege der Zaunanlagen wollen wir in die Förderprogramme integrieren.
Ausgleiche für Tierverluste durch den Wolf und die Investitionen in schützende
Zäune werden weiterhin zu 100 Prozent übernommen und sollen zusätzlich mit einem
Aufwandszuschlag aufgestockt werden.
Wir wollen, dass künftig alle Weideverfahren, wie beispielsweise extensive
Mutterkuhhaltung und intensive Milchviehweide in Sachsen-Anhalt gefördert
werden. Die Höhe der Förderung soll sich dabei nach dem Grad der
Tierwohlverbesserung und nach der Naturschutzwirkung richten. Da, wo keine
Beweidung möglich ist, sollen naturschutzgerechte Mähtechniken gefördert werden.
Das Mahdregime auf ökologisch wertvollem Grünland – dazu zählen FFH-
Lebensraumtypen und geschützte Biotope wie z. B. Feuchtgrünland und Trockenrasen
– soll nach ökologischen Gesichtspunkten gefördert werden, wobei 10% der Fläche
als Schonstreifen über den Winter stehen bleiben.
Landwirtschaftlichen Bodenmarkt neu regeln
Landwirtschaft braucht Boden und ein Gesicht vor Ort. Landwirtschaftliche
Betriebe sind wichtige Akteure in den ländlichen Räumen, die Arbeitsplätze
bereitstellen und vielfältige soziale Funktionen haben. Wir wollen den
Ausverkauf des Bodens stoppen, marktbeherrschende Stellungen am Bodenmarkt und
Nachteile für die Agrarstruktur abwenden. Investor*innen , die nicht im Bereich
Landwirtschaft tätig sind, wollen wir deshalb Einhalt gebieten. Wir wollen in
einem Agrarstrukturgesetz besser die Verkäufe von landwirtschaftlicher Fläche
regeln. Dabei fokussieren wir im ersten Schritt auf eine Landesregelung zu den
Verkäufen von Anteilen an Unternehmen, den sogenannten Share-Deals, die zur Zeit
noch nicht rechtlich geregelt sind und deren Regulierung von allen gewollt ist.
Dabei orientieren wir uns an dem Leitgedanken, dass der Boden in den Besitz
derjenigen gehört, die an seinem Ort regional verankert sind und die einen
persönlichen Bezug zu diesem Boden haben. Landeseigene landwirtschaftliche
Nutzflächen sollen nicht veräußert, sondern vorrangig für Naturschutz,
Weidewirtschaft, Tierausläufe, Ökolandbau und Junglandwirt*innen bereitgestellt
werden. Wir fordern den Bund auf, den Verkauf von Flächen der Bodenverwertungs-
und verwaltungsgesellschaft (BVVG) zu stoppen und stattdessen die Flächen an die
Länder zu übertragen.
Förderung von Junglandwirt*innen weiterführen
Die aktuelle Förderung von Junglandwirt*innen in Sachsen-Anhalt zur
Existenzgründung ist bundesweit einmalig und sehr erfolgreich. Wir setzen uns
für ihre Fortführung ein, um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu
begleiten und die Ökologisierung voranzubringen. Wir wollen die Förderung auf
Quereinsteiger*innen und Nebenerwerbslandwirt*innen erweitern.
Pestizidausstieg bis 2030
Der Pestizideinsatz ist einer der größten Verursacher des
Biodiversitätsverlustes, der selbst in Naturschutzgebiete hineinreicht und immer
wieder Rückstände in Produkten des Ökolandbaus verursacht. Wir wollen bis 2025
einen Herbizidausstieg und bis 2030 den Pestizidausstieg. Dafür machen wir uns
auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene stark.
In ersten Schritten wollen wir, dass dieses auf landeseigenen Flächen umgesetzt
wird. Kurzfristig soll der Einsatz von Pestiziden auf Gewässerrandstreifen über
eine Änderung des Landes-Wassergesetzes untersagt werden, um die Abdrift in
Gewässern zu vermeiden. Um Kontrollen auszuweiten, sind die notwendigen
personellen und strukturellen Voraussetzungen beim Pflanzenschutzdienst zu
schaffen.
Gentechnikfreie Landwirtschaft
Wir wollen die Forschung, die Züchtung und den Einsatz von krankheits- und
klimarobusten Regionalsorten fördern. Deshalb wollen wir in Sachsen-Anhalt die
Pflanzenzüchtung erweitern auf Pflanzen für den Ökolandbau, die ohne alte und
neue Gentechnik, ohne Hybride und ohne weitere Eingriffe unterhalb der Zellebene
arbeitet. Wir wollen das Potenzial der Pflanzensamenbank in Gatersleben
ausschöpfen zur Weiterentwicklung von alten Sorten und um Vielfalt auf dem Acker
zu bekommen.
In Medizin und biotechnologischen Anwendungen konnten durch die Gentechnik
wichtige Fortschritte erzielt werden, während im Agrarbereich ihre Anwendung zu
neuen Problemen geführt hat. Wie bei jeder Technologie wollen wir bei alten wie
neuen gentechnischen Verfahren einerseits die Freiheit der Forschung
gewährleisten und andererseits bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt
zum Beispiel durch unkontrollierte Verbreitung ausschließen. Wir halten daher an
einem strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip
fest. Durch eine Kennzeichnungspflicht auch bei neuen gentechnischen Verfahren
sichern wir die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen.
Statt eine neue Technik zu deregulieren, wollen wir eine umfassende Agrar- und
Ernährungswende. Wir sehen in agrarökologischen Methoden einen ganzheitlichen,
vielversprechenden und schnell anwendbaren Weg, um die Ernährung unter den
Bedingungen der Klimakrise zu sichern.
Die Landwirtschaft der Zukunft ist gentechnikfrei. Deshalb wollen wir auch in
der Tierhaltung dieses Ziel umsetzen. Wir fordern die Begrenzung der
Sojafütterung auf gentechnikfreie Produkte aus Europa.
Wir wollen die freiwilligen Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben
zu gentechnikfreien Regionen unterstützen, damit Sachsen-Anhalt in das
"Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen" aufgenommen wird.
Tierwohlgerechte Haltungen auf allen Höfen
Die Tierhaltung soll in Zukunft wieder ganzheitlich sein. Das heißt: Von der
Belegung über die Geburt und Aufzucht bis zum Schlachtabtransport einschließlich
Futteranbau und Dungverwertung soll alles in einem Betrieb oder in Kooperation
mit Betrieben in der Nachbarschaft stattfinden. Das dient dem Tierwohl, schont
die Ressourcen und ermöglicht nachhaltige Landwirtschaft zum Wohle aller. Auch
werden gefährliche Übertragungswege von Seuchen nachhaltig unterbrochen,
belastende Transporte von Dung und Futter begrenzt und regionale
Wirtschaftskreisläufe gefördert.
Für mehr Tierwohl wollen wir einen grundlegenden Umbau in der Tierhaltung. Wir
wollen mehr Platz im Stall, Einstreu, Auslauf und kein Abschneiden von
Körperteilen. Bei Stallum und -Neubauten soll grundsätzlich Außenklimakontakt
für die Tiere ermöglicht werden. Die Fütterung muss tiergerecht sein und die
Tiergesundheit sicherstellen. Wir fordern, eine konsequente weitere Antibiotika-
Reduzierung in allen Tierhaltungsbereichen. Für dies alles setzen wir uns auf
Bundesebene ein. Eine mengenbezogene Tierwohlabgabe kann ein Baustein zur
Finanzierung des Umbaus sein. Der Mehraufwand der Landwirt*innen muss honoriert
werden. Kernforderungen sind beispielsweise das endgültige Verbot des
Abschneidens von Ringelschwänzen bei Ferkeln sowie ein Verbot von
Vollspaltenböden.
Schließlich wollen wir eine Umorientierung der Tierzüchtung mit dem Ziel,
künftig vorwiegend robuste einheimische Rassen, statt anfällige
Hochleistungstiere zu haben.
Die personelle Ausstattung der Veterinärbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist den gestiegenen Anforderungen des Gesetzgebers und der Gesellschaft anzupassen. Nur so kann eine Erhöhung der Kontrolldichte und die Stärkung der Vollzugs des Tierschutzes möglich werden. Das Land soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einrichten, die Probleme zu Sicherheitsvorkehrungen in Tierställen wie Brandgefahren aufgreift.
Das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten soll durch eine
Landesverordnung geregelt werden. Darin wird festgelegt, welche Tiere nicht
gehalten werden dürfen und für welche eine Ausnahme gilt. Diese Erlaubnis ist
gebunden an den Nachweis der Sachkunde, die räumlichen Voraussetzungen und ein
Führungszeugnis.
Strengere Regeln für Tiertransporte und mehr regionale
Schlachtstätten
Tiertransporte brauchen strengere Regeln, um den Tierschutz zu gewährleisten.
Bei über 30 Grad Celsius dürfen Tiertransporte nicht mehr fahren. Wir streben
an, mittelfristig die Lebendviehtransporte auf maximal 65 Straßenkilometer zu
begrenzen. In allen Regionen des Landes sollen entsprechende Schlachtstätten
vorhanden sein. Das Land soll kurzfristig mobile Schlachtstätten finanzieren.
Nachhaltige Lebensmittel aus der Region
Immer mehr Menschen wollen wissen, woher das Essen stammt, das auf ihren Tellern
landet. Sie wollen, dass es den Tieren gut geht, dass Getreide, Obst und Gemüse
ohne schädliche Stoffe hergestellt werden. Sie fragen immer mehr Produkte nach,
die nicht weit gefahren oder geflogen werden. Für umweltbewusste Ernährung, für
Lebensmittel, die nachhaltig und tierwohlgerecht produziert wurden, sind die
Menschen auch bereit, angemessen zu bezahlen. Deshalb unterstützen wir die
Direktvermarktung und die Entwicklung regionaler Wirtschaftskreisläufe mit allen
Kräften. Zur Umsetzung der Regionalität brauchen wir mehr verarbeitende Betriebe
wie Molkereien, Mostereien und Getreidemühlen. Wir setzen uns dafür ein, dass
Lebensmittel mehr Wertschätzung erfahren und weniger verschwendet werden.
Verbraucher*innen einbeziehen und faire Preise für die
Landwirtschaft
Die Agrarwende muss Hand in Hand mit der Ernährungwende gehen. Mit einer
Kampagne wollen die Bevölkerung besser informieren, wie man sich mit
pflanzlichen Lebensmitteln gesund ernähren kann.
Wir wollen für alle Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft neben
einer transparenten Herkunftskennzeichnung eine vierstufige Kennzeichnung zum
Produktionsverfahren analog zur jetzigen Eierkennzeichnung. Dann haben die
Verbraucher*innen die Möglichkeit, sich bewusst zu entscheiden. Eine
transparente Kennzeichnung ist ein Baustein für faire Preise.
Darüber hinaus bedarf es weiterer Schritte, damit Betriebe fair und auskömmlich
für die landwirtschaftlichen Rohprodukte bezahlt werden. Dieses Erfordernis
sehen wir besonders beim Milchmarkt. Wir kämpfen deshalb weiterhin für bessere
Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeuger*innen und Molkereien und für ein
Milchmarktkriseninstrument auf EU-Ebene. Damit sollen die Preise stabilisiert
werden, indem die Überschüsse an Milch befristet in Krisenzeiten und angepasst
an die europäische Nachfrage reduziert werden.
Die Möglichkeit zur Teilnahme am EU-Schulobst-, Gemüse- und Milchprogramm soll
für alle Einrichtungen gelten – das bedeutet auch, die bürokratischen Hürden für
die Teilnahme zu senken.
Von Zeile 922 bis 923 einfügen:
künftig vorwiegend robuste einheimische Rassen, statt anfällige Hochleistungstiere zu haben.
Die personelle Ausstattung der Veterinärbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist den gestiegenen Anforderungen des Gesetzgebers und der Gesellschaft anzupassen. Nur so kann eine Erhöhung der Kontrolldichte und die Stärkung der Vollzugs des Tierschutzes möglich werden. Das Land soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einrichten, die Probleme zu Sicherheitsvorkehrungen in Tierställen wie Brandgefahren aufgreift.
IV Landwirtschaft
Landwirtschaft prägt unsere Kulturlandschaft. Sie ist systemrelevant, sichert
unsere Lebensgrundlagen und hat große Einflüsse auf den Erhalt der
Artenvielfalt. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft verletzlich. Durch die
Klimakrise erleben wir dramatische Auswirkungen, wie extreme Trockenheit,
Starkregen und verheerende Stürme. Die Landwirtschaft ist sowohl Leidtragende
als auch Mitverursachende der Klimakrise. Neben der Klimaanpassung muss
Landwirtschaft deshalb auch ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das heutige Landwirtschaftssystem mit der Ausrichtung auf Produktionssteigerung
und Exportorientierung wollen wir grundlegend ändern. Wir wollen eine
Ökologisierung der Landwirtschaft, die allen guttut: Den Landwirt*innen, den
Tieren und Pflanzen, den Böden, den Gewässern und am Ende allen
Verbraucher*innen, die jeden Tag gesundes und nachhaltig produziertes Essen auf
dem Teller haben sollen. Dazu wollen wir schrittweise aus der Nutzung chemisch-
synthetischer Pestizide aussteigen. Die Reduzierung nach der Farm-to-Fork-
Strategie auf EU-Ebene (Strategie zur Verminderung des Einsatzes von Pestiziden)
ist dafür ein erster Schritt.
Wir wollen weniger Dünger, mehr Lebensräume für Insekten, schonendere
Bodenbearbeitung, eine Reduzierung klimarelevanter Emissionen sowie eine
effektive Anpassung an die Klimakrise. Freiwillige Umweltleistungen sollen in
der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) über den Ausgleich von
Ertragsminderungen hinaus honoriert werden. Diese Ziele wollen wir im Nationalen
Strategieplan verankern.
Europäische Subventionspolitik soll nicht nur Fläche, sondern nach Qualität und
Nachhaltigkeit der Erzeugungen fördern. Das Prinzip „Öffentliche Gelder für
öffentliche Leistungen“ wie Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie Artenvielfalt
muss endlich umgesetzt werden. Ökolandbau, Solidarische Landwirtschaft,
Direktvermarktung und regionale Versorgung sollen noch mehr an Bedeutung
gewinnen, denn für mehr Artenschutz als Produktionsziel müssen Landwirt*innen
auch entlohnt werden. Das Wohl unserer Nutztiere braucht viel mehr Beachtung.
Darüber hinaus gehen wir aktiv in den Dialog mit allen Landnutzer*innen. Eine
zukunftsfähige Landwirtschaft, die Ressourcen schützt und Artenvielfalt erhält,
gestalten wir am besten in gemeinsamer Zusammenarbeit.
Konsequente Förderung des Ökolandbaus weiterführen
Die Förderung des Ökolandbaus ist eine Erfolgsgeschichte in Sachsen-Anhalt. Seit
2016, also dem Beginn unserer Regierungsbeteiligung, hat sich der Anteil der
ökologisch bewirtschafteten Fläche von 5,2 Prozent der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 9,4 Prozent zu Beginn des Jahres 2020
erhöht. Für die kommende Wahlperiode wollen wir das Ziel von 25 Prozent
Ökolandbau erreichen und führen deshalb konsequent eine auskömmliche Förderung
fort.
Zur Stärkung des Ökolandbaus gehört für uns zudem die Beibehaltung und Bewerbung
der neu eingerichteten Ökofachschule.
Agrarräume wirksam für mehr Natur- und Artenschutz
umgestalten
Vielfältige Strukturen wie zum Beispiel Hecken und Bäume in der Agrarlandschaft
haben positive Effekte: Sie halten das Wasser, bieten Schatten, schützen gegen
Erosion und sichern die Biodiversität. Wir setzen uns für eine
standortangepasste Agrarraumgestaltung mit Schlagteilungen ein. Damit werden
Rückzugsräume für Tiere geschaffen und eine Biotopvernetzung kann realisiert
werden. Zudem unterstützen kleinteiligere Strukturen eine deutlich höhere
Anbauvielfalt, die wir dringend brauchen. Die Agrarräume bedürfen schnellstens
einer wirksameren natur- und artenschutzorientierten Gestaltung. Dafür werden
Gehölzpflanzungen einheimischer Arten, zusätzliche Feuchtareale, Streuobst und
verschiedene Formen der extensiven Weide- und Ackerbewirtschaftung benötigt. Wir
wollen, dass solche Aktivitäten im Rahmen der EU-Agrarsubventionen ermöglicht
werden und keine Nachteile wie beispielsweise einen Abzug bei Prämien erfahren.
Wir setzen uns deshalb unter anderem dafür ein, dass eine kleinteilige
Ackerbewirtschaftung mit Saumstrukturen als Öko-Regelungen (Eco-Schemes) der 1.
Säule honoriert wird. Auch soll eine Absatzförderung entsprechender Produkte wie
Obst von Streuobstwiesen und Fleisch von Weidetieren geschaffen werden.
Mit Pilotprojekten wollen wir Landwirt*innen sowie Naturschützer*innen dabei
unterstützen, gemeinsam vor Ort Konzepte zum Schutz und der Förderung der
Artenvielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Dabei beziehen wir die Wissenschaft
mit ein. Alle Betriebe haben so die Möglichkeit, mehr für den Schutz von Boden,
Gewässern, Flora und Fauna zu leisten. Schritt für Schritt gelingt so die
Ökologisierung der Landwirtschaft.
Vielfältige, humusmehrende Landwirtschaft fordern und
fördern
Die Landwirtschaft bestimmt wesentlich das Landschaftsbild, den Naturhaushalt
und den Zustand der Böden. Wir streben eine vielfältige und humusaufbauende
Landwirtschaft an und wollen unsere Förderpolitik daran ausrichten. Insbesondere
wollen wir die Erweiterung und Diversifizierung der Fruchtfolgen, den
bodenverbessernden Leguminosen- und Grünfutterbau sowie die betriebliche
Integration von Ackerbau und Tierhaltung fördern. Festmist ist ein wesentlicher
Faktor für den Humusaufbau im Boden. Stallneubauten sollen besonders gefördert
werden, wenn sie mit Einstreu- und Festmistsystemen, welche auch im Sinne des
Tierwohls sind, arbeiten.
Förderung von Streuobst verbessern
Streuobst soll zu einem wesentlichen Bestandteil des Obstmarktes im Land werden.
So können die aus Naturschutzgründen vorhandenen Streuobstflächen erhalten und
neue Streuobstflächen angelegt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die
Anforderungen in entsprechenden Förderrichtlinien an die Bewirtschaftung auf das
naturschutzfachlich Gebotene reduziert und die finanzielle Förderung erhöht
wird. In die Streuobstförderung sollen Streuobstäcker, Streuobstreihen,
aufgelassene Bäuer*innengärten sowie wertvolle einzelnstehende Obstbäume
einbezogen werden.
Auf Agroforstwirtschaft setzen
Wir wollen in der Agroforstwirtschaft das Prinzip wiederbeleben, Bäume in
ackerbaulich oder für die Tierhaltung genutzte Flächen zu integrieren. Gerade in
Trockengebieten haben Bäume positive Effekte für Klima-, Umwelt- und
Artenschutz. Durch positive Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt
steigern sie auch landwirtschaftliche Erträge. Wir setzen uns dafür ein, dass
vielfältige Agroforstsysteme im Rahmen der nächsten EU-Förderperiode einfacher
als bisher ermöglicht werden. Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt attraktive
Förderbedingungen für die Agroforstwirtschaft schafft. Ermöglicht werden soll
ein breites Spektrum an Sorten und Anbauverfahren, das verschiedene und lohnende
Nutzungsoptionen für die Landwirtinnen und Landwirte eröffnet. Besondere
Förderung verdient die Integration von hochstämmigen Obstbäumen in die
Agroforstsysteme. Sachsen-Anhalt soll Ausbildungs- und Beratungsangebote und die
Forschung zu Agroforstsystemen in den Lehr- und Versuchsanstalten des Landes
etablieren.
Weidetierhaltung erhält die Kulturlandschaft
Die Weidetierhaltung erhält unsere Kulturlandschaft und damit wichtige
Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen. Sie ist unverzichtbar zur Pflege
unserer Deiche. Damit Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde in Ruhe weiden, brauchen
sie unseren Schutz. Fachgerecht aufgestellte stromführende Zäune schützen vor
Übergriffen durch den Wolf oder den Luchs. Den Unterhalt für Herdenschutzhunde
und die Pflege der Zaunanlagen wollen wir in die Förderprogramme integrieren.
Ausgleiche für Tierverluste durch den Wolf und die Investitionen in schützende
Zäune werden weiterhin zu 100 Prozent übernommen und sollen zusätzlich mit einem
Aufwandszuschlag aufgestockt werden.
Wir wollen, dass künftig alle Weideverfahren, wie beispielsweise extensive
Mutterkuhhaltung und intensive Milchviehweide in Sachsen-Anhalt gefördert
werden. Die Höhe der Förderung soll sich dabei nach dem Grad der
Tierwohlverbesserung und nach der Naturschutzwirkung richten. Da, wo keine
Beweidung möglich ist, sollen naturschutzgerechte Mähtechniken gefördert werden.
Das Mahdregime auf ökologisch wertvollem Grünland – dazu zählen FFH-
Lebensraumtypen und geschützte Biotope wie z. B. Feuchtgrünland und Trockenrasen
– soll nach ökologischen Gesichtspunkten gefördert werden, wobei 10% der Fläche
als Schonstreifen über den Winter stehen bleiben.
Landwirtschaftlichen Bodenmarkt neu regeln
Landwirtschaft braucht Boden und ein Gesicht vor Ort. Landwirtschaftliche
Betriebe sind wichtige Akteure in den ländlichen Räumen, die Arbeitsplätze
bereitstellen und vielfältige soziale Funktionen haben. Wir wollen den
Ausverkauf des Bodens stoppen, marktbeherrschende Stellungen am Bodenmarkt und
Nachteile für die Agrarstruktur abwenden. Investor*innen , die nicht im Bereich
Landwirtschaft tätig sind, wollen wir deshalb Einhalt gebieten. Wir wollen in
einem Agrarstrukturgesetz besser die Verkäufe von landwirtschaftlicher Fläche
regeln. Dabei fokussieren wir im ersten Schritt auf eine Landesregelung zu den
Verkäufen von Anteilen an Unternehmen, den sogenannten Share-Deals, die zur Zeit
noch nicht rechtlich geregelt sind und deren Regulierung von allen gewollt ist.
Dabei orientieren wir uns an dem Leitgedanken, dass der Boden in den Besitz
derjenigen gehört, die an seinem Ort regional verankert sind und die einen
persönlichen Bezug zu diesem Boden haben. Landeseigene landwirtschaftliche
Nutzflächen sollen nicht veräußert, sondern vorrangig für Naturschutz,
Weidewirtschaft, Tierausläufe, Ökolandbau und Junglandwirt*innen bereitgestellt
werden. Wir fordern den Bund auf, den Verkauf von Flächen der Bodenverwertungs-
und verwaltungsgesellschaft (BVVG) zu stoppen und stattdessen die Flächen an die
Länder zu übertragen.
Förderung von Junglandwirt*innen weiterführen
Die aktuelle Förderung von Junglandwirt*innen in Sachsen-Anhalt zur
Existenzgründung ist bundesweit einmalig und sehr erfolgreich. Wir setzen uns
für ihre Fortführung ein, um den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu
begleiten und die Ökologisierung voranzubringen. Wir wollen die Förderung auf
Quereinsteiger*innen und Nebenerwerbslandwirt*innen erweitern.
Pestizidausstieg bis 2030
Der Pestizideinsatz ist einer der größten Verursacher des
Biodiversitätsverlustes, der selbst in Naturschutzgebiete hineinreicht und immer
wieder Rückstände in Produkten des Ökolandbaus verursacht. Wir wollen bis 2025
einen Herbizidausstieg und bis 2030 den Pestizidausstieg. Dafür machen wir uns
auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene stark.
In ersten Schritten wollen wir, dass dieses auf landeseigenen Flächen umgesetzt
wird. Kurzfristig soll der Einsatz von Pestiziden auf Gewässerrandstreifen über
eine Änderung des Landes-Wassergesetzes untersagt werden, um die Abdrift in
Gewässern zu vermeiden. Um Kontrollen auszuweiten, sind die notwendigen
personellen und strukturellen Voraussetzungen beim Pflanzenschutzdienst zu
schaffen.
Gentechnikfreie Landwirtschaft
Wir wollen die Forschung, die Züchtung und den Einsatz von krankheits- und
klimarobusten Regionalsorten fördern. Deshalb wollen wir in Sachsen-Anhalt die
Pflanzenzüchtung erweitern auf Pflanzen für den Ökolandbau, die ohne alte und
neue Gentechnik, ohne Hybride und ohne weitere Eingriffe unterhalb der Zellebene
arbeitet. Wir wollen das Potenzial der Pflanzensamenbank in Gatersleben
ausschöpfen zur Weiterentwicklung von alten Sorten und um Vielfalt auf dem Acker
zu bekommen.
In Medizin und biotechnologischen Anwendungen konnten durch die Gentechnik
wichtige Fortschritte erzielt werden, während im Agrarbereich ihre Anwendung zu
neuen Problemen geführt hat. Wie bei jeder Technologie wollen wir bei alten wie
neuen gentechnischen Verfahren einerseits die Freiheit der Forschung
gewährleisten und andererseits bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt
zum Beispiel durch unkontrollierte Verbreitung ausschließen. Wir halten daher an
einem strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip
fest. Durch eine Kennzeichnungspflicht auch bei neuen gentechnischen Verfahren
sichern wir die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen.
Statt eine neue Technik zu deregulieren, wollen wir eine umfassende Agrar- und
Ernährungswende. Wir sehen in agrarökologischen Methoden einen ganzheitlichen,
vielversprechenden und schnell anwendbaren Weg, um die Ernährung unter den
Bedingungen der Klimakrise zu sichern.
Die Landwirtschaft der Zukunft ist gentechnikfrei. Deshalb wollen wir auch in
der Tierhaltung dieses Ziel umsetzen. Wir fordern die Begrenzung der
Sojafütterung auf gentechnikfreie Produkte aus Europa.
Wir wollen die freiwilligen Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben
zu gentechnikfreien Regionen unterstützen, damit Sachsen-Anhalt in das
"Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen" aufgenommen wird.
Tierwohlgerechte Haltungen auf allen Höfen
Die Tierhaltung soll in Zukunft wieder ganzheitlich sein. Das heißt: Von der
Belegung über die Geburt und Aufzucht bis zum Schlachtabtransport einschließlich
Futteranbau und Dungverwertung soll alles in einem Betrieb oder in Kooperation
mit Betrieben in der Nachbarschaft stattfinden. Das dient dem Tierwohl, schont
die Ressourcen und ermöglicht nachhaltige Landwirtschaft zum Wohle aller. Auch
werden gefährliche Übertragungswege von Seuchen nachhaltig unterbrochen,
belastende Transporte von Dung und Futter begrenzt und regionale
Wirtschaftskreisläufe gefördert.
Für mehr Tierwohl wollen wir einen grundlegenden Umbau in der Tierhaltung. Wir
wollen mehr Platz im Stall, Einstreu, Auslauf und kein Abschneiden von
Körperteilen. Bei Stallum und -Neubauten soll grundsätzlich Außenklimakontakt
für die Tiere ermöglicht werden. Die Fütterung muss tiergerecht sein und die
Tiergesundheit sicherstellen. Wir fordern, eine konsequente weitere Antibiotika-
Reduzierung in allen Tierhaltungsbereichen. Für dies alles setzen wir uns auf
Bundesebene ein. Eine mengenbezogene Tierwohlabgabe kann ein Baustein zur
Finanzierung des Umbaus sein. Der Mehraufwand der Landwirt*innen muss honoriert
werden. Kernforderungen sind beispielsweise das endgültige Verbot des
Abschneidens von Ringelschwänzen bei Ferkeln sowie ein Verbot von
Vollspaltenböden.
Schließlich wollen wir eine Umorientierung der Tierzüchtung mit dem Ziel,
künftig vorwiegend robuste einheimische Rassen, statt anfällige
Hochleistungstiere zu haben.
Die personelle Ausstattung der Veterinärbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist den gestiegenen Anforderungen des Gesetzgebers und der Gesellschaft anzupassen. Nur so kann eine Erhöhung der Kontrolldichte und die Stärkung der Vollzugs des Tierschutzes möglich werden. Das Land soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einrichten, die Probleme zu Sicherheitsvorkehrungen in Tierställen wie Brandgefahren aufgreift.
Das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten soll durch eine
Landesverordnung geregelt werden. Darin wird festgelegt, welche Tiere nicht
gehalten werden dürfen und für welche eine Ausnahme gilt. Diese Erlaubnis ist
gebunden an den Nachweis der Sachkunde, die räumlichen Voraussetzungen und ein
Führungszeugnis.
Strengere Regeln für Tiertransporte und mehr regionale
Schlachtstätten
Tiertransporte brauchen strengere Regeln, um den Tierschutz zu gewährleisten.
Bei über 30 Grad Celsius dürfen Tiertransporte nicht mehr fahren. Wir streben
an, mittelfristig die Lebendviehtransporte auf maximal 65 Straßenkilometer zu
begrenzen. In allen Regionen des Landes sollen entsprechende Schlachtstätten
vorhanden sein. Das Land soll kurzfristig mobile Schlachtstätten finanzieren.
Nachhaltige Lebensmittel aus der Region
Immer mehr Menschen wollen wissen, woher das Essen stammt, das auf ihren Tellern
landet. Sie wollen, dass es den Tieren gut geht, dass Getreide, Obst und Gemüse
ohne schädliche Stoffe hergestellt werden. Sie fragen immer mehr Produkte nach,
die nicht weit gefahren oder geflogen werden. Für umweltbewusste Ernährung, für
Lebensmittel, die nachhaltig und tierwohlgerecht produziert wurden, sind die
Menschen auch bereit, angemessen zu bezahlen. Deshalb unterstützen wir die
Direktvermarktung und die Entwicklung regionaler Wirtschaftskreisläufe mit allen
Kräften. Zur Umsetzung der Regionalität brauchen wir mehr verarbeitende Betriebe
wie Molkereien, Mostereien und Getreidemühlen. Wir setzen uns dafür ein, dass
Lebensmittel mehr Wertschätzung erfahren und weniger verschwendet werden.
Verbraucher*innen einbeziehen und faire Preise für die
Landwirtschaft
Die Agrarwende muss Hand in Hand mit der Ernährungwende gehen. Mit einer
Kampagne wollen die Bevölkerung besser informieren, wie man sich mit
pflanzlichen Lebensmitteln gesund ernähren kann.
Wir wollen für alle Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft neben
einer transparenten Herkunftskennzeichnung eine vierstufige Kennzeichnung zum
Produktionsverfahren analog zur jetzigen Eierkennzeichnung. Dann haben die
Verbraucher*innen die Möglichkeit, sich bewusst zu entscheiden. Eine
transparente Kennzeichnung ist ein Baustein für faire Preise.
Darüber hinaus bedarf es weiterer Schritte, damit Betriebe fair und auskömmlich
für die landwirtschaftlichen Rohprodukte bezahlt werden. Dieses Erfordernis
sehen wir besonders beim Milchmarkt. Wir kämpfen deshalb weiterhin für bessere
Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeuger*innen und Molkereien und für ein
Milchmarktkriseninstrument auf EU-Ebene. Damit sollen die Preise stabilisiert
werden, indem die Überschüsse an Milch befristet in Krisenzeiten und angepasst
an die europäische Nachfrage reduziert werden.
Die Möglichkeit zur Teilnahme am EU-Schulobst-, Gemüse- und Milchprogramm soll
für alle Einrichtungen gelten – das bedeutet auch, die bürokratischen Hürden für
die Teilnahme zu senken.
Kommentare
Angelika Ophagen:
"Die personelle Ausstattung der Veterinärbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist den gestiegenen Anforderungen des Gesetzgebers und der Gesellschaft anzupassen. Nur so kann eine Erhöhung der Kontrolldichte und ein Stärkung des Vollzugs des Tierschutzes ermöglicht werden. Das Land soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einrichten, die Probleme zu Sicherheitsvorkehrungen in Tierställen wie Brandmaßnahmen aufgreift."