Sachsen-Anhalt praktiziert bis dato einen liberalen Umgang mit Wildtieren in privater Haltung fernab von professionell geführten Zoos und Tierparks. Dies entspricht nicht unserer Zielvorstellung im Rahmen eines möglichst weitgehenden Tierschutzes. Wir schlagen daher eine Verschärfung im Sinne einer sachkundigen Haltung und im Sinne der Tiere vor. Bei gefährlichen Wildtieren kommt zudem der Faktor der öffentlichen Sicherheit hinzu. Unser Ziel: Die Zahl der privat gehaltenen Tiere zu begrenzen und an die genannten Vorraussetzungen zu koppeln.
Kapitel: | III Umwelt- und Naturschutz |
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Antragsteller*in: | Dennis Helmich (KV Halle) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2021, 19:08 |
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