Von der LFG Ökologie am 16.4.2021 beschlossen.
Kapitel: | III Umwelt- und Naturschutz |
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Antragsteller*in: | LFG Ökologie (dort beschlossen am: 16.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 18.04.2021, 22:03 |
Kapitel: | III Umwelt- und Naturschutz |
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Antragsteller*in: | LFG Ökologie (dort beschlossen am: 16.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 18.04.2021, 22:03 |
Wir wollen unseren Enkelkindern eine lebenswerte Welt hinterlassen. Es ist daher unsere zentrale Aufgabe, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Neben Klimaschutz haben wir vor allem Umwelt- und Naturschutz im Blick. Wir setzen auf die ökologische Modernisierung in allen Lebensbereichen.
Der Schutz der Natur geht uns alle an. Intakte Landschaften, saubere Gewässer, unbelastete Böden und vielfältige Tier- und Pflanzenarten sind bestimmend für die Lebensqualität. Sie bilden die Grundlage für wichtige Ökosystemleistungen wie sauberes Wasser, Bestäubung und Bodenfruchtbarkeit. Deshalb muss Naturschutz auch intensiv genutzte Räume wie Ortschaften und landwirtschaftliche Nutzflächen mit einbeziehen.
Wälder haben im Gegensatz zu Forsten vielfältigere Funktionen. Sie tragen in höherem Maße zur Stabilität des Klimas bei, indem sie mehr CO2 und Wasser speichern und den Boden besser vor Erosion schützen. Wälder sind strukturreicher Lebensraum für Flora und Fauna, und damit artenreicher. Sie nehmen daher eine zentrale Rolle im Umwelt- und Klimaschutz ein.
Den bisherigen Umbau von Monokulturen hin zu naturnahen klimastabilen Mischwäldern mit einheimischen Gehölzen aus regionalen Herkünften wollen wir weiterverfolgen. Wir wollen die Waldbesitzer*innen bei der langfristigen Umwandlung der Forste in naturnahe bewirtschaftete Wälder begleiten. Dafür wollen wir finanzielle Mittel bereitstellen, umfassende Beratung anbieten und begleitende Forschung unterstützen. Die vorbildliche an Klimaschutz und Artenreichtum ausgerichtete Arbeit des Landesforstbetriebes wollen wir stärken. Dazu sollen die Reviere schrittweise verkleinert und FSC-zertifiziert werden, der Aufbau von Waldrändern verstetigt und möglichst bodenschonendere Bearbeitungsmethoden eingeführt werden.
Großschutzgebiete schützen Flora und Fauna; gleichzeitig sind sie eine Chance für die Menschen in den Regionen und auch für den Tourismus. Daher setzen wir uns dafür ein, dass sie gefördert und, wo fachlich sinnvoll, erweitert werden.
Der Nationalpark Harz ist und bleibt eine länderübergreifende Erfolgsgeschichte. Naturschutz hat hier oberste Priorität. Wir sprechen uns klar für einen naturnahen Tourismus und gegen Großprojekte, wie zum Beispiel die Seilbahn auf dem Winterberg in Schierke, aus.
Die personelle und finanzielle Stärkung unserer Biosphärenreservate wollen wir sicherstellen.
Die Anerkennung des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservates Drömling ist auf einem guten Weg und soll Naturschutz und Tourismus in der Region stärken. Die Anerkennung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz als UNESCO-Biosphärenreservat wollen wir weiter vorantreiben. Sie ist wichtig, um ein Verwaltungs- und Informationszentrum zu schaffen, welches als Leuchtturmprojekt weit in das Land strahlt, Schutzgebiete sichert und den Tourismus in der Region fördert.
Die anerkannten Naturschutzverbände erledigen ehrenamtlich wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Das Ehrenamt im Naturschutz braucht daher eine stärkere Würdigung.
Die Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände müssen stärker in die Entwicklung der Natura 2000-Kulisse mit Aufgabenübertragung und Kostenerstattung eingebunden werden.
Biodiversität, sichert unsere Lebensgrundlagen. Wenn Tiere, Pflanzen und Pilze aussterben, kommen ganze Ökosysteme ins Ungleichgewicht und drohen schlimmstenfalls zu kollabieren. Damit sind auch unsere Lebensgrundlagen wie unsere Nahrung, Trinkwasser und saubere Luft in Gefahr. Daher setzen wir alles daran, das Artensterben zu stoppen.
Ein Erfolgsmodell zum Erhalt der Biodiversität ist die Artensofortförderung, die in dieser Legislatur ins Leben gerufen wurde. Viele kleine Projekte, die jahrelang in den Schubladen gewartet haben, wurden zügig und direkt vor Ort umgesetzt. Das Programm soll weiterhin mit fünf Millionen Euro jährlich fortgesetzt werden.
Ebenso wichtig sind auch Förderprogramme, die eine langfristige Pflege, Entwicklung und den Ausbau von Flächen gewährleisten, die für den Naturschutz relevant sind. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Mittel aus Bundesprogrammen, wie die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) ausgebaut werden. Die Sicherstellung einer ausreichenden Kofinanzierung aus Landesmitteln ist eine Voraussetzung für den weiteren Ausbau von Bundes- und EU-Förderprogrammen.
Für 19 Arten tragen wir in Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwortung. Die Anstrengungen um die Großtrappe, die nur noch in Sachsen-Anhalt und Brandenburg lebt, zeigen bereits erste Erfolge. Diesen Weg wollen wir weitergehen, indem wir den Förderverein Großtrappenschutz e.V. weiterhin unterstützen. Wir wollen die Großtrappe im Vogelschutzgebiet „Zerbster Land“ wieder ansiedeln.
Einige dieser Arten, wie der Rotmilan, haben in Sachsen-Anhalt ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt. Darum wollen wir das Heineanum in Halberstadt als Kompetenzzentrum für Greifvögel bei Projekten, die die Landwirtschaft und den Schutz des Rotmilans zusammenbringen, weiter unterstützen.
Außerdem wollen wir den Bau und Betrieb des zu schaffenden Informationszentrums am Stausee Kelbra zu den dort rastenden Kranichen sichern und stehen zu einer langfristigen Finanzierung des Storchenhofs Loburg.
Der Wolf ist nach internationalen, europäischen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützt und muss dies bleiben. Der Umgang mit dem Wolf ist mit der Leitlinie Wolf klar geregelt. Die Arbeit des Wolfskompetenzzentrums wollen wir fortführen.
Unser Ziel ist, dass der Wolf und die Weidetiere koexistieren können. Dies erreichen wir durch einen Dreiklang aus Beraten – Schützen – Entschädigen. Denn Herdenschutz ist Wolfschutz. Die Neueinrichtung und Modernisierung von Weidesystemen wollen wir weiterhin fördern und um die laufenden Kosten für die Zaunerhaltung und der Herdenschutzhunde ausweiten. Verluste durch den Wolf müssen rasch und unbürokratisch ausgeglichen werden.
Die Insekten sind in besonderer Weise vom Artensterben betroffen. So hat beispielsweise in den letzten 30 Jahren die Biomasse der fliegenden Insekten um 75 Prozent abgenommen. Wachsende Rote Listen sind ein weiteres Warnsignal. Dabei sind Insekten von zentraler Bedeutung für die Ökosysteme. Sie bestäuben die Pflanzen, liefern einen wichtigen Beitrag zur Fruchtbarkeit von Böden und sind Nahrung für eine Vielzahl anderer Tiere. Das Insektensterben muss deshalb gestoppt werden.
Weitere Biotopverbünde müssen geschaffen werden, damit jeder einzelne Lebensraum von Tieren und Pflanzen aufgewertet wird. Zielführend hierfür ist ein sachsen-anhaltisches Netz von Wildnisflächen als Refugium bedrohter Arten und Lebensräume.
Wir wollen mehr landeseigene Flächen für den Biotopverbund einsetzen und Biotopflächen durch das Land erwerben. Neben der Flächenbereitstellung müssen Beratung und Umsetzung ausgebaut werden. Der Biotopverbund muss in allen Bereichen forciert werden. Ausdauernde Strukturen wie Hecken und Säume bilden die Grundlage dafür und werden ergänzt durch temporäre Strukturen wie Blühstreifen. Dafür wollen wir Geld im Haushalt verankern. Darüber hinaus sollen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Biotopverbünde vorrangig berücksichtigt werden.
Die NATURA 2000-Gebiete fördern den Arten- und Biotopschutz. In dieser Legislatur wurden sie endlich rechtlich abgesichert, so dass alle Beteiligten Sicherheit haben. Um die NATURA 2000-Flächen in einen guten Entwicklungszustand zu überführen, sind Management- und Pflegepläne, wo sie noch fehlen, zeitnah zu erstellen und unverzüglich umzusetzen. Bei ihrem Vollzug ist die Einbeziehung der
Naturschutzverbände zu verbessern.
Zur Erreichung der genannten Ziele und Verpflichtungen des Landes im Bereich Natur- und Umweltschutz sowie der Biodiversitätsziele im Bereich Land- und Forstwirtschaft ist ein landesweites Netz freier biologischer Stationen zu etablieren. Dazu sind die im Land vorhandenen Strukturen bereits aktiver Akteure zu stärken und zur Sicherung eines flächendeckenden Netzes auch neue Stationen aufzubauen.
Das Grüne Band wurde im November 2019 in Sachsen-Anhalt per Gesetz als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Der besondere Wert des Grünen Bandes liegt in der einmaligen Verbindung von vielfältigen Biotopstrukturen mit Resten der historischen Grenzbefestigungsanlagen. Mit der Ausweisung wird der Erhalt dieser einzigartigen Naturräume sichergestellt und die Weiterentwicklung der Erinnerungskultur gewährleistet.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz zur Ausweisung mit Leben erfüllt wird. In den kommenden Jahren wollen wir die erforderlichen Pläne (Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan) erstellen, weiterentwickeln und umsetzen, um gemeinsam mit den Flächeneigentümer*innen und -nutzer*innen Naturschutz und Erinnerungskultur konkret zusammenzubringen. Das Grüne Band eignet sich ideal für eine Verknüpfung von Naturschutz und sanftem Tourismus. Deshalb setzen wir uns für Investitionen in die touristische Infrastruktur entlang des Grünen Bandes ein und bauen die Zusammenarbeit mit den regionalen Akteur*innen und den Tourismusverbänden aus.
Saubere Luft ist in vielen Teilen des Landes keine Selbstverständlichkeit. Noch immer ist dort die Belastung der Luft durch Feinstaub und Stickoxide viel zu hoch. Dies verursacht schwere Gesundheitsschäden wie Asthma und andere Atemwegserkrankungen, vor allem bei Kindern. Mit der Umsetzung der Luftreinhaltepläne haben wir erreicht, dass Sachsen-Anhalt 2018 erstmals die EU-Grenzwerte eingehalten hat. Dieser erste Erfolg muss Standard werden. Wir setzen uns für weitere Maßnahmen ein, damit die Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft dauerhaft gesenkt werden.
Unsere Umwelt wird durch künstliche Lichtquellen verschmutzt. Die nächtliche Beleuchtung, die durch Straßenlaternen, Werbeschilder und Außenstrahler zur Inszenierung von Gebäuden eingesetzt wird, hat negative Auswirkungen auf die Umwelt. Sie stört einen erholsamen Schlaf und greift in den Tag-Nacht-Rhythmus von Mensch und Tier ein. Insbesondere Insekten sind davon betroffen. Wir setzen uns dafür ein, dass durch intelligente Beleuchtungssysteme die Menge, Intensität und Dauer der Beleuchtung für die öffentliche und kommerzielle Beleuchtung während der Nacht begrenzt wird und fordern den Einsatz von Lichtfarben und -quellen, welche störende Wirkungen minimieren.
Wasser ist unser wichtigster Rohstoff und Lebensmittel Nummer eins. Ohne Wasser kein Leben. Doch auch dieser Rohstoff ist endlich. Die anhaltenden Dürren, als ein Kennzeichen der Klimakrise, lassen uns spüren, wie knapp dieses kostbare Gut auch hier in Sachsen-Anhalt ist. Daher wollen wir dringend das Wassergesetz ändern. Oberstes Ziel muss, neben dem ordnungsgemäßer Abfluss, auch die Reaktivierung von natürlicher Wasserrückhaltung in der Fläche sein.
Mit der Anpassung des Wassergesetzes wollen wir auch den Anschluss- und Benutzungszwang für Anlagen zur Beseitigung des Oberflächenwassers einengen. Er soll nur dann angeordnet werden können, wenn das Oberflächenwasser nicht schadlos auf dem jeweiligen Grundstück versickert.
Wir wollen unverzüglich dafür sorgen, dass Regenwasser nicht mehr einfach im nächsten Fluss weggeleitet, sondern vor Ort z.B. in Zisternen gespeichert wird. Solche Rückhaltemöglichkeiten wollen wir fördern. Zudem wollen wir den natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche stärken.
Bei der Bewässerung brauchen wir digitale Systeme, die dank Datenanalyse Wasser sparen können. Solche Systeme können sowohl in der Landwirtschaft als auch im Gartenbau eingesetzt werden. Wir wollen mit einem Förderprogramm solche digitalen Systeme voranbringen.
Wir lehnen eine Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung strikt ab. Wir wollen, dass der Bereich der Daseinsvorsorge generell in der öffentlichen Hand bleibt. Wir sprechen uns dafür aus, den zentralen Anschluss von kleinen Orten und Ortsteilen an zentrale Kläranlagen nur dort vorzunehmen, wo dies die volkswirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt oder die Gewässer, in die eingeleitet werden soll nicht leistungsfähig genug sind. Ansonsten sind dezentrale Anlagen vorzuziehen und vorrangig zu fördern. Dabei muss die dezentrale Abwasserbeseitigungsanlage technisch so ausgerüstet sein, dass die Qualität des Gewässers, in das abgeführt wird, erhalten bleibt.
Im Bundesvergleich belegt die Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt einen der letzten Plätze. Bereits 2015 hätte nach EU-Richtlinie ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht sein müssen. Dieses Ziel wurde von der Vorgängerregierung nicht erreicht. Mit der Übernahme des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie haben wir uns auf den Weg gemacht, die Gewässer zu schützen und deren Qualität zu verbessern. Die europäische Wasser-Rahmen-Richtlinie für eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung muss konsequent von allen Seiten umgesetzt werden. Bis 2027 wollen wir, dass sich mindestens 30 Prozent der natürlichen Fließgewässer in gutem ökologischen und chemischen Zustand befinden. Dafür braucht es neben der Verbesserung des morphologischen Zustands der Gewässer unter anderem ein Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen und eine geringere Einleitung aus der Industrie. Außerdem soll die Einhaltung der Vorgaben zu Gewässerrandstreifen stärker kontrolliert werden. Wir wollen zudem ermöglichen, dass Bäume und Sträucher im Gewässerrandstreifen zumindest einseitig angepflanzt werden dürfen. Bis 2027 wollen wir, dass alle notwendigen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt sind.
Wir machen uns für die Renaturierung unserer Fließgewässer, Auen und Altgewässer stark. Ausbauprojekte an unseren Flüssen lehnen wir ab. Die Herabstufung der Saale in die Kategorie Nebennetz halten wir, unter der Voraussetzung des Schleusenerhalts, für einen Gewinn für den naturnahen Tourismus in unserem Land.
Wir wollen Wasserschutzgebiete konsequent ausweisen und deren Schutz verbessern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bewirtschaftung von Flächen in den Wasserschutzgebieten ausschließlich ökologisch erfolgt.
Eine Auswirkung der Klimakrise sind extreme Hochwasser in immer kürzeren Zeitabständen. Unser Augenmerk liegt daher in der Ertüchtigung vorhandener Deiche. Aber Flüsse brauchen auch mehr Platz zum Fließen. Das heißt, wir müssen Deiche rückverlegen und dadurch mehr Flächen schaffen, die überflutet werden können. Wir setzen, wo immer möglich, auf naturnahen Hochwasserschutz. Dazu wollen wir die Ergebnisse aus dem Konzeptpapier „Mehr Raum für unsere Flüsse“ umsetzen.
Die Elbe ist einer der letzten naturnahen Flüsse Europas und ein grosser Schatz für Sachsen-Anhalt. Ihre Auen haben eine herausragende Bedeutung für den Schutz der biologischen Vielfalt, doch leider stehen heute nur noch etwa 20 Prozent ihrer ehemaligen Überflutungsflächen zur Verfügung. Das erhöht die Hochwassergefahr beträchtlich und nimmt Tieren und Pflanzen Lebensraum. Wir setzen uns für eine Renaturierung der Auen sowie eine Reaktivierung verlorengegangener Moore ein.
Die Elbe ist ein natürlicher Niedrigwasserfluss. Aus diesem Grund ist die Elbe für Güterschiffe unzuverlässig und ungeeignet. Wir lehnen daher jeglichen Ausbau der Elbe ab. Dies betrifft Maßnahmen wie Buhnenverlängerung, Uferschotterung, Ausbaggerung sowie neue Staustufen. Diese Maßnahmen würden die letzten Auenlandschaften, darunter die Auenwälder durch Wasserentzug und Austrocknung gefährden. Der Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten würde verschwinden. Wir setzen uns insbesondere dafür ein, dass auf Bundesebene die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) Maßnahmen trifft, um die Sohle zu stabilisieren. Ökologische Maßnahmen am Gewässer sollen nicht nur den Ländern überlassen werden.
Böden ernähren uns, speichern Nährstoffe, Mineralien, Wasser und CO2. Sie filtern Wasser und bergen einen immensen Schatz an Lebewesen. Damit spielen sie auch eine Rolle beim Klimaschutz. Sachsen-Anhalt verfügt mit seinem hohen Anteil besonders fruchtbarer Böden aus Schwarzerde über ein einzigartiges Naturgut.
Flächenversiegelung, Flächenverbrauch, Erosion und Verschmutzung gefährden die Böden oder zerstören sie dauerhaft. Wir brauchen deshalb einen Bodenschutzplan. Wir wollen den Flächenverbrauch im Allgemeinen und den Verbrauch natürlicher Böden im Besonderen drastisch reduzieren. Dabei setzen wir auch auf Flächenentsiegelung. Die Sanierung von Industrie- und Gewerbebrachen muss grundsätzlich Priorität vor Flächenneuausweisung haben.
Um die Böden zu nutzen, müssen ihre natürlichen Funktionsfähigkeiten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes erhalten bleiben.
Wir wollen Technologien zur Phosphorrückgewinnung unterstützen. Klärschlamm ist eine wichtige Ressource von Phosphor. Wenn sie genutzt wird, kann der Einsatz von uranhaltigen Düngern in der Landwirtschaft verringert werden. Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung muss flächendeckend im Land eingehalten werden.
Abfälle jeglicher Art stellen uns vor große Herausforderungen. Unsachgemäß entsorgt, verursachen sie Schäden in der Natur. Andererseits sind Abfälle Wertstoffe, die durch geeignete, aber aufwändige Verfahren wiederverwertet werden können. Gemäß der Abfallhierarchie hat für uns die Abfallvermeidung bis hin zu „Zero Waste“, also Müll gar nicht erst entstehen zu lassen, oberste Priorität. Wir stärken die regionale Kreislaufwirtschaft hin zur Lückenlosigkeit.
Um dies umfassend und in allen Lebensbereichen umsetzen zu können, soll ein Zero-Waste-Leitbild erarbeitet und beschlossen werden. Mit Industrie, Kommunen, Entsorgungsverbänden und Umweltschutzorganisationen wollen wir dafür Vermeidungs- und Recyclingquoten festlegen.
Auf Bundesebene werden wir weiterhin dafür kämpfen, dass Mikroplastik und schwer abbaubare Polymere in Kosmetika verboten werden. Mittelfristig wollen wir eine europaweite Abgabe auf Einwegplastik, um es langfristig vom Markt zu drängen. Wir unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission, besonders unnötige und schädliche Plastikteile ganz zu verbieten und die Recyclingquote zu erhöhen.
Die Einrichtung von Repair-Cafés und kommunalen Second-Hand-Shops, also Gebrauchtwarenläden, muss unterstützt werden. Dazu zählen Geschäftsmodelle von Unternehmen, Initiativen und Kommunen, die Müll vermeiden, auf Mehrwegnutzung setzen, Produkt-Sharing anbieten oder Werkstoffe einsetzen, die recycelt werden können. Auf Bundes- und EU-Ebene setzen wir uns für reparaturfreundliche, langlebige und möglichst wiederverwertbare Produkte ein.
Gemäß Abfallwirtschaftsplan benötigen wir keine weiteren Abfalldeponien der Deponieklassen O und I in unserem Land für die Entsorgung mineralischer Abfälle aus Sachsen-Anhalt. Dennoch werden überall im Land Anträge auf Genehmigung solcher Deponien gestellt. Mit der Änderung des Abfallgesetzes wollen wir dafür sorgen, dass die Menge an mineralischen Abfällen reduziert und somit der Bedarf an neuen Deponien verringert wird. Mit der Änderung soll der Einsatz von Recycling-Materialien in Vergabeverfahren, wo immer möglich, vorgeschrieben werden. Zudem sollen Müllimporte aus anderen Bundesländern nur noch mit Ablagerungsgenehmigung durchgeführt werden dürfen.
Die Jagd muss sich an ökologischen Prinzipien orientieren. Ziel der Jagd muss deshalb eine effektive Begrenzung der Populationsdichten von Schwarz-, Reh-, Dam- und Rotwild sein, um Fraßschäden zu verringern und eine natürliche Erneuerung des Waldes zu ermöglichen. Die Zahl der jagdbaren Arten soll deutlich reduziert werden.
Die Jagd auf Vögel wollen wir gänzlich beenden. Viele der noch jagdbaren Vogelarten sind in ihrem Bestand bedroht, darunter kleine Entenarten, die Waldschnepfe, die Bläßralle, sowie Höckerschwan und nordische Gänsearten.
Das Verwenden von bleihaltiger Munition wollen wir gänzlich unterbinden. Bei der Ausbildung von Jagdhunden dürfen lebende Tiere nicht geschädigt werden.
Die Biberpopulation in Sachsen-Anhalt wächst dank der erfolgreichen Naturschutzarbeit. Deshalb fordern wir, die Landesreferenzstelle für Biberschutz zum Biberkompetenzzentrum auszubauen. Damit soll das erfolgreiche Bibermanagement weiterentwickelt und Konflikte zwischen Mensch und Biber minimiert werden.
Von der LFG Ökologie am 16.4.2021 beschlossen.
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