Änderung ergibt sich aus dem Zusammenhang.
Kapitel: | III Umwelt- und Naturschutz |
---|---|
Antragsteller*in: | Yannik Franzki (KV Magdeburg) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 11.04.2021, 19:09 |
Kapitel: | III Umwelt- und Naturschutz |
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Antragsteller*in: | Yannik Franzki (KV Magdeburg) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 11.04.2021, 19:09 |
eine wichtige Ressource von Phosphor. Wenn sie genutzt wird, kann der Einsatz von uranhaltigenphosphorhaltigen Düngern in der Landwirtschaft verringert werden. Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung muss flächendeckend im Land eingehalten werden.
Wir wollen unseren Enkelkindern eine lebenswerte Welt hinterlassen. Es ist daher
unsere zentrale Aufgabe, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Neben
Klimaschutz haben wir vor allem Umwelt- und Naturschutz im Blick. Wir setzen auf
die ökologische Modernisierung in allen Lebensbereichen.
Der Schutz der Natur geht uns alle an. Intakte Landschaften, saubere Gewässer,
unbelastete Böden und vielfältige Tier- und Pflanzenarten sind bestimmend für
die Lebensqualität. Sie bilden die Grundlage für wichtige Ökosystemleistungen
wie sauberes Wasser, Bestäubung und Bodenfruchtbarkeit. Deshalb muss Naturschutz
auch intensiv genutzte Räume wie Ortschaften und landwirtschaftliche Nutzflächen
mit einbeziehen.
Wälder haben im Gegensatz zu Forsten vielfältigere Funktionen. Sie tragen in
höherem Maße zur Stabilität des Klimas bei, indem sie mehr CO2 und Wasser
speichern und den Boden besser vor Erosion schützen. Wälder sind strukturreicher
Lebensraum für Flora und Fauna, und damit artenreicher. Sie nehmen daher eine
zentrale Rolle im Umwelt- und Klimaschutz ein.
Den bisherigen Umbau von Monokulturen hin zu naturnahen klimastabilen
Mischwäldern mit einheimischen Gehölzen aus regionalen Herkünften wollen wir
weiterverfolgen. Wir wollen die Waldbesitzer*innen bei der langfristigen
Umwandlung der Forste in naturnahe bewirtschaftete Wälder begleiten. Dafür
wollen wir finanzielle Mittel bereitstellen, umfassende Beratung anbieten und
begleitende Forschung unterstützen. Die vorbildliche an Klimaschutz und
Artenreichtum ausgerichtete Arbeit des Landesforstbetriebes wollen wir stärken.
Dazu sollen die Reviere schrittweise verkleinert und FSC-zertifiziert werden,
der Aufbau von Waldrändern verstetigt und möglichst bodenschonendere
Bearbeitungsmethoden eingeführt werden.
Großschutzgebiete schützen Flora und Fauna; gleichzeitig sind sie eine Chance
für die Menschen in den Regionen und auch für den Tourismus. Daher setzen wir
uns dafür ein, dass sie gefördert und, wo fachlich sinnvoll, erweitert werden.
Der Nationalpark Harz ist und bleibt eine länderübergreifende Erfolgsgeschichte.
Naturschutz hat hier oberste Priorität. Wir sprechen uns klar für einen
naturnahen Tourismus und gegen Großprojekte, wie zum Beispiel die Seilbahn auf
dem Winterberg in Schierke, aus.
Die personelle und finanzielle Stärkung unserer Biosphärenreservate wollen wir
sicherstellen.
Die Anerkennung des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservates Drömling
ist auf einem guten Weg und soll Naturschutz und Tourismus in der Region
stärken. Die Anerkennung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz als
UNESCO-Biosphärenreservat wollen wir weiter vorantreiben. Sie ist wichtig, um
ein Verwaltungs- und Informationszentrum zu schaffen, welches als
Leuchtturmprojekt weit in das Land strahlt, Schutzgebiete sichert und den
Tourismus in der Region fördert.
Die anerkannten Naturschutzverbände erledigen ehrenamtlich wichtige
gesellschaftliche Aufgaben. Das Ehrenamt im Naturschutz braucht daher eine
stärkere Würdigung.
Die Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände müssen stärker in die
Entwicklung der Natura 2000-Kulisse mit Aufgabenübertragung und Kostenerstattung
eingebunden werden.
Biodiversität, sichert unsere Lebensgrundlagen. Wenn Tiere, Pflanzen und Pilze
aussterben, kommen ganze Ökosysteme ins Ungleichgewicht und drohen
schlimmstenfalls zu kollabieren. Damit sind auch unsere Lebensgrundlagen wie
unsere Nahrung, Trinkwasser und saubere Luft in Gefahr. Daher setzen wir alles
daran, das Artensterben zu stoppen.
Ein Erfolgsmodell zum Erhalt der Biodiversität ist die Artensofortförderung, die
in dieser Legislatur ins Leben gerufen wurde. Viele kleine Projekte, die
jahrelang in den Schubladen gewartet haben, wurden zügig und direkt vor Ort
umgesetzt. Das Programm soll weiterhin mit fünf Millionen Euro jährlich
fortgesetzt werden.
Ebenso wichtig sind auch Förderprogramme, die eine langfristige Pflege,
Entwicklung und den Ausbau von Flächen gewährleisten, die für den Naturschutz
relevant sind. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Mittel aus
Bundesprogrammen, wie die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz) ausgebaut werden. Die Sicherstellung einer ausreichenden
Kofinanzierung aus Landesmitteln ist eine Voraussetzung für den weiteren Ausbau
von Bundes- und EU-Förderprogrammen.
Für 19 Arten tragen wir in Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwortung. Die
Anstrengungen um die Großtrappe, die nur noch in Sachsen-Anhalt und Brandenburg
lebt, zeigen bereits erste Erfolge. Diesen Weg wollen wir weitergehen, indem wir
den Förderverein Großtrappenschutz e.V. weiterhin unterstützen. Wir wollen die
Großtrappe im Vogelschutzgebiet „Zerbster Land“ wieder ansiedeln.
Einige dieser Arten, wie der Rotmilan, haben in Sachsen-Anhalt ihren weltweiten
Verbreitungsschwerpunkt. Darum wollen wir das Heineanum in Halberstadt als
Kompetenzzentrum für Greifvögel bei Projekten, die die Landwirtschaft und den
Schutz des Rotmilans zusammenbringen, weiter unterstützen.
Außerdem wollen wir den Bau und Betrieb des zu schaffenden Informationszentrums
am Stausee Kelbra zu den dort rastenden Kranichen sichern und stehen zu einer
langfristigen Finanzierung des Storchenhofs Loburg.
Der Wolf ist nach internationalen, europäischen und nationalen
Rechtsvorschriften streng geschützt und muss dies bleiben. Der Umgang mit dem
Wolf ist mit der Leitlinie Wolf klar geregelt. Die Arbeit des
Wolfskompetenzzentrums wollen wir fortführen.
Unser Ziel ist, dass der Wolf und die Weidetiere koexistieren können. Dies
erreichen wir durch einen Dreiklang aus Beraten – Schützen – Entschädigen. Denn
Herdenschutz ist Wolfschutz. Die Neueinrichtung und Modernisierung von
Weidesystemen wollen wir weiterhin fördern und um die laufenden Kosten für die
Zaunerhaltung und der Herdenschutzhunde ausweiten. Verluste durch den Wolf
müssen rasch und unbürokratisch ausgeglichen werden.
Die Insekten sind in besonderer Weise vom Artensterben betroffen. So hat
beispielsweise in den letzten 30 Jahren die Biomasse der fliegenden Insekten um
75 Prozent abgenommen. Wachsende Rote Listen sind ein weiteres Warnsignal. Dabei
sind Insekten von zentraler Bedeutung für die Ökosysteme. Sie bestäuben die
Pflanzen, liefern einen wichtigen Beitrag zur Fruchtbarkeit von Böden und sind
Nahrung für eine Vielzahl anderer Tiere. Das Insektensterben muss deshalb
gestoppt werden.
Weitere Biotopverbünde müssen geschaffen werden, damit jeder einzelne Lebensraum
von Tieren und Pflanzen aufgewertet wird. Zielführend hierfür ist ein sachsen-
anhaltisches Netz von Wildnisflächen als Refugium bedrohter Arten und
Lebensräume.
Wir wollen mehr landeseigene Flächen für den Biotopverbund einsetzen und
Biotopflächen durch das Land erwerben. Neben der Flächenbereitstellung müssen
Beratung und Umsetzung ausgebaut werden. Der Biotopverbund muss in allen
Bereichen forciert werden. Ausdauernde Strukturen wie Hecken und Säume bilden
die Grundlage dafür und werden ergänzt durch temporäre Strukturen wie
Blühstreifen. Dafür wollen wir Geld im Haushalt verankern. Darüber hinaus sollen
bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Biotopverbünde vorrangig berücksichtigt
werden.
Die NATURA 2000-Gebiete fördern den Arten- und Biotopschutz. In dieser
Legislatur wurden sie endlich rechtlich abgesichert, so dass alle Beteiligten
Sicherheit haben. Um die NATURA 2000-Flächen in einen guten Entwicklungszustand
zu überführen, sind Management- und Pflegepläne, wo sie noch fehlen, zeitnah zu
erstellen und unverzüglich umzusetzen. Bei ihrem Vollzug ist die Einbeziehung
der Naturschutzverbände zu verbessern.
Das Grüne Band wurde im November 2019 in Sachsen-Anhalt per Gesetz als
Nationales Naturmonument ausgewiesen. Der besondere Wert des Grünen Bandes liegt
in der einmaligen Verbindung von vielfältigen Biotopstrukturen mit Resten der
historischen Grenzbefestigungsanlagen. Mit der Ausweisung wird der Erhalt dieser
einzigartigen Naturräume sichergestellt und die Weiterentwicklung der
Erinnerungskultur gewährleistet.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz zur Ausweisung mit Leben erfüllt wird.
In den kommenden Jahren wollen wir die erforderlichen Pläne (Pflege-,
Entwicklungs- und Informationsplan) erstellen, weiterentwickeln und umsetzen, um
gemeinsam mit den Flächeneigentümer*innen und -nutzer*innen Naturschutz und
Erinnerungskultur konkret zusammenzubringen. Das Grüne Band eignet sich ideal
für eine Verknüpfung von Naturschutz und sanftem Tourismus. Deshalb setzen wir
uns für Investitionen in die touristische Infrastruktur entlang des Grünen
Bandes ein und bauen die Zusammenarbeit mit den regionalen Akteur*innen und den
Tourismusverbänden aus.
Saubere Luft ist in vielen Teilen des Landes keine Selbstverständlichkeit. Noch
immer ist dort die Belastung der Luft durch Feinstaub und Stickoxide viel zu
hoch. Dies verursacht schwere Gesundheitsschäden wie Asthma und andere
Atemwegserkrankungen, vor allem bei Kindern. Mit der Umsetzung der
Luftreinhaltepläne haben wir erreicht, dass Sachsen-Anhalt 2018 erstmals die EU-
Grenzwerte eingehalten hat. Dieser erste Erfolg muss Standard werden. Wir setzen
uns für weitere Maßnahmen ein, damit die Konzentrationen von Schadstoffen in der
Luft dauerhaft gesenkt werden.
Unsere Umwelt wird durch künstliche Lichtquellen verschmutzt. Die nächtliche
Beleuchtung, die durch Straßenlaternen, Werbeschilder und Außenstrahler zur
Inszenierung von Gebäuden eingesetzt wird, hat negative Auswirkungen auf die
Umwelt. Sie stört einen erholsamen Schlaf und greift in den Tag-Nacht-Rhythmus
von Mensch und Tier ein. Insbesondere Insekten sind davon betroffen. Wir setzen
uns dafür ein, dass durch intelligente Beleuchtungssysteme die Menge, Intensität
und Dauer der Beleuchtung für die öffentliche und kommerzielle Beleuchtung
während der Nacht begrenzt wird und fordern den Einsatz von Lichtfarben und -
quellen, welche störende Wirkungen minimieren.
Wasser ist unser wichtigster Rohstoff und Lebensmittel Nummer eins. Ohne Wasser
kein Leben. Doch auch dieser Rohstoff ist endlich. Die anhaltenden Dürren, als
ein Kennzeichen der Klimakrise, lassen uns spüren, wie knapp dieses kostbare Gut
auch hier in Sachsen-Anhalt ist. Daher wollen wir dringend das Wassergesetz
ändern. Oberstes Ziel muss, neben dem ordnungsgemäßer Abfluss, auch die
Reaktivierung von natürlicher Wasserrückhaltung in der Fläche sein.
Mit der Anpassung des Wassergesetzes wollen wir auch den Anschluss- und
Benutzungszwang für Anlagen zur Beseitigung des Oberflächenwassers einengen. Er
soll nur dann angeordnet werden können, wenn das Oberflächenwasser nicht
schadlos auf dem jeweiligen Grundstück versickert.
Wir wollen unverzüglich dafür sorgen, dass Regenwasser nicht mehr einfach im
nächsten Fluss weggeleitet, sondern vor Ort z.B. in Zisternen gespeichert wird.
Solche Rückhaltemöglichkeiten wollen wir fördern. Zudem wollen wir den
natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche stärken.
Bei der Bewässerung brauchen wir digitale Systeme, die dank Datenanalyse Wasser
sparen können. Solche Systeme können sowohl in der Landwirtschaft als auch im
Gartenbau eingesetzt werden. Wir wollen mit einem Förderprogramm solche
digitalen Systeme voranbringen.
Wir lehnen eine Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
strikt ab. Wir wollen, dass der Bereich der Daseinsvorsorge generell in der
öffentlichen Hand bleibt. Wir sprechen uns dafür aus, den zentralen Anschluss
von kleinen Orten und Ortsteilen an zentrale Kläranlagen nur dort vorzunehmen,
wo dies die volkswirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt oder die Gewässer,
in die eingeleitet werden soll nicht leistungsfähig genug sind. Ansonsten sind
dezentrale Anlagen vorzuziehen und vorrangig zu fördern. Dabei muss die
dezentrale Abwasserbeseitigungsanlage technisch so ausgerüstet sein, dass die
Qualität des Gewässers, in das abgeführt wird, erhalten bleibt.
Im Bundesvergleich belegt die Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt einen der
letzten Plätze. Bereits 2015 hätte nach EU-Richtlinie ein guter ökologischer und
chemischer Zustand der Gewässer erreicht sein müssen. Dieses Ziel wurde von der
Vorgängerregierung nicht erreicht. Mit der Übernahme des Ministeriums für
Umwelt, Landwirtschaft und Energie haben wir uns auf den Weg gemacht, die
Gewässer zu schützen und deren Qualität zu verbessern. Die europäische Wasser-
Rahmen-Richtlinie für eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung muss
konsequent von allen Seiten umgesetzt werden. Bis 2027 wollen wir, dass sich
mindestens 30 Prozent der natürlichen Fließgewässer in gutem ökologischen und
chemischen Zustand befinden. Dafür braucht es neben der Verbesserung des
morphologischen Zustands der Gewässer unter anderem ein Verbot von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen und eine geringere Einleitung aus
der Industrie. Außerdem soll die Einhaltung der Vorgaben zu Gewässerrandstreifen
stärker kontrolliert werden. Wir wollen zudem ermöglichen, dass Bäume und
Sträucher im Gewässerrandstreifen zumindest einseitig angepflanzt werden dürfen.
Bis 2027 wollen wir, dass alle notwendigen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie
umgesetzt sind.
Wir machen uns für die Renaturierung unserer Fließgewässer, Auen und Altgewässer
stark. Ausbauprojekte an unseren Flüssen lehnen wir ab. Die Herabstufung der
Saale in die Kategorie Nebennetz halten wir, unter der Voraussetzung des
Schleusenerhalts, für einen Gewinn für den naturnahen Tourismus in unserem Land.
Wir wollen Wasserschutzgebiete konsequent ausweisen und deren Schutz verbessern.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Bewirtschaftung von Flächen in den
Wasserschutzgebieten ausschließlich ökologisch erfolgt.
Eine Auswirkung der Klimakrise sind extreme Hochwasser in immer kürzeren
Zeitabständen. Unser Augenmerk liegt daher in der Ertüchtigung vorhandener
Deiche. Aber Flüsse brauchen auch mehr Platz zum Fließen. Das heißt, wir müssen
Deiche rückverlegen und dadurch mehr Flächen schaffen, die überflutet werden
können. Wir setzen, wo immer möglich, auf naturnahen Hochwasserschutz. Dazu
wollen wir die Ergebnisse aus dem Konzeptpapier „Mehr Raum für unsere Flüsse“
umsetzen.
Die Elbe ist einer der letzten naturnahen Flüsse Europas und ein grosser Schatz
für Sachsen-Anhalt. Ihre Auen haben eine herausragende Bedeutung für den Schutz
der biologischen Vielfalt, doch leider stehen heute nur noch etwa 20 Prozent
ihrer ehemaligen Überflutungsflächen zur Verfügung. Das erhöht die
Hochwassergefahr beträchtlich und nimmt Tieren und Pflanzen Lebensraum. Wir
setzen uns für eine Renaturierung der Auen sowie eine Reaktivierung
verlorengegangener Moore ein.
Die Elbe ist ein natürlicher Niedrigwasserfluss. Aus diesem Grund ist die Elbe
für Güterschiffe unzuverlässig und ungeeignet. Wir lehnen daher jeglichen Ausbau
der Elbe ab. Dies betrifft Maßnahmen wie Buhnenverlängerung, Uferschotterung,
Ausbaggerung sowie neue Staustufen. Diese Maßnahmen würden die letzten
Auenlandschaften, darunter die Auenwälder durch Wasserentzug und Austrocknung
gefährden. Der Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten würde
verschwinden. Wir setzen uns insbesondere dafür ein, dass auf Bundesebene die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) Maßnahmen trifft, um die Sohle
zu stabilisieren. Ökologische Maßnahmen am Gewässer sollen nicht nur den Ländern
überlassen werden.
Böden ernähren uns, speichern Nährstoffe, Mineralien, Wasser und CO2. Sie
filtern Wasser und bergen einen immensen Schatz an Lebewesen. Damit spielen sie
auch eine Rolle beim Klimaschutz. Sachsen-Anhalt verfügt mit seinem hohen Anteil
besonders fruchtbarer Böden aus Schwarzerde über ein einzigartiges Naturgut.
Flächenversiegelung, Flächenverbrauch, Erosion und Verschmutzung gefährden die
Böden oder zerstören sie dauerhaft. Wir brauchen deshalb einen Bodenschutzplan.
Wir wollen den Flächenverbrauch im Allgemeinen und den Verbrauch natürlicher
Böden im Besonderen drastisch reduzieren. Dabei setzen wir auch auf
Flächenentsiegelung. Die Sanierung von Industrie- und Gewerbebrachen muss
grundsätzlich Priorität vor Flächenneuausweisung haben.
Um die Böden zu nutzen, müssen ihre natürlichen Funktionsfähigkeiten im Sinne
des Bundes-Bodenschutzgesetzes erhalten bleiben.
Wir wollen Technologien zur Phosphorrückgewinnung unterstützen. Klärschlamm ist
eine wichtige Ressource von Phosphor. Wenn sie genutzt wird, kann der Einsatz
von uranhaltigenphosphorhaltigen Düngern in der Landwirtschaft verringert werden. Die Pflicht
zur Phosphorrückgewinnung muss flächendeckend im Land eingehalten werden.
Abfälle jeglicher Art stellen uns vor große Herausforderungen. Unsachgemäß
entsorgt, verursachen sie Schäden in der Natur. Andererseits sind Abfälle
Wertstoffe, die durch geeignete, aber aufwändige Verfahren wiederverwertet
werden können. Gemäß der Abfallhierarchie hat für uns die Abfallvermeidung bis
hin zu „Zero Waste“, also Müll gar nicht erst entstehen zu lassen, oberste
Priorität. Wir stärken die regionale Kreislaufwirtschaft hin zur
Lückenlosigkeit.
Um dies umfassend und in allen Lebensbereichen umsetzen zu können, soll ein
Zero-Waste-Leitbild erarbeitet und beschlossen werden. Mit Industrie, Kommunen,
Entsorgungsverbänden und Umweltschutzorganisationen wollen wir dafür
Vermeidungs- und Recyclingquoten festlegen.
Auf Bundesebene werden wir weiterhin dafür kämpfen, dass Mikroplastik und schwer
abbaubare Polymere in Kosmetika verboten werden. Mittelfristig wollen wir eine
europaweite Abgabe auf Einwegplastik, um es langfristig vom Markt zu drängen.
Wir unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission, besonders unnötige
und schädliche Plastikteile ganz zu verbieten und die Recyclingquote zu erhöhen.
Die Einrichtung von Repair-Cafés und kommunalen Second-Hand-Shops, also
Gebrauchtwarenläden, muss unterstützt werden. Dazu zählen Geschäftsmodelle von
Unternehmen, Initiativen und Kommunen, die Müll vermeiden, auf Mehrwegnutzung
setzen, Produkt-Sharing anbieten oder Werkstoffe einsetzen, die recycelt werden
können. Auf Bundes- und EU-Ebene setzen wir uns für reparaturfreundliche,
langlebige und möglichst wiederverwertbare Produkte ein.
Gemäß Abfallwirtschaftsplan benötigen wir keine weiteren Abfalldeponien der
Deponieklassen O und I in unserem Land für die Entsorgung mineralischer Abfälle
aus Sachsen-Anhalt. Dennoch werden überall im Land Anträge auf Genehmigung
solcher Deponien gestellt. Mit der Änderung des Abfallgesetzes wollen wir dafür
sorgen, dass die Menge an mineralischen Abfällen reduziert und somit der Bedarf
an neuen Deponien verringert wird. Mit der Änderung soll der Einsatz von
Recycling-Materialien in Vergabeverfahren, wo immer möglich, vorgeschrieben
werden. Zudem sollen Müllimporte aus anderen Bundesländern nur noch mit
Ablagerungsgenehmigung durchgeführt werden dürfen.
Die Jagd muss sich an ökologischen Prinzipien orientieren. Ziel der Jagd muss
deshalb eine effektive Begrenzung der Populationsdichten von Schwarz-, Reh-,
Dam- und Rotwild sein, um Fraßschäden zu verringern und eine natürliche
Erneuerung des Waldes zu ermöglichen. Die Zahl der jagdbaren Arten soll deutlich
reduziert werden.
Die Jagd auf Vögel wollen wir gänzlich beenden. Viele der noch jagdbaren
Vogelarten sind in ihrem Bestand bedroht, darunter kleine Entenarten, die
Waldschnepfe, die Bläßralle, sowie Höckerschwan und nordische Gänsearten.
Das Verwenden von bleihaltiger Munition wollen wir gänzlich unterbinden. Bei der
Ausbildung von Jagdhunden dürfen lebende Tiere nicht geschädigt werden.
Die Biberpopulation in Sachsen-Anhalt wächst dank der erfolgreichen
Naturschutzarbeit. Deshalb fordern wir, die Landesreferenzstelle für Biberschutz
zum Biberkompetenzzentrum auszubauen. Damit soll das erfolgreiche
Bibermanagement weiterentwickelt und Konflikte zwischen Mensch und Biber
minimiert werden.
Änderung ergibt sich aus dem Zusammenhang.
Kommentare
Thomas Engst:
Bitte belese dich zur Gewinnung von Rohphosphat aus sedimentären Lagerstätten. In diesen ist bedauerlicherweise Uran enthalten. Die ursprüngliche Textfassung ist daher korrekt.
Viele Grüße,
Thomas.
Henrik Helbig:
Vorschlag: ... kann der Einsatz von phosphat- und uranhaltigen Düngern in der Landwirtschaft verringert werden.
Angelika Ophagen: