Ich halte ein Verbot nicht für zielführend, da es nahezu unkontrollierbar ist, ob jemand seine Gartenabfälle verbrennt. Wenn die Gartenabfälle ordentlich entsorgt werden sollen, müssen entsprechende Entsorgungskapazitäten vor Ort zur Verfügung stehen. D.h. es müssten bspw. Tonnen oder Container aufgestellt werden, da nicht jeder seine Gartenabfälle zu einer Deponie bringen kann. Die Fahrt zur Deponie würde ohnehin wieder CO2-Emissionen erzeugen, die den Gewinn durch die ordnungsgemäße Entsorgung vermutlich wieder auffressen.
Kapitel: | II Energie |
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Antragsteller*in: | Hendrik Pilz (KV Magdeburg) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 14.04.2021, 21:37 |
Kommentare
Hendrik Pilz:
Antje Schulz:
eine Begründung war technisch leider nicht per nachträglicher Mail möglich.
Aber gern hier: Der LaVo hat uns rückgemeldet, dass gerade das Verbot an dieser Stelle eine dringende Forderung auch von Claudia ist, um die dadurch verursachte Luftveränderung zu verhindern.
Herzliche Grüße
die Antragskommission
Hendrik Pilz: