Treibhausgasneutralität ist ein untergeordnetes Ziel der Klimaneutralität. Im Zusammenhang mit der Forderung nach Klimaneutralität bis 2035 (siehe Zeile 43) muss eine Treibhausgasneutralität also spätestens 2035 erreicht werden. Auch unabhängig von diesem Widerspruch ist das Zieljahr 2050 zu spät.
Sollte an dieser Stelle gemeint sein, dass die EU bis 2050 Treibhausgasneutral sein möchte bzw. das sich das 2050 Ziel aus dem Pariser Abkommen ergibt, muss das klarer erkennbar sein. Ich schlage daher einen Alternativsatz vor, der klar macht, dass unser Ziel Treibhausgasneutralität bis 2035 ist, weil sich nur so die Erwärmung Paris-konform eindämmen lässt.
Kapitel: | I Klima |
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Antragsteller*in: | Gregor Laukert |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 13.04.2021, 14:42 |
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